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   VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014   

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VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014 (https://dejure.org/2016,54980)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23.08.2016 - B 1 K 15.1014 (https://dejure.org/2016,54980)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23. August 2016 - B 1 K 15.1014 (https://dejure.org/2016,54980)
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  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Unbestreitbar im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV sind die Informationen dann, wenn sie von einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats stammen, selbst wenn sie nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter übermittelt werden (EuGH, U.v. 01.03.2012 - C-467/10 -Rn. 71).

    Dabei kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 01.03.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.05.2013 - 3 C 18.12 - Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - B.v. 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - Rn. 30; B.v. 20.05.2015 - 11 CS 15.685 -, alle juris).

  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Dabei kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 01.03.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.05.2013 - 3 C 18.12 - Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - B.v. 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - Rn. 30; B.v. 20.05.2015 - 11 CS 15.685 -, alle juris).

    Dabei kann die Funktion der Heranziehung aller Umstände nur darin bestehen, ergänzend zu den vom Ausstellerstaat stammenden Informationen hinzuzutreten, um etwaige Lücken hinsichtlich der Beweiskraft dieser Erkenntnisse zu schließen (BayVGH, B.v. 03.05.2012, a.a.O.; B.v. 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077 unter Verweis auf EuGH, U.v. 26.04.2012 Rn. 90).

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685

    EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Dabei kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 01.03.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.05.2013 - 3 C 18.12 - Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - B.v. 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - Rn. 30; B.v. 20.05.2015 - 11 CS 15.685 -, alle juris).

    Es obliegt ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und darzulegen, dass sein Lebensmittelpunkt - trotz der offensichtlichen persönlichen und beruflichen Beziehungen im Inland - während der Hälfte des Jahres in Polen war (vgl. BVerwG, U.v. 30.05.2013, a.a.O.; BayVGH, U.v. 07.05.2015 - 11 B 14.654; B.v. 20.05.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077

    Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Dabei kann die Funktion der Heranziehung aller Umstände nur darin bestehen, ergänzend zu den vom Ausstellerstaat stammenden Informationen hinzuzutreten, um etwaige Lücken hinsichtlich der Beweiskraft dieser Erkenntnisse zu schließen (BayVGH, B.v. 03.05.2012, a.a.O.; B.v. 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077 unter Verweis auf EuGH, U.v. 26.04.2012 Rn. 90).

    Angesichts dieser Umstände drängt es sich geradezu auf, dass es sich bei der Adresse nur um einen Scheinwohnsitz gehandelt hat und sämtliche Personen dort zwar angemeldet waren, aber nicht dort gewohnt, sondern sich allenfalls nur wenige Tage aufgehalten haben (vgl. einen vergleichbaren Sachverhalt in BayVGH, B.v. 15.09.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Dabei kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 01.03.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.05.2013 - 3 C 18.12 - Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - B.v. 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - Rn. 30; B.v. 20.05.2015 - 11 CS 15.685 -, alle juris).

    Es obliegt ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und darzulegen, dass sein Lebensmittelpunkt - trotz der offensichtlichen persönlichen und beruflichen Beziehungen im Inland - während der Hälfte des Jahres in Polen war (vgl. BVerwG, U.v. 30.05.2013, a.a.O.; BayVGH, U.v. 07.05.2015 - 11 B 14.654; B.v. 20.05.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 CS 14.1688

    Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Dabei kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 01.03.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.05.2013 - 3 C 18.12 - Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - B.v. 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - Rn. 30; B.v. 20.05.2015 - 11 CS 15.685 -, alle juris).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 11 CS 16.557

    Wohnsitz des Antragstellers einer Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Die Beschwerde hiergegen wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. Juni 2016 (Az. 11 CS 16.557) zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 CS 14.1090

    EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzerfordernis; Berücksichtigung gerichtsbekannter

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Dabei kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 01.03.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.05.2013 - 3 C 18.12 - Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - B.v. 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - Rn. 30; B.v. 20.05.2015 - 11 CS 15.685 -, alle juris).
  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
    Es obliegt ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und darzulegen, dass sein Lebensmittelpunkt - trotz der offensichtlichen persönlichen und beruflichen Beziehungen im Inland - während der Hälfte des Jahres in Polen war (vgl. BVerwG, U.v. 30.05.2013, a.a.O.; BayVGH, U.v. 07.05.2015 - 11 B 14.654; B.v. 20.05.2015, a.a.O.).
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