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   VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061   

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VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061 (https://dejure.org/2010,69640)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20.09.2010 - B 3 K 09.30061 (https://dejure.org/2010,69640)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20. September 2010 - B 3 K 09.30061 (https://dejure.org/2010,69640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak;Gruppenverfolgung von chaldäischen Christen in Shekhan (verneint);Erhebliche individuelle Gefahr gemäß § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG in Shekhan (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG München, 08.02.2007 - M 4 K 06.50441
    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.02.2007 (Az. 23 B 06.30884 ), auf das sich der Klägervertreter ausdrücklich beruft, die Gruppenverfolgung durch Nachstellungen nichtstaatlicher muslimischer Akteure für einen aus Bagdad stammenden Christen festgestellt und die Eröffnung einer innerstaatlichen Fluchtalternative in den Nordirak für (christliche) Flüchtlinge aus dem Zentral- und Südirak verneint (a.a.O. RdNr. 44 f.; siehe auch VG München vom 08.02.2007, Az. M 4 K 06.50441 RdNr. 22 ff. unter ausführlicher Bezugnahme auf die im Verfahren M 4 K 04.52039 - Urteil vom 30.05.2006 - ausgewerteten Materialien und nachfolgend VG München vom 30.04.2007, Az. M 16 K 06.51298 RdNr. 19 ff.).

    Zum gemäß § 77 Abs. 1 AsylVerfG maßgebenden Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung kann allerdings offen bleiben, inwieweit für den Irak auf Grundlage des Urteils des BayVGH vom 08.02.2007 (a.a.O. ) weiterhin umfassend von einer Gruppenverfolgung von christlichen Minderheiten auszugehen ist: Zum einen ist die Herkunftsregion des Klägers, der de facto kurdisch beanspruchte und verwaltete Shekhan (siehe Lagebericht Republik Irak, 11.04.2010, Anlage 8) nach der aktuellen Auskunftslage nicht als Verfolgungsgebiet im Sinne einer dortigen Gruppenverfolgung von chaldäischen Christen anzusehen, so dass es auf (verwandtschaftliche) Beziehungen des Klägers in die de jure kurdisch verwalteten Nordprovinzen (Arbil, Dohuk und Sulaimaniya) nicht ankommt.

    Auch in Anbetracht eines wiederum spezifisch kurdisch-politischen Drucks auf die religiösen Minderheiten (siehe Auskunft des Zentrums für kurdische Studien, a.a.O., Seite 24 ff.) und gegebenenfalls prekären ökonomischen Bedingungen (Lagebericht Auswärtiges Amt 2010, a.a.O., Seite 18), stellt sich deren Situation in Shekhan im Sinne der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 08.02.2007, a.a.O., RdNrn. 45 ff.) doch als "innerstaatliche Fluchtalternative" gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c, a. E. AufenthG dar.

  • VG Ansbach, 05.03.2010 - AN 9 K 09.30214

    Sunnitischer Moslem; Verfolgung nicht glaubhaft gemacht; christliche Mutter

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Es kann - auch auf dem Hintergrund der Einschätzung der Sicherheitslage und der Lage der Minderheiten in der Region Kurdistan-Irak durch das Auswärtige Amt - ohne weiteres nachvollzogen werden, dass die direkte Verbindung von Shekhan und der de jure kurdisch verwalteten Provinz Dohuk tendenziell eher zu einer Art Angleichung der Lebensbedingungen und damit auch zu einer Verbesserung der Sicherheitslage für Minderheiten führt (siehe dazu VG Ansbach vom 05.03.2010 Az. AN 9 K 09.30214 RdNr. 28: Telefonauskunft der Mutter des Klägers, und E-Mail des Generalkonsulates Arbil an das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth vom 25.05.2010, Gerichtsakte Blatt 112).

    Die Lage in den "Distrikten" Scheichan und al-Scheichan - wird vom Europäischen Institut für kurdische Studien - das über eingehende, vor Ort gewonnene Kenntnisse verfügt - in seiner Stellungnahme für das Bayerische Verwaltungsgericht München vom 17.02.2010 (Seite 27) als "derzeit eher ruhig" beschrieben (siehe dazu auch VG Ansbach vom 05.03.2010, Az. AN 9 K 09.30214 RdNrn. 28 und 33).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Die in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG getroffene Regelung, die Abschiebungsschutz suchende Ausländer im Fall allgemeiner Gefahren auf die Aussetzung von Abschiebungen durch ausländerbehördliche Erlasse verweist, ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie keine Sperrwirkung entfaltet (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, RdNr. 31).

    Von der oben dargestellten richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60 a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verpflichtet werden kann, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist ( BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 = InfAuslR 2008, 474).

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 21.01.2010 (hier Az. 13 a B 08.30285 RdNrn. 26 ff., betreffend im Übrigen die Provinz Ninive mit der Provinzhauptstadt Mosul) letztlich dahingestellt sein lassen, "ob die im Irak seit 2003 andauernden, durch staatliche Sicherheitskräfte (Polizei und Militär) bekämpften terroristischen Handlungen" letztlich als innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG i.V.m. Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie - QualfRL - zu qualifizieren ist und insoweit die Revision zugelassen.

    Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG hat er in dieser Entscheidung - der sich die Einzelrichterin anschließt - jedoch ausschlaggebend mit der Erwägung verneint, dass "nicht anzunehmen [ist], dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre" (BayVGH vom 21.01.2010, a.a.O., RdNr. 27).

  • VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Die weitere Klagebegründung stützt sich insbesondere auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.02.2007 (Az. 23 B 06.30884).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.02.2007 (Az. 23 B 06.30884 ), auf das sich der Klägervertreter ausdrücklich beruft, die Gruppenverfolgung durch Nachstellungen nichtstaatlicher muslimischer Akteure für einen aus Bagdad stammenden Christen festgestellt und die Eröffnung einer innerstaatlichen Fluchtalternative in den Nordirak für (christliche) Flüchtlinge aus dem Zentral- und Südirak verneint (a.a.O. RdNr. 44 f.; siehe auch VG München vom 08.02.2007, Az. M 4 K 06.50441 RdNr. 22 ff. unter ausführlicher Bezugnahme auf die im Verfahren M 4 K 04.52039 - Urteil vom 30.05.2006 - ausgewerteten Materialien und nachfolgend VG München vom 30.04.2007, Az. M 16 K 06.51298 RdNr. 19 ff.).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die der Ausländer typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG vom 14.07.2009, Az. 10 C 9/08, RdNr. 17; VGH München vom 21.01.2010, Az. 13 a B 08.30283, RdNr. 27).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die der Ausländer typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG vom 14.07.2009, Az. 10 C 9/08, RdNr. 17; VGH München vom 21.01.2010, Az. 13 a B 08.30283, RdNr. 27).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Politisch verfolgt ist, wem in Anknüpfung an asylrelevante Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 315/334 f.).
  • VG München, 30.05.2006 - M 4 K 04.52039

    Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgungsprogramm,

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.02.2007 (Az. 23 B 06.30884 ), auf das sich der Klägervertreter ausdrücklich beruft, die Gruppenverfolgung durch Nachstellungen nichtstaatlicher muslimischer Akteure für einen aus Bagdad stammenden Christen festgestellt und die Eröffnung einer innerstaatlichen Fluchtalternative in den Nordirak für (christliche) Flüchtlinge aus dem Zentral- und Südirak verneint (a.a.O. RdNr. 44 f.; siehe auch VG München vom 08.02.2007, Az. M 4 K 06.50441 RdNr. 22 ff. unter ausführlicher Bezugnahme auf die im Verfahren M 4 K 04.52039 - Urteil vom 30.05.2006 - ausgewerteten Materialien und nachfolgend VG München vom 30.04.2007, Az. M 16 K 06.51298 RdNr. 19 ff.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061
    Auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG ist an diesen für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben festzuhalten ( BVerwG vom 21.04.2009, Az. 10 C 11/08, RdNr. 16).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • VG München, 30.04.2007 - M 16 K 06.51298
  • VG Aachen, 04.06.2012 - 4 K 2349/10

    Irak, Nordirak, Kurdistan, Kurdistan-Irak, Gruppenverfolgung, Chaldäer, Christen,

    vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 26. März 2012; vgl. zur Lage der Christen im Nordirak auch VG Bayreuth, Urteil vom 20. September 2010 - B 3 K 09.30061 -, juris.
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