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   VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182   

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VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182 (https://dejure.org/2019,35266)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23.05.2019 - B 2 K 18.182 (https://dejure.org/2019,35266)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - B 2 K 18.182 (https://dejure.org/2019,35266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BImschG § 16 Abs. 1 Satz 1; BImschG § 6 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 215 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; BauGB § 34; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1
    Betriebszeiterweiterung einer bestandsgeschützten Eisenmetallgießerei

  • rewis.io

    Betriebszeiterweiterung einer bestehenden Eisenmetallgießere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Nicht erforderlich ist eine Planung auch dann, wenn sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit nicht vollzogen werden kann (BVerwG vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 144 = BayVBl. 2003, 53; vom 30.8.2001 NVwZ 2002, 202).

    Ein Bebauungsplan ist aus Rechtsgründen vielmehr erst dann nicht vollzugsfähig, wenn die Verwirklichung seiner Festsetzungen wegen der Verletzung zwingenden Rechts dauerhaft nicht möglich ist, etwa wenn eine für seine Verwirklichung erforderliche Genehmigung nicht erteilt werden könnte, oder wenn seiner Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens sonstige unausräumbare Hindernisse rechtlicher Art entgegenstehen und der Plan deshalb seine städtebauliche Funktion nicht erfüllen kann (vgl. BVerwG vom 12.8.1999 DVBl 2000, 187; vom 30.8.2001 NVwZ 2002, 202; vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 144; vom 6.2.2003 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116, vom 9.2.2004 ZfBR 2004, 380).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Nicht erforderlich ist eine Planung auch dann, wenn sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit nicht vollzogen werden kann (BVerwG vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 144 = BayVBl. 2003, 53; vom 30.8.2001 NVwZ 2002, 202).

    Ein Bebauungsplan ist aus Rechtsgründen vielmehr erst dann nicht vollzugsfähig, wenn die Verwirklichung seiner Festsetzungen wegen der Verletzung zwingenden Rechts dauerhaft nicht möglich ist, etwa wenn eine für seine Verwirklichung erforderliche Genehmigung nicht erteilt werden könnte, oder wenn seiner Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens sonstige unausräumbare Hindernisse rechtlicher Art entgegenstehen und der Plan deshalb seine städtebauliche Funktion nicht erfüllen kann (vgl. BVerwG vom 12.8.1999 DVBl 2000, 187; vom 30.8.2001 NVwZ 2002, 202; vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 144; vom 6.2.2003 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116, vom 9.2.2004 ZfBR 2004, 380).

  • BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13

    Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel als Emissionsgrenzwerte;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Im Bebauungsplan können für die in §§ 4 bis 9 BauNVO bezeichneten Baugebiete gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO Emissionsgrenzwerte nach dem Modell der sog. immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel festgesetzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.2013 - 4 BN 10.13 - BauR 2014, 59; B.v. 27.1.1998 - 4 NB 3.97 - BauR 1998, 306).

    Solche Zaunwerte sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Dezember 2017 - 4 CN 7/16 sowie Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 4 BN 10.13 - BauR 2014, 59 S. 60).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Die durch § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO eröffnete Möglichkeit der Gliederung von Baugebieten folgt damit dem Gedanken der anlagen- und betriebsbezogenen Typisierung, der den Baugebietsvorschriften der §§ 2 bis 9 BauNVO insgesamt zugrunde liegt (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2015 - 4 BN 26.14 - BauR 2015, 943 zur Gliederung innerhalb eines festgesetzten Baugebiets; BVerwG, U.v. 3.4.2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86).

    Sie öffnet das Tor für sog. "Windhundrennen" potentieller Bauantragssteller und schließt die Möglichkeit ein, dass Nutzer nach Erschöpfung des Kontingents von der kontingentierten Nutzung ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.2008 - 4 CN 3.07 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2004 - 1 KN 282/03

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags; Erforderlichkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Nicht erforderlich sind auch Bauleitpläne, denen kein positives Planungskonzept zugrunde liegt und die ersichtlich nur Ziele fördern, für die die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind; hierzu zählt etwa eine Planung, die nur erfolgt, um privaten Interessen zu entsprechen (so genannte Gefälligkeitsplanung; vgl. NdsOVG vom 26.8.2004 NVwZ-RR 2005, 9).
  • BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03

    Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Ein Bebauungsplan ist aus Rechtsgründen vielmehr erst dann nicht vollzugsfähig, wenn die Verwirklichung seiner Festsetzungen wegen der Verletzung zwingenden Rechts dauerhaft nicht möglich ist, etwa wenn eine für seine Verwirklichung erforderliche Genehmigung nicht erteilt werden könnte, oder wenn seiner Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens sonstige unausräumbare Hindernisse rechtlicher Art entgegenstehen und der Plan deshalb seine städtebauliche Funktion nicht erfüllen kann (vgl. BVerwG vom 12.8.1999 DVBl 2000, 187; vom 30.8.2001 NVwZ 2002, 202; vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 144; vom 6.2.2003 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116, vom 9.2.2004 ZfBR 2004, 380).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Ein solcher Zaunwert bestimmt, anders als ein immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel, nicht, welche Emissionen von einer einzelnen Anlage oder einem einzelnen Betrieb ausgehen dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 - NVwZ 1991, 881).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Ein solcher Zaunwert bestimmt, anders als ein immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel, nicht, welche Emissionen von einer einzelnen Anlage oder einem einzelnen Betrieb ausgehen dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 - NVwZ 1991, 881).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Ein Bebauungsplan ist aus Rechtsgründen vielmehr erst dann nicht vollzugsfähig, wenn die Verwirklichung seiner Festsetzungen wegen der Verletzung zwingenden Rechts dauerhaft nicht möglich ist, etwa wenn eine für seine Verwirklichung erforderliche Genehmigung nicht erteilt werden könnte, oder wenn seiner Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens sonstige unausräumbare Hindernisse rechtlicher Art entgegenstehen und der Plan deshalb seine städtebauliche Funktion nicht erfüllen kann (vgl. BVerwG vom 12.8.1999 DVBl 2000, 187; vom 30.8.2001 NVwZ 2002, 202; vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 144; vom 6.2.2003 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116, vom 9.2.2004 ZfBR 2004, 380).
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 N 15.1832

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 2 K 18.182
    Mangels feststellbarer sachlicher Begründung trägt die Überplanung des Industriebetriebs mit einem Gewerbegebiet das Erscheinungsbild der Willkürlichkeit und ist somit insoweit nicht erforderlich; es handelt sich um einen groben und offensichtlichen Missgriff (vgl. BayVGH, U.v. 29.01.2019 - 1 N 15.1832 - juris Rn. 27), denn die vorauszusetzende konkrete planerische Lösung ist nicht erfolgt.
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer immissionsschutzrechtlich

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 7 D 98/12

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bzgl. Festsetzung der Lärmemissionskontingente

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung

  • BVerwG, 07.12.2017 - 4 CN 7.16

    Bebauungsplan; Emissionskontingent; Emissionsverhalten; Ergänzungsgebiet;

  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 1 N 13.2678

    Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 1 B 14.1652

    Die Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Rahmen einer gegen eine

  • BVerwG, 09.03.2015 - 4 BN 26.14

    Gliederung von Gewerbegebieten nach Lärmemission

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