Rechtsprechung
VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Kein Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09
Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189
Hingewiesen wurde auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21.01.2010 (Az.: 10 S 2391/09).Soweit der Kläger auf einen Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21. Januar 2010 - Az. 10 S 2391/09 - hingewiesen hat, führt dies zu keiner abweichenden rechtlichen Beurteilung.
- VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.292
Rücknahme einer nach § 30 FeV erteilten Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe ausdrücklich entschieden, dass sich aus Art. 8 Abs. 1 Halbsatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG ergebe, dass derjenige Mitgliedsstaat, der den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein in ein gleichwertiges Dokument umtausche, wie das mit dem erworbenen tschechischen Führerschein des Klägers geschehen sei, prüfen dürfe und ggf. sogar prüfen müsse, ob der vorgelegte ausländische EU-Führerschein gültig sei (B.v. 02.04.2009 - 11 CS 09.292).Auch ein juristischer Laie konnte sich nicht der Einsicht verschließen, dass es vom internationalen Recht unter Umständen nicht gebilligt werden würde, wenn ein Staat einem ausländischen Staatsangehörigen eine auch für dessen Heimatland Geltung beanspruchende Fahrerlaubnis erteilt, obwohl sich der Ausländer nur ganz vorübergehend und allein zum Zweck des Erwerbs einer solchen Berechtigung in den ausstellenden Staat begibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292; s. ferner U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 und nachfolgend BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10.13 - juris).
- VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189
Auch ein juristischer Laie konnte sich nicht der Einsicht verschließen, dass es vom internationalen Recht unter Umständen nicht gebilligt werden würde, wenn ein Staat einem ausländischen Staatsangehörigen eine auch für dessen Heimatland Geltung beanspruchende Fahrerlaubnis erteilt, obwohl sich der Ausländer nur ganz vorübergehend und allein zum Zweck des Erwerbs einer solchen Berechtigung in den ausstellenden Staat begibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292; s. ferner U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 und nachfolgend BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10.13 - juris).
- BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13
Rechtmäßigkeit des Gebrauchens einer in der Tschechischen Republik erworbenen …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189
Auch ein juristischer Laie konnte sich nicht der Einsicht verschließen, dass es vom internationalen Recht unter Umständen nicht gebilligt werden würde, wenn ein Staat einem ausländischen Staatsangehörigen eine auch für dessen Heimatland Geltung beanspruchende Fahrerlaubnis erteilt, obwohl sich der Ausländer nur ganz vorübergehend und allein zum Zweck des Erwerbs einer solchen Berechtigung in den ausstellenden Staat begibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292; s. ferner U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 und nachfolgend BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10.13 - juris). - BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189
Der Wohnsitzverstoß ergibt sich in der vorliegenden Sache bereits aus dem dem Kläger ausgestellten tschechischen Führerschein, weil darin ein deutscher Wohnort eingetragen ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487). - EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189
Danach kann sich der Umstand, dass das Wohnsitzerfordernis nicht beachtet worden ist, aus den Angaben im Führerschein selbst ergeben oder aufgrund anderer vom Ausstellermitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen (vgl. EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - C-467/10 - Akyüz - NJW 2012, 1314; U.v. 26.4.2012 - C-419/10 - Hofmann - DAR 2012, 319). - EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189
Danach kann sich der Umstand, dass das Wohnsitzerfordernis nicht beachtet worden ist, aus den Angaben im Führerschein selbst ergeben oder aufgrund anderer vom Ausstellermitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen (vgl. EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - C-467/10 - Akyüz - NJW 2012, 1314; U.v. 26.4.2012 - C-419/10 - Hofmann - DAR 2012, 319).