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   VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478   

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VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478 (https://dejure.org/2014,81121)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.12.2014 - B 2 E 14.478 (https://dejure.org/2014,81121)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Dezember 2014 - B 2 E 14.478 (https://dejure.org/2014,81121)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478
    Ein solches fehlt bei Anträgen, deren Erfolg die Rechtsstellung der Antragsteller nicht (mehr) verbessern würde (vgl. BayVGH Beschluss vom 26.01.2012, Az. 2 CE 11.2767; BVerwG Urt. v. 29.04.2004, Az. 3 C 25/03).
  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtschutz mit der Fertigstellung des Rohbaus dann, wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches, etwa weil es Abstandsflächen nicht einhält, vorläufig abwehren will (vgl. für den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO BayVGH v. 14.06.2007, Az. 1 CS 07.265).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478
    In der Regel werden aber die Belange der ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung durch die gesetzlichen Abstandsflächen konkretisiert, ohne dass insoweit Raum für eine ergänzende Anwendung des Gebots der Rücksichtnahme bleibt (vgl. BVerwG NVwZ 1985, 653).
  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 2 CS 10.465

    Nachbarklage; Eilantrag; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478
    Eine erst nach weitgehender Fertigstellung der Auffüllung ergehende einstweilige Anordnung, den Bau insoweit einzustellen, würde die Rechtsstellung der Antragsteller nicht mehr verbessern, weil hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsverletzungen bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden (vgl. BayVGH v. 26.07.2010, Az. 2 CS 10.465; v. 12.08.2010, Az. 2 CS 10.20).
  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Baueinstellung; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbau

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478
    Ein solches fehlt bei Anträgen, deren Erfolg die Rechtsstellung der Antragsteller nicht (mehr) verbessern würde (vgl. BayVGH Beschluss vom 26.01.2012, Az. 2 CE 11.2767; BVerwG Urt. v. 29.04.2004, Az. 3 C 25/03).
  • VGH Bayern, 12.08.2010 - 2 CS 10.20

    Rechtsschutzbedürfnis verneint nach Fertigstellung der baulichen Anlage

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478
    Eine erst nach weitgehender Fertigstellung der Auffüllung ergehende einstweilige Anordnung, den Bau insoweit einzustellen, würde die Rechtsstellung der Antragsteller nicht mehr verbessern, weil hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsverletzungen bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden (vgl. BayVGH v. 26.07.2010, Az. 2 CS 10.465; v. 12.08.2010, Az. 2 CS 10.20).
  • VG Bayreuth, 18.06.2015 - B 2 K 14.649

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten; Abstandsflächen; gebäudegleiche

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 20.08.2014 abgelehnt (vgl. Az. B 2 E 14.478).

    Diesbezüglich wird ausdrücklich auf die Ausführungen der Beschlüsse der Kammer vom 20.08.2014 (Az. B 2 E 14.478) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.12.2014 (Az. 2 CE 14.2000) Bezug genommen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.

    Insoweit wird ausdrücklich auf die Ausführungen der Beschlüsse der Kammer vom 20.08.2014 (Az. B 2 E 14.478) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.12.2014 (Az. 2 CE 14.2000) Bezug genommen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.

    Auch insoweit wird zunächst ausdrücklich auf die Ausführungen der Beschlüsse der Kammer vom 20.08.2014 (Az. B 2 E 14.478) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.12.2014 (Az. 2 CE 14.2000) Bezug genommen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.

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