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   VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668   

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VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668 (https://dejure.org/2014,47881)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24.10.2014 - B 1 K 13.668 (https://dejure.org/2014,47881)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - B 1 K 13.668 (https://dejure.org/2014,47881)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    Diese Vorschrift stellt damit eine objektive Berufszulassungsvoraussetzung auf (BayVGH a.a.O. unter Verweisung auf BVerfG, B.v. 8.6.1960 - 1 BvL 53/55 - BVerfGE 11, 168), da es sich um eine Bedingung für den Berufszugang handelt, die nichts mit der persönlichen Qualifikation des Bewerbers zu tun hat und auf die er keinen Einfluss nehmen kann.

    § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG ist damit nur insoweit mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar - und eine Versagung der Genehmigung nur dann zulässig -, als die darin umschriebenen Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Beruf auf dem Gebiet der gewerblichen Personenbeförderung zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (BVerfG, B.v. 8.6.1960 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 11.6.1958 - BVerfGE 7, 377/408 f.).

    Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 8.6.1960 - 1 BvL 53/55 - BVerfGE 11, 168; BayVGH, U.v. 1.6.2011 a.a.O.) auch innerhalb des Linienverkehrs zwischen Leistungen, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, und gewerblichen Betätigungen unterschieden werden, denen keine derartige Funktion zukommt.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    Der Beklagte hat die vom Kläger beabsichtigten Stadtrundfahrten zutreffend als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG eingestuft, da sie alle Tatbestandsmerkmale des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen im Sinne des Abschnitts III.C des Personenbeförderungsgesetzes und der weiteren Vorschriften dieses Gesetzes, in denen diese Verkehrsart erwähnt wird (vgl. z.B. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 12 Abs. 1 Nr. 3 und § 13 Abs. 2 PBefG) erfüllen (BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 11 B 11.332 m.w.N.).

    Soweit durch die Rundfahrtlinie der Klägerin, insbesondere die Benutzung derselben Bushaltestellen und der Beschleunigungsspur, Behinderungen im Takt der STVP befürchtet werden, ist zur Überzeugung des Gerichts keine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen zu erwarten, welche bei angemessener Berücksichtigung der Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 GG die Versagung der Genehmigung rechtfertigen könnte (vgl. zu den Abwägungskriterien BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 11 B 11.332 - VRS 121, 150 - juris Rn. 58 ff.).

    Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 8.6.1960 - 1 BvL 53/55 - BVerfGE 11, 168; BayVGH, U.v. 1.6.2011 a.a.O.) auch innerhalb des Linienverkehrs zwischen Leistungen, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, und gewerblichen Betätigungen unterschieden werden, denen keine derartige Funktion zukommt.

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - und U.v.28.7.1989 - BVerwGE 82, 260/265; BayVGH, a.a.O.) steht ihr jedoch ein der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu, der erst dann fehlerhaft ausgeübt wird, wenn die objektive Gewichtigkeit einzustellender Belange in nicht mehr vertretbarer Weise verfehlt würde (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309/326 - und U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110).

    Nach allem steht nach Auffassung des Gerichts fest, dass ein vergleichbares Angebot, wie es die beantragte Linie der Klägerin bietet, derzeit in der Stadt ... nicht existiert und deshalb insoweit auch keine befriedigende Bedienung des Verkehrs besteht (so im Ergebnis auch BVerwG U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09).

  • OVG Hamburg, 02.01.2012 - 3 Bs 55/11

    Einstweilige Erlaubnis nach PBefG § 20; Betreiben von Linienverkehr ohne

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    Für Fahrgäste mit touristischer Zielsetzung steht nicht der Beförderungszweck im Vordergrund, sondern der Erlebniswert (Anschluss an OVG Hamburg, B.v. 2.12.2012 - 3 Bs 55/11);.

    Für Fahrgäste mit touristischer Zielsetzung, bei denen nicht der Beförderungszweck im Vordergrund steht, sondern der Erlebniswert (vgl. OVG Hamburg, B.v. 2.1.2012 - 3 Bs 55/11 - VRS 122, 291 - juris Rn. 11), würde die beabsichtigte Linie der Klägerin nach Auffassung des Gerichts eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung mit sich bringen.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG ist damit nur insoweit mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar - und eine Versagung der Genehmigung nur dann zulässig -, als die darin umschriebenen Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Beruf auf dem Gebiet der gewerblichen Personenbeförderung zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (BVerfG, B.v. 8.6.1960 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 11.6.1958 - BVerfGE 7, 377/408 f.).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - und U.v.28.7.1989 - BVerwGE 82, 260/265; BayVGH, a.a.O.) steht ihr jedoch ein der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu, der erst dann fehlerhaft ausgeübt wird, wenn die objektive Gewichtigkeit einzustellender Belange in nicht mehr vertretbarer Weise verfehlt würde (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309/326 - und U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - und U.v.28.7.1989 - BVerwGE 82, 260/265; BayVGH, a.a.O.) steht ihr jedoch ein der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu, der erst dann fehlerhaft ausgeübt wird, wenn die objektive Gewichtigkeit einzustellender Belange in nicht mehr vertretbarer Weise verfehlt würde (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309/326 - und U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - und U.v.28.7.1989 - BVerwGE 82, 260/265; BayVGH, a.a.O.) steht ihr jedoch ein der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu, der erst dann fehlerhaft ausgeübt wird, wenn die objektive Gewichtigkeit einzustellender Belange in nicht mehr vertretbarer Weise verfehlt würde (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309/326 - und U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110).
  • OVG Sachsen, 29.06.2011 - 4 A 690/09

    Vorliegen einer objektiven Berufswahlbeschränkung oder

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 1 K 13.668
    § 13 Abs. 2 PBefG eröffnet der Behörde kein Ermessen (BayVGH a.a.O., SächsOVG, U.v. 29.6.2011 - 4 A 690/09).
  • BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17

    Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen

    Damit ist auch eine Stadtrundfahrt bei Vorliegen aller Begriffsmerkmale des Linienverkehrs als Linienverkehr anzusehen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2007 - 13 B 577/07, NVwZ-RR 2007, 561, Rz 6; BayVGH, Urteil in VRS 121, 150, Rz 52; Sächsisches OVG, Urteil vom 29.06.2011 - 4 A 690/09, Gewerbearchiv --GewArch-- 2011, 481, Rz 36; BayVGH, Urteil vom 24.09.2012 - 11 B 12.321, juris, Rz 82; VG Bayreuth, Urteil vom 24.10.2014 - B 1 K 13.668, juris, Rz 33; Frye in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Rz 78; a.A. noch wegen des Ausflugszwecks: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 20.09.2004 - 1 Bs 303/04, juris; nicht eindeutig insofern: BVerwG-Beschluss vom 28.06.2007 - 3 B 135/06, juris, Rz 4; Hamburgisches OVG, Urteil vom 22.09.2006 - 1 Bf 162/05, GewArch 2007, 121, Rz 29).
  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 3 BV 16.2630

    Abgeltung für krankheitsbedingt nicht realisierten Urlaub

    Hat er dies unterlassen, gilt für den hier maßgeblichen unionsrechtlichen Abgeltungsanspruch ohne weitere normative Vorgabe durch Rechtsverordnung der Staatsregierung die zeitliche Beschränkung von 18 Monaten (so im Ergebnis schon: VG Regensburg, U.v. 1.10.2014 - RN 1 K 13.1973 - juris Rn. 62 f; VG Würzburg, U.v. 11.3.2014 - W 1 K 13.1254 - juris Rn. 27 f.; a.A. ohne Eingehen auf diese Problematik BayVGH, B.v. 10.6.2015 - 3 ZB 13.2337 - juris Rn. 8; VG Augsburg, U.v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.892 - juris Rn. 28 f.; VG Ansbach, U.v. 24.9.2013 - AN 1 K 13.668 - juris Rn. 57).
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