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   VG Bayreuth, 27.11.2013 - B 3 K 13.30248   

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https://dejure.org/2013,39789
VG Bayreuth, 27.11.2013 - B 3 K 13.30248 (https://dejure.org/2013,39789)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.11.2013 - B 3 K 13.30248 (https://dejure.org/2013,39789)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. November 2013 - B 3 K 13.30248 (https://dejure.org/2013,39789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grundstücksstreitigkeit, innerstaatliche Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 18.02.2005 - 26 B 94.33751
    Auszug aus VG Bayreuth, 27.11.2013 - B 3 K 13.30248
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BVerwG vom 19.11.1996 Az. 1 C 6/95; BayVGH vom 18.02.2005, Az. 26 B 94.33751) ist § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur dann einschlägig, wenn die Gefahr den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise droht.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.11.2013 - B 3 K 13.30248
    Wer unverfolgt ausgereist ist, hat hingegen glaubhaft zu machen, dass bei einer Rückkehr in sein Heimatland die Gefahr politischer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerwGE 70, 169/171).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.11.2013 - B 3 K 13.30248
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BVerwG vom 19.11.1996 Az. 1 C 6/95; BayVGH vom 18.02.2005, Az. 26 B 94.33751) ist § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur dann einschlägig, wenn die Gefahr den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise droht.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.11.2013 - B 3 K 13.30248
    Denn die Feststellung von Abschiebungsverboten nach diesen Vorschriften, mit der zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der Qualifikationsrichtlinie festgestellt werden, vermittelt dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes (vgl. BVerwG vom 24.06.2008, BVerwGE 131, Seite 198 ff.).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.11.2013 - B 3 K 13.30248
    Politisch verfolgt ist, wem in Anknüpfung an asylrelevante Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfGE 80, 315/334 f.).
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