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VG Bayreuth, 25.02.2021 - B 3 E 21.189 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; BayIfSMV § 18 11.; BFSO Pflege § 11 Abs. 3; BaySchO § 19 Abs. 4
Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Antragsgegner, Einstweilige Anordnung, Präsenzunterricht, Beurlaubung, Prozeßbevollmächtigter, Ersatzschulen, Antragstellers, Praktische Ausbildung, Ausbildungsziel, Abschluss der Ausbildung, Beschwerdeentscheidung, Wert des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
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- VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 2 E 20.01762
Kein Anspruch auf Distanzunterricht in Pandemiezeiten
Auszug aus VG Bayreuth, 25.02.2021 - B 3 E 21.189
Die Norm regelt lediglich, wie und ob Distanzunterricht stattfinden darf, wenn die dafür zuständigen Behörden handeln (vgl. VG Ansbach, B.v. 22.09.2020 - AN 2 E 20.01762 - juris Rn. 21).Jedoch entspricht diese Möglichkeit nicht dem Ziel der Antragstellerin (vgl. auch VG Ansbach, B.v. 22.09.2020 - AN 2 E 20.01762 - juris Rn. 18 f.).
Eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - auch im Hinblick auf den Einschätzungs-, Wertungs- und Beurteilungsspielraum staatlicher Stellen bei Erfüllung ihrer Schutzpflichten - ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht ersichtlich (vgl. VG Ansbach, B.v. 22.09.2020 - AN 2 E 20.01762 - juris Rn. 24 ff.).