Rechtsprechung
   VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19255
VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20 (https://dejure.org/2020,19255)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.07.2020 - 12 L 117.20 (https://dejure.org/2020,19255)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 12 L 117.20 (https://dejure.org/2020,19255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,19255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 14 B 243/16

    Zulassung zur Diplom-Klausurprüfung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20
    Die Gestaltung der Studien- und Prüfungsordnung steht im Ermessen der Hochschule und der Studierende hat keinen Anspruch auf ein Studium nach einer bestimmten Studien- und Prüfungsordnung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 14 B 243/16 -, juris, Rn. 6).

    Der Normgeber ist grundsätzlich dazu befugt, Studien- und Prüfungsordnungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 14 B 243/16 -, juris, Rn. 6; VGH Hessen, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 10 C 1620/15.N -, juris, Rn. 36; Beschluss der Kammer vom 07. Oktober 2014 - 12 L 402.14 -, juris, Rn. 18; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 64 m.w.N.).

    Allerdings muss aus rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgründen die Möglichkeit geboten werden, sich in zumutbarer Weise auf die Rechtsänderung einzurichten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 14 B 243/16 -, juris, Rn. 6; VGH Hessen, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 10 C 1620/15.N -, juris, Rn. 36).

    Das erfordert regelmäßig eine zeitlich befristete Übergangsregelung, um übermäßige, unzumutbare Benachteiligungen für die "Alt-Studierenden" zu vermeiden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 14 B 243/16 -, juris, Rn. 6).

  • VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 C 1620/15

    Normenkontrollantrag einer Studierenden gegen eine Studienordnung des

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20
    Der Normgeber ist grundsätzlich dazu befugt, Studien- und Prüfungsordnungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 14 B 243/16 -, juris, Rn. 6; VGH Hessen, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 10 C 1620/15.N -, juris, Rn. 36; Beschluss der Kammer vom 07. Oktober 2014 - 12 L 402.14 -, juris, Rn. 18; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 64 m.w.N.).

    Allerdings muss aus rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgründen die Möglichkeit geboten werden, sich in zumutbarer Weise auf die Rechtsänderung einzurichten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 14 B 243/16 -, juris, Rn. 6; VGH Hessen, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 10 C 1620/15.N -, juris, Rn. 36).

  • VG Augsburg, 30.04.2013 - Au 3 K 12.1616

    Wiederholungsprüfung; Frist; Verlängerung

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20
    Grundsätzlich gilt, dass es jedem Studierenden obliegt, sich über den Inhalt der für ihn maßgebenden Prüfungsordnung Kenntnis zu verschaffen, weil es ihm ohne weiteres zumutbar ist, die einschlägigen Prüfungsvorschriften zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2012 - 14 E 848/12 -, juris, Rn. 2, 4 - wobei die Entscheidung entgegen der Ansicht des Antragstellers grundsätzliche Aussagen zum Kennenmüssen der Prüfungsordnung enthält, die über die erst in Rn. 6 angesprochene Sonderkonstellation fehlender Sprachkenntnisse hinausgehen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. August 2017 - 19 A 1451/15, juris, Rn. 13; VG Augsburg, Urteil vom 30. April 2013 - Au 3 K 12.1616 -, juris, Rn. 29; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 213).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 14 E 848/12

    Auswirkungen des Ausländerstatus eines Studenten auf seine

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20
    Grundsätzlich gilt, dass es jedem Studierenden obliegt, sich über den Inhalt der für ihn maßgebenden Prüfungsordnung Kenntnis zu verschaffen, weil es ihm ohne weiteres zumutbar ist, die einschlägigen Prüfungsvorschriften zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2012 - 14 E 848/12 -, juris, Rn. 2, 4 - wobei die Entscheidung entgegen der Ansicht des Antragstellers grundsätzliche Aussagen zum Kennenmüssen der Prüfungsordnung enthält, die über die erst in Rn. 6 angesprochene Sonderkonstellation fehlender Sprachkenntnisse hinausgehen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. August 2017 - 19 A 1451/15, juris, Rn. 13; VG Augsburg, Urteil vom 30. April 2013 - Au 3 K 12.1616 -, juris, Rn. 29; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 213).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2017 - 19 A 1451/15

    Lehramtsanwärter; Mitwirkungsobliegenheit; Prüfling; Prüfungsrechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20
    Grundsätzlich gilt, dass es jedem Studierenden obliegt, sich über den Inhalt der für ihn maßgebenden Prüfungsordnung Kenntnis zu verschaffen, weil es ihm ohne weiteres zumutbar ist, die einschlägigen Prüfungsvorschriften zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2012 - 14 E 848/12 -, juris, Rn. 2, 4 - wobei die Entscheidung entgegen der Ansicht des Antragstellers grundsätzliche Aussagen zum Kennenmüssen der Prüfungsordnung enthält, die über die erst in Rn. 6 angesprochene Sonderkonstellation fehlender Sprachkenntnisse hinausgehen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. August 2017 - 19 A 1451/15, juris, Rn. 13; VG Augsburg, Urteil vom 30. April 2013 - Au 3 K 12.1616 -, juris, Rn. 29; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 213).
  • VG Berlin, 07.10.2014 - 12 L 402.14

    Kompensation einer nicht bestandenen Prüfung nach Änderung der Prüfungsordnung

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20
    Der Normgeber ist grundsätzlich dazu befugt, Studien- und Prüfungsordnungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 14 B 243/16 -, juris, Rn. 6; VGH Hessen, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 10 C 1620/15.N -, juris, Rn. 36; Beschluss der Kammer vom 07. Oktober 2014 - 12 L 402.14 -, juris, Rn. 18; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 64 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 2 S 87.13

    Einstweilige Anordnung; Visumerteilung; Seniorennachzug; Pflegebedürftigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 117.20
    So müssen bei Versagung der begehrten Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, und es muss nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, regelmäßig nur erforderlichen summarischen Prüfung ein Obsiegen in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 2 S 87.13 - juris, Rn. 2 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht