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   VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867   

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VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867 (https://dejure.org/2020,35800)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30.06.2020 - B 1 K 18.867 (https://dejure.org/2020,35800)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - B 1 K 18.867 (https://dejure.org/2020,35800)
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  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867
    Dabei wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der weite Beschuldigtenbegriff zugrunde gelegt, der die verschiedenen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens umfasst (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29.79; U.v. 27.06.2018 - 6 C 39/16).

    Auch ein Anknüpfen an den Ablauf der Bewährungszeit führt zu keinem anderen Ergebnis (vgl. hierzu BVerwG, U.v.19.10.1982 - 1 C 29/79).

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867
    Eine Erhebung von erkennungsdienstlichen Daten wäre nur dann nicht mehr notwendig, wenn im strafrechtlichen Verfahren sämtliche Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten restlos ausgeräumt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603).

    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht gehalten, das strafrechtliche Verfahren in allen seinen Einzelheiten nachzuvollziehen oder gar erneut aufzurollen, denn es muss den Strafgerichten vorbehalten bleiben zu klären, ob sich ein Betroffener strafbar gemacht hat oder nicht (BayVGH, B.v. 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603; VG München, U.v. 14.08.2013 - M 7 K 12.3618).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867
    Für die Frage, wann einem Betroffenen der zur erkennungsdienstlichen Behandlung führende Sachverhalt nicht mehr vorgehalten werden kann, dürfte als absolute Obergrenze die Tilgungsfrist des BZRG anzunehmen sein (so OVG Magdeburg, B.v. 08.03.2019 - 3 L 238/17).
  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
    Auszug aus VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867
    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht gehalten, das strafrechtliche Verfahren in allen seinen Einzelheiten nachzuvollziehen oder gar erneut aufzurollen, denn es muss den Strafgerichten vorbehalten bleiben zu klären, ob sich ein Betroffener strafbar gemacht hat oder nicht (BayVGH, B.v. 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603; VG München, U.v. 14.08.2013 - M 7 K 12.3618).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867
    Dabei wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der weite Beschuldigtenbegriff zugrunde gelegt, der die verschiedenen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens umfasst (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29.79; U.v. 27.06.2018 - 6 C 39/16).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867
    Hierbei ist auch mit in den Blick zu nehmen, dass die Anordnung nur dann rechtlich zulässig ist, wenn der Betroffene im Zeitpunkt der Anordnung Beschuldigter war und die Prognose vorliegt, er könne auch künftig strafrechtlich in Erscheinung treten (vgl. hierzu OVG Lüneburg, U.v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 -, das unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Aktualisierung und unter Bezugnahme auf die Richtlinien des Bundeskriminalamtes einen Zeitraum von fünf Jahren für angemessen und verhältnismäßig ansieht).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 1781/98

    Zur Speicherung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung; hinsichtlich der von der Behörde getroffenen Prognose ist namentlich darauf abzustellen, ob sie auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. z.B. VGH BW, U.v. 27.09.1999 - 1 S 1781/98; Krause in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2017, Rn. 11 zu § 81b).
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