Rechtsprechung
VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Art. 4 Abs. 1 FFH-RL gewährt den Mitgliedstaaten bei der Gebietsauswahl einen weiten Entscheidungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.Grünlandumbruch im FFH-Gebiet als unzulässiges Projekt; Rechtmäßigkeit der Auswahl als FFH-Gebiet; Störerauswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
- BVerwG, 19.03.2013 - 4 B 60.12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
Rechtschutzmöglichkeiten eines Grundeigentümers gegen Aufnahme des …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Soweit sich die betroffenen Landwirte auf die Bewertungszahlen, die in der der Klagebegründung im Verfahren B 2 K 09.739 als Anlage 3 beigefügten Karte aufgeführt seien, beriefen, könne hierzu mitgeteilt werden, dass nach Angaben der TG ... im Schreiben vom 11.01.2010 die Bewertungszahlen in dieser Karte nur deshalb so hoch ausfallen würden, weil (theoretisch) umbruchfähige Wiesen nach einem Beschluss der TG ... wie Ackerland eingewertet seien.Soweit sich die betroffenen Landwirte auf Bestätigungen des heutigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg (AELF) berufen würden (z.B. Schreiben des AELF vom 07.11.2007 in Anlage 1 zur Klagebegründung im Parallelverfahren B 2 K 09.739), sei dem entgegenzuhalten, dass sich diese Bestätigung nur auf die Förderungsmöglichkeiten trotz Grünlandumbruchs beziehe und gerade keine Erlaubnis zum Grünlandumbruch enthalte.
Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten B 2 K 09.764, B 2 K 09.739 und B 2 S 09.763 sowie den Inhalt der vorgelegten Behördenakten (§ 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - ).
- VG Regensburg, 21.12.2007 - RO 11 S 07.1567
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Denn dabei handelt es sich nach der Konzeption der FFH-RL augenblicklich nur um einen vorläufigen Schutz, dem nach Art. 4 Abs. 4 FFH-RL so schnell wie möglich - spätestens aber binnen sechs Jahren - die Ausweisung als Schutzgebiet folgen muss (VG Regensburg, Beschluss vom 21.12.2007 - RO 11 S 07.1567, VG Würzburg, Beschluss vom 25.07.2007 - W 4 S 07.759, NuR 2008, 127). - VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
Ehemaliger Bundeswehr-Übungsplatz; In Kommissionsliste aufgenommenes FFH-Gebiet; …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Denn dabei handelt es sich nach der Konzeption der FFH-RL augenblicklich nur um einen vorläufigen Schutz, dem nach Art. 4 Abs. 4 FFH-RL so schnell wie möglich - spätestens aber binnen sechs Jahren - die Ausweisung als Schutzgebiet folgen muss (VG Regensburg, Beschluss vom 21.12.2007 - RO 11 S 07.1567, VG Würzburg, Beschluss vom 25.07.2007 - W 4 S 07.759, NuR 2008, 127).
- VGH Bayern, 09.01.2006 - 4 CS 05.2798
Anschluss- und Benutzungszwang für Druckentwässerungssystem
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Sie sind den Anforderungen der Rechtsprechung (BayVGH, Beschluss vom 09.01.2006 - 4 CS 05.2798) entsprechend hinreichend bestimmt, denn für den Kläger als Adressaten ist erkennbar, dass für den Fall der Nichtbeachtung einzelner Pflichten Zwangsgelder unterschiedlicher Höhe fällig werden. - OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02
Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Nachdem es dem Kläger nach der Rechtsprechung nicht möglich ist, sich gegen die Gebietsmeldung durch den Mitgliedstaat nach Art. 4 Abs. 2 FFH-RL oder die Entscheidung der Kommission nach Art. 4 Abs. 2 FFH-RL rechtlich zur Wehr zu setzen (vgl. hierzu einerseits Nieders. OVG, Beschluss vom 21.03.2006 - 8 LA 150/02, NuR 2006, 391, und andererseits EuGH, Urteil vom 23.04.2009 - C-362/06, NuR 2009, 405) und eine anfechtbare Schutzgebietsausweisung noch nicht erfolgt ist, ist im gegenständlichen Verfahren zu klären, ob die Aufnahme der umgebrochenen Wiesenfläche in das FFH-Gebiet Itztal von Coburg bis Baunach mit den Bestimmungen der FFH-RL oder mit sonstigem höherrangigem europäischem Recht zu vereinbaren ist. - EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Nachdem es dem Kläger nach der Rechtsprechung nicht möglich ist, sich gegen die Gebietsmeldung durch den Mitgliedstaat nach Art. 4 Abs. 2 FFH-RL oder die Entscheidung der Kommission nach Art. 4 Abs. 2 FFH-RL rechtlich zur Wehr zu setzen (vgl. hierzu einerseits Nieders. OVG, Beschluss vom 21.03.2006 - 8 LA 150/02, NuR 2006, 391, und andererseits EuGH, Urteil vom 23.04.2009 - C-362/06, NuR 2009, 405) und eine anfechtbare Schutzgebietsausweisung noch nicht erfolgt ist, ist im gegenständlichen Verfahren zu klären, ob die Aufnahme der umgebrochenen Wiesenfläche in das FFH-Gebiet Itztal von Coburg bis Baunach mit den Bestimmungen der FFH-RL oder mit sonstigem höherrangigem europäischem Recht zu vereinbaren ist. - EuGH, 10.01.2006 - C-98/03
Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Der EuGH hat den ursprünglich in § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Bundesnaturschutzgesetzes - BNatSchG - normierten Projektbegriff als zu eng und damit nicht europarechtskonform angesehen (EuGH, Urteil vom 10.01.2006 - C-98/03, NuR 2006, 166). - EuGH, 07.11.2000 - C-371/98
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die Gebietsauswahl ausschließlich auf der Grundlage dieser naturschutzfachlichen Kriterien zu erfolgen (EuGH, Urteil vom 07.11.2000 - C-371/98, DVBl. 2000, 1841) und ein Mitgliedstaat darf bei der Auswahl ausdrücklich nicht den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung tragen. - BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
Denn grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich und muss als Beeinträchtigung des Gebietes gewertet werden und mit Blick auf die Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes stellt allein der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten ein geeignetes Bewertungskriterium dar (BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20/05, NuR 2007, 336). - BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04
Deutsche Milchkontor GmbH
Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
In Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 30.06.2005 - 7 C 26/04 (BVerwGE 124, 47; vgl. hierzu auch EuGH vom 13.12.1979, Az. 44/79, slg 1979, 3727) zur Einführung eines Emissionshandelssystems ist insoweit zu prüfen, ob die FFH-RL mit der europarechtlichen Ausprägung des Eigentumsgrundrechts zu vereinbaren ist. - EuGH, 21.09.1983 - 205/82
Kommission / Belgien
- EuGH, 07.09.2004 - C-127/02
First Corporate Shipping
- EuGH, 27.02.2003 - C-415/01
- VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739 Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte samt der Niederschriften über den Gütetermin vom 12.11.2009 und über die mündliche Verhandlung vom 28.01.2010 sowie den Inhalt der in den Verfahren B 2 K 09.739 und B 2 K 09.764 vorgelegten Behördenakten (§ 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - entsprechend).