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   VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12   

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VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12 (https://dejure.org/2012,61398)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.08.2012 - 1 L 173.12 (https://dejure.org/2012,61398)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. August 2012 - 1 L 173.12 (https://dejure.org/2012,61398)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2008 - 1 S 155.08

    Ordnungsverfügung: Beseitigung einer Werbeanlage an einer Bundesautobahn;

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Abgesehen davon, dass die Anwendbarkeit dieser Regelung bei Werbeanlagen an Brücke fraglich ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 31.10.2008 - OVG 1 S 155.08 m.w.N., zit. nach juris), setzte dies jedenfalls voraus, dass das Verbot zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar wäre.

    Liegen danach die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 ASOG durch die Errichtung einer fernstraßenrechtlich unzulässigen Werbeanlage vor (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 31.10.2008 - OVG 1 S 155.08, zit. nach juris), durfte die SenStadt die verfahrensgegenständliche Verfügung erlassen.

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Zwar kommt der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, "als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können" (BVerfG, Urteil v. 21.05.1952 - 2 BvH 2/52, BVerfGE 1, 299).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Aufgrund dessen kann der Wille des Gesetzgebers bei der Auslegung auch nur insoweit berücksichtigt werden, als er in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.05.1960 - 2 BvL 11/59 u. 11/60, NJW 1960, 1563, 1564).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst dabei den Schutz zentraler Individualrechtsgüter sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.09.2008 - 7 A 4/07, NVwZ 2009, 588, 591; Urteil v. 25.06.2008 - 6 C 21/07, NJW 2009, 98, 99).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07

    Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst dabei den Schutz zentraler Individualrechtsgüter sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.09.2008 - 7 A 4/07, NVwZ 2009, 588, 591; Urteil v. 25.06.2008 - 6 C 21/07, NJW 2009, 98, 99).
  • BVerwG, 22.02.2012 - 4 B 9.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Abgesehen davon, dass eine Ortsbesichtigung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ohnehin nicht zwingend geboten ist (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 916), sind die fotografischen Dokumentationen der Antragstellerin und des Antragsgegners im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar, da sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 22.02.2012 - 4 B 9.12, BeckRS 2012, 48471).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 9 C 8.11

    Bundesfernstraße; Bundesautobahn; Anbauverbot; Anschlussstelle; Anlage der

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Bei Anlagen im Luftraum über den Bundesfernstraßen ist der Gesetzgeber aber nicht mehr von einer Anbringung "längs" der Straße ausgegangen (vgl. BT-Drs. 7/1265 v. 19.11.1973, S. 20) und hat daher auch eine ausdrückliche Sondervorschrift für Werbeanlagen an Brücken geschaffen (vgl. BVerwG, Urteil v. 29.02.2012 - 9 C 8/11, NVwZ 2012, 829, 831).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - 5 Ss OWi 109/08

    Anbringung von Werbetafeln eines Fast-Food-Restaurants mit einer Größe von 120 x

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Zwar kann der Begriff "längs" im Rahmen der Wortlautgrenze durchaus weit verstanden werden und damit gegebenenfalls auch quer zur Fahrbahn liegende Anlagen erfassen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.06.2008 - IV-5 Ss (OWi) 109/08 - (OWi) 52/08 IV, NZV 2008, 531; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rn. 532).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2637/93

    Keine Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts allein wegen irrtümlicher Wahl der

    Auszug aus VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12
    Der Rückgriff auf eine andere als die von der Behörde herangezogene Ermächtigungsgrundlage ist vielmehr nur dann unzulässig, wenn der angefochtene Verwaltungsakt dadurch in seinem Wesen verändert wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 26.05.1994 - 5 S 2637/93, NVwZ 1995, 397, 398 m.w.N.).
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