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   VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19   

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VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19 (https://dejure.org/2019,43101)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.10.2019 - 13 L 62.19 (https://dejure.org/2019,43101)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 13 L 62.19 (https://dejure.org/2019,43101)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    Bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 33).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fügt sich ein Vorhaben, das nicht die gebotene Rücksicht auf die in seiner unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung nimmt, nicht im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB in seine nähere Umgebung ein (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 46).

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    Solche Wirkung kann nur dann angenommen werden, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandsflächen - derart übermächtig ist, dass das "erdrückende" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (VGH München, Beschluss vom 5. September 2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 2 S 8.16

    Beschwerde; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Traglufthalle;

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass eine Wertminderung des Grundstücks allenfalls dann einen Abwehranspruch gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft begründen kann, wenn sie die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren sonstigen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ist (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 - juris Rn. 73; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass eine Wertminderung des Grundstücks allenfalls dann einen Abwehranspruch gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft begründen kann, wenn sie die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren sonstigen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ist (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 - juris Rn. 73; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 10 S 46.09

    Nachbarbeschwerde; Gaststätte mit Schankvorgarten; Garten- und

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    Wo die Erheblichkeitsgrenze verläuft, richtet sich nach der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit der Umgebung, wobei sich dies nicht unabhängig von etwaigen Vorbelastungen bewerten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - OVG 10 S 46.09 - juris).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    Es gilt jedoch der Grundsatz, dass ein Vorhaben, dass sich - wie hier - in dem aus der näheren Umgebung vorgegebenen Rahmen hält und die landesrechtlich normierten Abstandsflächen beachtet, zumindest aus tatsächlichen Gründen im Regelfall das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - juris Rn. 4; Beschluss vom 27. März 2018 - 4 B 50.17 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11

    Klage eines Dritten gegen eine Ausnahme von den Festsetzungen eines

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    Eine unzumutbare Verschattung ist nur dann denkbar, wenn die Nachbarn über den gesamten Tagesverlauf gesehen in qualifizierter Weise beeinträchtigt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 10 N 53.11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    Die Genehmigungsbehörde muss daher in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Belange eines erkennbar abgrenzbaren Kreises Dritter achten (BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1/78 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 50.17

    Verletzung des im Begriff des Einfügens enthaltenen Rücksichtnahmegebots bei

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    Es gilt jedoch der Grundsatz, dass ein Vorhaben, dass sich - wie hier - in dem aus der näheren Umgebung vorgegebenen Rahmen hält und die landesrechtlich normierten Abstandsflächen beachtet, zumindest aus tatsächlichen Gründen im Regelfall das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - juris Rn. 4; Beschluss vom 27. März 2018 - 4 B 50.17 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

    Auszug aus VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
    Dazu aber muss es einen offensichtlichen nachbarlichen Abwehranspruch geben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - 10 S 5.09 -), denn das Gericht nimmt keine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle vor, sondern hat seine Prüfung darauf zu beschränken, ob durch den angefochtenen Bescheid nachbarschützende Vorschriften verletzt sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • BVerwG, 05.05.2006 - 7 B 1.06

    Revision gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Kartbahn -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 10 S 12.16

    Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnanlage; Nachbar; Antrag auf

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