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VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739 |
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- VG Regensburg, 21.12.2007 - RO 11 S 07.1567
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Denn dabei handelt es sich nach der Konzeption der FFH-RL augenblicklich nur um einen vorläufigen Schutz, dem nach Art. 4 Abs. 4 FFH-RL so schnell wie möglich - spätestens aber binnen sechs Jahren - die Ausweisung als Schutzgebiet folgen muss (VG Regensburg vom 21.12.2007, Az. RO 11 S 07.1567; VG Würzburg vom 25.07.2007, Az. W 4 S 07.759, NuR 2008, 127). - VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
Ehemaliger Bundeswehr-Übungsplatz; In Kommissionsliste aufgenommenes FFH-Gebiet; …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Denn dabei handelt es sich nach der Konzeption der FFH-RL augenblicklich nur um einen vorläufigen Schutz, dem nach Art. 4 Abs. 4 FFH-RL so schnell wie möglich - spätestens aber binnen sechs Jahren - die Ausweisung als Schutzgebiet folgen muss (VG Regensburg vom 21.12.2007, Az. RO 11 S 07.1567; VG Würzburg vom 25.07.2007, Az. W 4 S 07.759, NuR 2008, 127). - VGH Bayern, 09.01.2006 - 4 CS 05.2798
Anschluss- und Benutzungszwang für Druckentwässerungssystem
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Sie sind den Anforderungen der Rechtsprechung (BayVGH vom 09.01.2006, Az. 4 CS 05.2798) entsprechend hinreichend bestimmt, denn für den Kläger als Adressaten ist erkennbar, dass für den Fall der Nichtbeachtung einzelner Pflichten Zwangsgelder unterschiedlicher Höhe fällig werden.
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Denn grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich und muss als Beeinträchtigung des Gebietes gewertet werden und mit Blick auf die Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes stellt allein der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten ein geeignetes Bewertungskriterium dar (BVerwG vom 17.01.2007, Az. 9 A 20/05, NuR 2007, 336). - BayObLG, 13.08.1984 - 3 ObOWi 54/84
Voraussetzungen eines Verstoßes gegen Art. 6d BayNatSchG
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Verursacher ist, wer den Eingriff selbst und unmittelbar durchführt, oder derjenige, der den Eingriff veranlasst (BayObLG vom 13.08.1984, Az. 3 Ob OWi 54/84, NuR 1984, 328; Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner, BayNatSchG, RdNr. 59 zu Art. 6 a). - EuGH, 21.09.1983 - 205/82
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Hiernach darf die Anwendung nationalen Rechts die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht dahingehend beeinträchtigen, dass dessen Verwirklichung übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich wird (EuGH vom 21.09.1983, Az. 205-215/82, NJW 1984, 2024 ("Milchkontorfall"). - OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02
Rechtschutzmöglichkeiten eines Grundeigentümers gegen Aufnahme des …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Nachdem es dem Kläger nach der Rechtsprechung nicht möglich ist, sich gegen die Gebietsmeldung durch den Mitgliedstaat nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie oder die Entscheidung der Kommission nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie rechtlich zur Wehr zu setzen (vgl. hierzu einerseits Nieders. OVG vom 21.03.2006, Az. 8 LA 150/02, NuR 2006, 391, und andererseits EuGH vom 23.04.2009, Az. C-362/06, NuR 2009, 405; Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner, Naturschutzrecht in Bayern, RdNr. 26 vor Art. 13b) und eine anfechtbare Schutzgebietsausweisung noch nicht erfolgt ist, ist im gegenständlichen Verfahren zu klären, ob die Aufnahme der umgebrochenen Wiesenfläche in das FFH-Gebiet Itztal von Coburg bis Baunach mit den Bestimmungen der FFH-Richtlinie oder mit sonstigem höherrangigem europäischem Recht zu vereinbaren ist. - VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Art. 4 Abs. 1 FFH-RL gewährt den Mitgliedstaaten bei der Gebietsauswahl einen …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte samt der Niederschriften über den Gütetermin vom 12.11.2009 und über die mündliche Verhandlung vom 28.01.2010 sowie den Inhalt der in den Verfahren B 2 K 09.739 und B 2 K 09.764 vorgelegten Behördenakten (§ 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - entsprechend). - EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Nachdem es dem Kläger nach der Rechtsprechung nicht möglich ist, sich gegen die Gebietsmeldung durch den Mitgliedstaat nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie oder die Entscheidung der Kommission nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie rechtlich zur Wehr zu setzen (vgl. hierzu einerseits Nieders. OVG vom 21.03.2006, Az. 8 LA 150/02, NuR 2006, 391, und andererseits EuGH vom 23.04.2009, Az. C-362/06, NuR 2009, 405; Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner, Naturschutzrecht in Bayern, RdNr. 26 vor Art. 13b) und eine anfechtbare Schutzgebietsausweisung noch nicht erfolgt ist, ist im gegenständlichen Verfahren zu klären, ob die Aufnahme der umgebrochenen Wiesenfläche in das FFH-Gebiet Itztal von Coburg bis Baunach mit den Bestimmungen der FFH-Richtlinie oder mit sonstigem höherrangigem europäischem Recht zu vereinbaren ist. - EuGH, 10.01.2006 - C-98/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Der EuGH hat den ursprünglich in § 10 Abs. 1 Nr. 11 BNatSchG normierten Projektbegriff als zu eng und damit nicht europarechtskonform angesehen (EuGH vom 10.01.2006, Az. C-98/03, NuR 2006, 166). - EuGH, 07.11.2000 - C-371/98
First Corporate Shipping
- EuGH, 13.12.1979 - 44/79
Hauer / Land Rheinland-Pfalz
- BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04
Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines …
- VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Deutsche Milchkontor GmbH
Soweit sich die betroffenen Landwirte auf die Bewertungszahlen, die in der der Klagebegründung im Verfahren B 2 K 09.739 als Anlage 3 beigefügten Karte aufgeführt seien, beriefen, könne hierzu mitgeteilt werden, dass nach Angaben der TG ... im Schreiben vom 11.01.2010 die Bewertungszahlen in dieser Karte nur deshalb so hoch ausfallen würden, weil (theoretisch) umbruchfähige Wiesen nach einem Beschluss der TG ... wie Ackerland eingewertet seien.Soweit sich die betroffenen Landwirte auf Bestätigungen des heutigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg (AELF) berufen würden (z.B. Schreiben des AELF vom 07.11.2007 in Anlage 1 zur Klagebegründung im Parallelverfahren B 2 K 09.739), sei dem entgegenzuhalten, dass sich diese Bestätigung nur auf die Förderungsmöglichkeiten trotz Grünlandumbruchs beziehe und gerade keine Erlaubnis zum Grünlandumbruch enthalte.
Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten B 2 K 09.764, B 2 K 09.739 und B 2 S 09.763 sowie den Inhalt der vorgelegten Behördenakten (§ 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - ).