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   VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14   

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https://dejure.org/2014,14938
VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14 (https://dejure.org/2014,14938)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.06.2014 - 11 L 79.14 (https://dejure.org/2014,14938)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 11 L 79.14 (https://dejure.org/2014,14938)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Berlin, 24.10.2008 - 501 Qs 166/08
    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Selbst wenn ein Verstoß gegen § 81a StPO vorliegen sollte, führte dies jedoch schon strafprozessual nicht zu einem Verwertungsverbot (vgl. etwa LG Berlin, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 501 Qs 166/08 - juris, Rdnr. 8), erst recht muss dies für den Verwaltungsprozess gelten.
  • VG München, 01.08.2008 - M 1 S 08.3407

    Fahrerlaubnisentziehung während eines laufenden Strafverfahrens

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Die Beurteilung, ob eine Entziehung nach § 69 StGB in Betracht kommt, ist aufgrund einer Prognose im Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens zu treffen, wobei eine gewisse oder gar überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Entziehung nicht vorliegen muss (vgl. VG München, Beschluss vom 1. August 2008 - M 1 S 08.3407 - juris, Rdnr. 21 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 - juris, Rdnr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Die wirtschaftlichen Nachteile, die für ihn mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zweifellos verbunden sind, müssen im Hinblick auf den hohen Rang der durch die Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers gefährdeten Rechtsgüter zurücktreten (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. November 2004 - 10 S 2194/04 - juris, Rdnr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 10 S 256/10

    Zum Umfang der Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Mit § 3 Abs. 3 und 4 StVG soll die sowohl dem Strafrichter als auch der Verwaltungsbehörde eingeräumte Befugnis, bei fehlender Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, so aufeinander abgestimmt werden, dass Doppelprüfungen unterbleiben und die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschaltet wird (vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 10 S 256/10 - juris, Rdnr. 3).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Da § 69 StGB den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs bezweckt, erfordert die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, der Täter werde bereit sein, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - juris, Rdnr. 27).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Denn ob eine solche Maßregel zur Sicherung und Besserung "in Betracht kommt", beurteilt sich danach, ob das Strafverfahren eine Straftat zum Gegenstand hat, an deren Begehung die Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB anknüpfen darf (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 12 ME 360/07 - juris, Rdnr. 7).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Zum Nachweis einer ausreichenden Abstinenz ist nach der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine Zeitspanne von einem Jahr erforderlich (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1453 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 1 S 138.08 -), was hier zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 7. August 2013 nicht der Fall war, weil er damals erst eine Drogenabstinenz seit dem 17. Juli 2013 durch die Begutachtungsstelle für Fahreignung beim TÜV SÜD nachweisen konnte.
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873

    Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen in einer Beschwerdebegründung;

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Zudem kommt nur in einem Strafverfahren eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht, während ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 11 CS 09.873 - juris, Rdnr. 12; VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 10 S 306/07 - juris, Rdnr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 10 S 306/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Zudem kommt nur in einem Strafverfahren eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht, während ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 11 CS 09.873 - juris, Rdnr. 12; VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 10 S 306/07 - juris, Rdnr. 3).
  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 6 L 1977/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14
    Das Berücksichtigungsverbot des § 3 Abs. 3 StVG besteht erst dann, wenn tatsächlich in ein Strafverfahren übergegangen wurde (vgl. VG Saarlouis, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 6 L 1977/13 - juris, Rdnr. 20; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVG, Rdnr. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2007 - 1 M 219/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Berlin, 17.07.2023 - 11 L 184.23

    Führerscheinverlust wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum

    Etwaige private oder wirtschaftliche Nachteile, die für ihn mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden sind, müssen im Hinblick auf den hohen Rang der durch die Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers gefährdeten Rechtsgüter zurücktreten (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2014 - VG 11 L 79.14 -, juris Rn. 15).
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