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   VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 6 K 17.1015   

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https://dejure.org/2018,32183
VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 6 K 17.1015 (https://dejure.org/2018,32183)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21.03.2018 - B 6 K 17.1015 (https://dejure.org/2018,32183)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21. März 2018 - B 6 K 17.1015 (https://dejure.org/2018,32183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60a Abs. 2, Abs. 4, Abs. 6; VwGO § 113 Abs. 5 S. 1; AuslG § 55 Abs. 2
    Der Gedanke des Rechtsmissbrauchs spielt bei der Erteilung einer Duldung keine Rolle

  • rewis.io

    Der Gedanke des Rechtsmissbrauchs spielt bei der Erteilung einer Duldung keine Rolle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 6 K 17.1015
    Auch wenn dieser Zeitraum ungewiß ist, ist eine Duldung zu erteilen." (BVerwG, Urteil vom 25.09.1997 - 1 C 3/97, Rn. 16, 19, 22, juris).

    Maßgeblich ist allein, ob der Abschiebung tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die es der Ausländerbehörde unmöglich machen, ihrer Abschiebeverpflichtung nachzukommen (vgl. hierzu und zum folgenden Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - BVerwGE 105, 232 ).

    Schon dann, wenn sich herausstellt, dass die Abschiebung nicht ohne Verzögerung geführt werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiss bleibt, ist - unabhängig von einem Antrag des Ausländers - als "gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis" eine Duldung zu erteilen (vgl. BVerwGE 105, 232 ).

    Die Systematik des Ausländergesetzes lässt - wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich festhält - grundsätzlich keinen Raum für einen derartig ungeregelten Aufenthalt (vgl. BVerwGE 105, 232 ), der den Zeitpunkt der Duldungserteilung - wie der zu Grunde liegende Fall zeigt, in dem die Ausländerbehörden den SechsMonats-Zeitraum sogar überschritten und eine Duldung erst nach fast neun Monaten erteilt haben - ins Belieben der Behörden stellt.

    Dementsprechend ist auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs "eine Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG zu erteilen" wenn die Abschiebung zwar möglich ist" aber nicht ohne (größere) Verzögerung durchgesetzt werden kann" insbesondere der Abschiebetermin noch nicht feststeht (BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 1 C 23.99 - juris; U.v. 25.9.1997 - 1 C 3.97 - juris).

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 6 K 17.1015
    Da der Ausländer auch zu dulden ist, wenn er die Entstehung des Hindernisses (z.B. durch Mitführen gefälschter Papiere bei der Einreise) oder dessen nicht rechtzeitige Beseitigung (etwa durch unterlassene Mitwirkung bei der Beschaffung notwendiger Identitätspapiere) zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 111, 62 ), ist keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte." (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02, Rn. 37 und 38, juris).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 6 K 17.1015
    Da der Ausländer auch zu dulden ist, wenn er die Entstehung des Hindernisses (z.B. durch Mitführen gefälschter Papiere bei der Einreise) oder dessen nicht rechtzeitige Beseitigung (etwa durch unterlassene Mitwirkung bei der Beschaffung notwendiger Identitätspapiere) zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 111, 62 ), ist keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte." (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02, Rn. 37 und 38, juris).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 6 K 17.1015
    Auch wenn es dem Kläger zuzumuten ist, an der Beschaffung eines Pass(ersatz) papiers mitzuwirken und dabei insbesondere die von der iranischen Auslandsvertretung geforderte "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.2009 - 1 C 19/08, Rn. 17 f, juris), ist derzeit ungewiss, wann das tatsächliche Abschiebungshindernis wegfallen wird.
  • BVerwG, 25.03.2014 - 5 C 13.13

    Ausbildungsförderung; Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 6 K 17.1015
    Unter Verweis auf diese Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass auch das Aufenthaltsgesetz eine stillschweigende - "faktische" - Aussetzung der Abschiebung anstelle der förmlichen Duldung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG (zum Schriftformerfordernis siehe § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AufenthG) nicht vorsieht (BVerwG, Urteil vom 25.03.2014 - 5 C 13/13, Rn. 20, juris).
  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 C 15.2105

    Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach Ablehnung eines Asyfolgeantrags

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 6 K 17.1015
    Ist die Abschiebung nicht alsbald möglich" der Zeitraum vielmehr ungewiss" ist eine Duldung zu erteilen." (BayVGH, Beschluss vom 04.01.2016 - 10 C 15.2105, Rn. 22; juris).
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