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   VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09 V   

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https://dejure.org/2009,6341
VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09 V (https://dejure.org/2009,6341)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.09.2009 - 21 K 126.09 V (https://dejure.org/2009,6341)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. September 2009 - 21 K 126.09 V (https://dejure.org/2009,6341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung des Lebensunterhalts einer siebenköpfigen Familie durch einen Ausländer i.S.d. § 2 Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durch den Betrieb eines Cafes; Nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts durch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung; Bestehen ...

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung - Kindeswohl geht über Europäisches Sorgerechtsübereinkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 681
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Oktober 2008 - 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - 12 B 66.07 - und vom 25. April 2007 - 12 B 2.05 - Juris).

    Ein Anspruch ergibt sich auch nicht aus § 104 Abs. 3 AufenthG i.V.m. den §§ 17, 20 des bis Ende 2004 geltenden Ausländergesetzes (vgl. zur Anwendbarkeit BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 und 26. August 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Oktober 2008 - 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - 12 B 66.07 - und vom 25. April 2007 - 12 B 2.05 - Juris).

    "Allein" sorgeberechtigt ist ein Elternteil, wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung des Sorgerechts keine substantiellen Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, a.a.O.).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
    Zu dem wesentlich(st)en und unverzichtbaren Grundsatz des deutschen Familien- und Kindschaftsrechts zählt bei einer Entscheidung über das Sorgerecht das Kindeswohl (vgl. § 1626 Abs. 3, § 1666, § 1696 Abs. 1 und insbesondere § 1697 a BGB; ebenso ist das Kindeswohl entscheidendes Anliegen der Kindernachzugsregelung in Art. 4 Abs. 1 der EG-Richtlinie 2003/86/EG, vgl. EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, Slg. 2006, I-5769 Rz. 73).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - Juris und Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 - Juris zu § 20 Abs. 4 AuslG; ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 -).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - Juris und Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 - Juris zu § 20 Abs. 4 AuslG; ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 11 S 13.06

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen,

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
    Das geltend gemachte Einkommen der Ehefrau des Vaters der Kläger aus einem Beschäftigungsverhältnis als Reinigungskraft im Betrieb ihres Ehemannes (in Höhe von 200 EUR) kann nicht berücksichtigt werden, weil insoweit nicht die erforderliche Prognose getroffen werden kann, dass die Einkommensverhältnisse nachhaltig gesichert sind, d.h. dass es ausreichend wahrscheinlich ist, dass sie dauerhaft erzielt werden (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2008 - 2 M 68.08 -, vom 24. Oktober 2008 - 11 N 59.07 -, vom 14. November 2007 - 2 N 83.07 - und vom 28. Februar 2006 - 11 S 13.06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 12 B 2.05

    Entscheidungen zum Visa-Recht

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. Oktober 2008 - 12 B 8.08 -, 21. Mai 2008 - 12 B 66.07 - und vom 25. April 2007 - 12 B 2.05 - Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 2 B 4.09

    Nachzugsrecht eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 - Juris und Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 - Juris zu § 20 Abs. 4 AuslG; ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 -).
  • VG Berlin, 20.07.2010 - 29 K 154.10

    Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu einem in Deutschland lebenden Vater

    Nach Auffassung der Kammer zutreffend geht die Beklagte, wie auch andere Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteile vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V - und dem folgend vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -), allerdings davon aus, dass der in Rede stehenden ausländischen Sorgerechtsentscheidung nach Artikel 10 Abs. 1 lit. a des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts vom 20. Mai 1980 (BGBl. II S. 220) - Europäisches Sorgerechtsübereinkommen/ESÜ - die Anerkennung versagt werden kann, wenn die Wirkungen der Entscheidung mit den Grundwerten des Familien- und Kindschaftsrechts im ersuchten Staat offensichtlich unvereinbar sind.

    Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO im Hinblick auf die noch anhängigen Berufungen - OVG 11 B 2.10 und 3.10 - gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V - und vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zugelassen, welche rechtlichen Maßstäbe für die Nichtanerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen gelten.

  • VG Berlin, 07.12.2011 - 35 K 416.10

    Anhörung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).

    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie im übrigen auch das OVG Berlin Brandenburg selbst zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.

  • VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10

    Anspruch auf Erteilung eines Visums für ein peruanisches Kind zum Zwecke des

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).

    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie selbst schon das OVG Berlin Brandenburg (a.a.O., Rn. 22) zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.

  • VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09

    Kindernachzug aus der Türkei; Nichtanerkennung türkischer Sorgerechtsentscheidung

    Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat in seinem Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V - in einem parallel gelagerten Fall folgendes ausgeführt:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 23.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 11.08

    Kindernachzug; Mazedonien; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht;

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).
  • VG Berlin, 05.10.2010 - 29 K 169.09

    Familiennachzug und Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

    Dem schließt sich der erkennende Einzelrichter an (a.A.: VG Berlin, Urteile vom 1.9.2009 - VG 21 K 126.09 V - und vom 23.9.2009 - VG 9 K 135.09 V - beide in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 18 AS 48/12
    Zwar kann einer türkischen Sorgerechtsentscheidung nach Artikel 10 Abs. 1 lit. a des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts vom 20. Mai 1980 (BGBl. II S. 220) - Europäisches Sorgerechtsübereinkommen/ESÜ - die Anerkennung versagt werden, wenn die Wirkungen der Entscheidung mit den Grundwerten des Familien- und Kindschaftsrechts im ersuchten Staat offensichtlich unvereinbar sind (vgl. auch § 16a Nr. 4 FGG a.F.; VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - 21 K 126.09 V - juris Rn. 36).
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