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   VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951   

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VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951 (https://dejure.org/2018,59311)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.09.2018 - B 1 S 18.951 (https://dejure.org/2018,59311)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. September 2018 - B 1 S 18.951 (https://dejure.org/2018,59311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 2a
    Keine Anzeichen für Vorliegen eines Alkoholmissbrauchs

  • rewis.io

    Keine Anzeichen für Vorliegen eines Alkoholmissbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2015 - 16 E 105/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Aufhebung der Entziehungsverfügung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951
    In einem Beschluss des OVG NRW vom 10. März 2015 wurde ein mittelbarer Zusammenhang auch bejaht bei einem Antragsteller, der stark alkoholisiert im stehenden Fahrzeug angetroffen wurde, ohne dass an Ort und Stelle leere Flaschen oder Ähnliches gefunden wurden, und der nach Abschluss der polizeilichen und medizinischen Feststellungen Anstalten machte, das Fahrzeug ungeachtet der fortbestehenden alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit (wieder) in Gang zu setzen (OVG NRW, B.v. 10.3.2015 - 16 E 105/15 - BeckRS 2015, 43063, beck-online).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2002 - 10 S 1164/02

    Verdacht des Alkoholismus bei Berufskraftfahrer - Beibringung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951
    Ein solcher besonderer Umstand liegt etwa bei Berufskraftfahrern (vgl. VGH BW v. 24.8.2002 - NZV 2002, 580) und Taxifahrern (vgl. VGH Mannheim v. 29.7.2002 - NZV 2002, 582) vor, bei denen ein Dauerkonflikt gegeben ist zwischen der Neigung, oft und in größeren Mengen Alkohol zu konsumieren, und der Verpflichtung, im nüchternen Zustand ein Kraftfahrzeug zu führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951
    Vielmehr müssen weitere tatsächliche Umstände hinzukommen, die in der Gesamtschau mit der vermuteten Alkoholproblematik bei realistischer Betrachtung die Annahme rechtfertigen, dass das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (OVG NRW, B.v 14.11.2013 - 16 B 1146/13 und B.v. 8.04.2013 - 16 A 2704/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951
    Ein solcher besonderer Umstand liegt etwa bei Berufskraftfahrern (vgl. VGH BW v. 24.8.2002 - NZV 2002, 580) und Taxifahrern (vgl. VGH Mannheim v. 29.7.2002 - NZV 2002, 582) vor, bei denen ein Dauerkonflikt gegeben ist zwischen der Neigung, oft und in größeren Mengen Alkohol zu konsumieren, und der Verpflichtung, im nüchternen Zustand ein Kraftfahrzeug zu führen.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951
    Ein Alkoholmissbrauch liegt nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (nur dann) vor, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (BVerwG, U.v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 - juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 2 StVG Rn. 46).
  • VGH Bayern, 25.07.2016 - 11 CS 16.1256

    Unrechtmäßige Aufforderung zur Beibringung eines Facharztgutachtens zur

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951
    Es ist gemäß § 11 Abs. 6 FeV Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde und nicht Aufgabe des Gutachters oder des Antragstellers, die Beurteilungsgrundlage und den Beurteilungsrahmen selbst klar und fehlerfrei festzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16/14 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 21 mit Anmerkung Liebler, BayVGH, B.v. 25.7.2016 - 11 CS 16.1256 - juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951
    Es ist gemäß § 11 Abs. 6 FeV Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde und nicht Aufgabe des Gutachters oder des Antragstellers, die Beurteilungsgrundlage und den Beurteilungsrahmen selbst klar und fehlerfrei festzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16/14 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 21 mit Anmerkung Liebler, BayVGH, B.v. 25.7.2016 - 11 CS 16.1256 - juris).
  • VG Schwerin, 28.02.2020 - 4 A 340/19

    Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne; Aufforderung zur Beibringung

    Auch ein nach dem verkehrsärztlichen Gutachten deutlich erhöhter Alkoholmarker wie der Gamma-GT-Wert (s. o.) gibt allein noch keinen hinreichenden Aufschluss über einen möglicherweise bestehenden Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne, weil sich hieraus nur ergibt, dass der Betroffene - ohne abhängig zu sein - hohe Alkoholmengen konsumiert, es aber dennoch nicht ausgeschlossen ist, dass er nach Alkoholkonsum strikt vom Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr absieht (VG Bayreuth, Beschl. v. 27. Sept. 2018 - B 1 S 18.951 -, juris Rn. 36; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 13 FeV Rn. 12; Dauer, in: Hentschel et al., Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 13 FeV Rn. 19).
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