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   VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16   

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https://dejure.org/2016,41550
VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16 (https://dejure.org/2016,41550)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.11.2016 - 19 K 238.16 (https://dejure.org/2016,41550)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. November 2016 - 19 K 238.16 (https://dejure.org/2016,41550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 1 Alt 2 VwGO, § 113 Abs 5 S 2 Alt 2 VwGO, § 5 Abs 2 S 1 AufenthG, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG, § 27 Abs 1 Abs 1a AufenthG
    Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammerbeschluss vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 17), die angesichts der im Wesentlichen gleichlaufenden Einstandspflichten sowohl von Eheleuten als auch von Lebenspartnern füreinander (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 47/09 -, juris Rn. 16) auf Lebenspartnerschaften übertragbar ist, stellen Krankheiten oder Fälle einer Pflegebedürftigkeit des Ehegatten, die dazu führen, dass dieser mehr als im typischen und üblichen Maß auf den Beistand seines Ehegatten angewiesen ist, im Lichte grundgesetzlicher Vorgaben und der einschlägigen zivilrechtlichen Normen (hier namentlich § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB und der jenem nachgebildetem § 2 Satz 2 LPartG) einen (verfassungsrechtlich) gebotenen Anwendungsfall des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG dar.

    Irrelevant ist entgegen der Ansicht des Beklagten dabei, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 17. Mai 2011 zu Recht ausdrücklich betont hat, ob die Beistands- oder Betreuungsleistungen auch von Dritten erbracht werden könnten (BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011, a.a.O., Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 27.08

    Visum; Ehegattennachzug; Scheineheverdacht nicht ausgeräumt; materielle

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16
    aa) Voraussetzung der begehrten Aufenthaltserlaubnis ist, dass beide Lebenspartner im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Absicht haben, miteinander eine durch enge Verbundenheit und gegenseitigen Beistand gekennzeichnete dauerhafte Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - OVG 11 B 27.08 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16
    Ergeben sich aber aufgrund konkreter Anhaltspunkte - zum Beispiel aus den tatsächlichen Umständen oder den Angaben der Lebenspartner selbst - Zweifel, ist eine Überprüfung des Einzelfalls, ob eine nur zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts geschlossene Lebenspartnerschaft vorliegt, zulässig (vgl. zur Ehe insoweit BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02-, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12

    Unzumutbarkeit der Ausreise zum Zweck der Nachholung des Visumverfahrens;

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16
    Auf der Rechtsfolgenseite bedeutet dies, dass der Aufenthaltstitel, auf den an sich ein Anspruch bestünde (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG), wegen § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG im Ermessenswege erteilt wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - 11 S 1608/12 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11

    Beschwerde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16
    Denn jedenfalls ist dargelegt, dass im vorliegenden Fall der Lebenspartner in einem über das normale Maß hinausgehenden Umfang auf den Beistand des Klägers angewiesen ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2011 - OVG 2 S 44.11 -, juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 03.09.2008 - 11 B 1690/08

    Aufenthaltserlaubnis und familiäre Lebensgemeinschaft im Sinne einer

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16
    Im Zweifel sind die das Bestehen einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft geltend machenden Kläger materiell beweisbelastet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 11 B 1690/08 -, juris Rn. 3).
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