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   VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662   

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https://dejure.org/2017,65714
VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662 (https://dejure.org/2017,65714)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.03.2017 - B 4 K 15.662 (https://dejure.org/2017,65714)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. März 2017 - B 4 K 15.662 (https://dejure.org/2017,65714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayKAG Art. 5, Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, Abs. 2, Art. 19; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • rewis.io

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 19.04.1993 - 23 B 92.171
    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662
    Insoweit verweise der Widerspruchsbescheid zu Recht auf das Urteil des BayVGH vom 19.04.1993 Az.: 23 B 92.171, wonach selbst dann, wenn eine Planungsabsicht des Einrichtungsträgers gefehlt habe, eine behördliche Auflage zur Vorlage prüffähiger Pläne sowie der anschließende weitere Ausbau der Einrichtung einer Planungsabsicht gleich zu erachten sei.

    Einer bestehenden Planungsabsicht gleichzusetzen ist aber auch ein wasserrechtlicher Bescheid, der eine Gemeinde verpflichtet, die öffentliche Einrichtung weiter auszubauen, dafür prüffähige Planunterlagen für eine den Regeln der Technik entsprechende Art der Abwasserbeseitigung vorzulegen und diese Planungen nachfolgend zu verwirklichen (BayVGH, Urteil vom 19.04.1993 - 23 B 92.171 -, juris Rn. 29f.) .

    Davon ausgehend ist die Vorgabe des Landratsamts im Erlaubnisbescheid vom 03.04.1989 an die Beklagte, eine Vorplanung/Studie für die Sanierung der Abwasserverhältnisse vorzulegen, einer zu dieser Zeit ggf. fehlenden Planungsabsicht der Beklagten gleichzusetzen (BayVGH, Urteil vom 19.04.1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662
    Schließlich werde auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 05.03.2013 Az.: 1 BvR 2457/08 hingewiesen.

    Diese Regelungen entsprechen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 05.03.2013 Az.: 1 BvR 2457/08), wonach das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können.

  • VGH Bayern, 01.12.1997 - 23 B 96.851
    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662
    Wenn bei nichtigem Satzungsrecht ein Vertrauensschutz verneint wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 01.12.1997 - 23 B 96.851 -, juris Rn. 27), kann nichts anderes gelten für ein Vertrauen darauf, eine endgültige betriebsfertige Einrichtung und ein Herstellungstatbestand liege beim Einleiten vorgeklärter Hausabwässer in einen Graben vor, zumal auch nach laienhafter Betrachtung in den 80er Jahren ein Oberflächenwasserkanal nicht einer "Kanalisation" entsprach.
  • VGH Bayern, 18.01.2005 - 23 B 04.2222

    Vorauszahlung auf den Beitrag für die Verbesserung einer Entwässerungsanlage;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662
    Die Entstehung von Herstellungsbeiträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG setzt voraus, dass das herangezogenen Grundstück durch eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung erschlossen wird und dass eine gültige Abgabesatzung vorhanden ist (BayVGH, U. v. 18.01.2005 - 23 B 04.2222 - BeckRS 2005, 39594; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2108

    Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662
    Abgabebescheide sind grundsätzlich nur belastende Verwaltungsakte (vgl. BVerwG vom 15.04.1983 BVerwGE 67; BayVGH vom 29.04.2010, Az. 20 BV 09.2108; juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 20 ZB 14.1723

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausschlussfrist; nur gemeinsam bebaubare

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2017 - B 4 K 15.662
    Für den Eintritt der Vorteilslage genügt es, wenn die Anlage insgesamt betriebsfertig ist und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird und zumindest eine Anschlussmöglichkeit besteht (BayVGH, B. v. 19.03.2015 - 20 ZB 14.1723 -, Rn. 5, juris).
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