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   VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19   

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VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19 (https://dejure.org/2020,44077)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.11.2020 - 4 K 386.19 (https://dejure.org/2020,44077)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. November 2020 - 4 K 386.19 (https://dejure.org/2020,44077)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Die Ergebnisse der Beratungen des Bundessicherheitsrates werden in Sitzungsprotokollen festgehalten, die mit dem Geheimhaltungsgrad "Geheim" eingestuft sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11, juris Rn. 9 f.).

    Zwar können ausnahmsweise unter dem Begriff der Bundesregierung auch die jeweils ressortzuständigen Minister verstanden werden, wenn Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung eine solche Auslegung gebieten (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, juris Rn. 145 m.w.N.).

    Auch wenn die Frage, ob die Delegation der Kompetenz an das BMWi verfassungsgemäß ist, kontrovers geführt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, juris Rn. 145 ff.; Sachs/Streinz, 8. Aufl. 2018, GG Art. 26 Rn. 46; Maunz/Dürig/Herdegen, 91. EL April 2020, GG Art. 26 Rn. 74; Dreier/Wollenschläger, 3. Aufl. 2015, GG Art. 26 Rn. 51 f.; Steindorf/B. Heinrich, 10. Aufl. 2015, Waffenrecht, KrWaffG § 11 Rn. 2; Martinek/Semler/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 10. Kapitel § 46, Rn. 8; Busche, Grundrechtlicher Schutz des Herstellens, Beförderns und Inverkehrbringens von Kriegswaffen, Diss. 2017, S. 39 ff.; Glawe, NVwZ 2014, 1632 (1635 f.)), ist dies im vorliegenden Zusammenhang unerheblich.

    Dies entspricht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, welches zu der Thematik folgendes ausgeführt hat (BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, juris Rn. 148 f.):.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Frage nach der Natur des Genehmigungsvorbehalts offengelassen (BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, juris Rn. 183).

    Im Bereich der auswärtigen Politik steht der Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits allgemein ein weit bemessener Spielraum gegenüber der parlamentarischen Kontrolle zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, juris Rn. 139).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Blick auf die parlamentarische Beteiligung an den Entscheidungen zu Rüstungsexporten ausgeführt (BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, juris Rn. 139):.

  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Der Anspruch auf Gleichbehandlung ist auch einschlägig, wenn eine Ermessensermächtigung fehlt oder die ermessenseinräumende Norm - wie hier - keinen Individualbegünstigungszweck besitzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris Rn. 22; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 6 C 4.03 -, juris Rn. 22; Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018 Rn. 143, VwVfG § 40 Rn. 143; kritischer aber wohl BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - BVerwG 2 A 6.13 -, juris Rn. 27).

    Das zur Entscheidung berufene Organ darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris Rn. 22).

  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    (b) Das ihr in § 6 Abs. 2 KrWaffKontrG eingeräumte Ermessen konkretisiert die Bundesregierung in den Politischen Grundsätzen, bei denen es sich um Verwaltungsvorschriften i. S. d. Art. 86 GG handelt, deren sie sich im Rahmen ihres politischen Ermessens bedient (vgl. VGH Kassel Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13 -, juris Rn. 12).

    Diese Ausführungen untermauern das Verständnis des weitreichenden Spielraums der Bundesregierung zur Ermessensausübung (s.a. VGH Kassel, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Die Rolle des Parlaments als Gesetzgebungsorgan ist schon aus Gründen der Funktionsgerechtigkeit in diesem Bereich beschränkt (BVerfGE 104, 151 ; vgl. auch schon BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ).

    Der parlamentarische Gesetzgeber hat insbesondere "in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen" (BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 -, juris; Dreier/Schulze-Fielitz, 3. Aufl. 2015, GG Art. 20 (Rechtsstaat) [Verfassungsprinzipien; Widerstandsrecht] Rn. 113).

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Auch hilft der Klägerin nicht der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das in einem ebenfalls den Export von Rüstungsgütern betreffenden Sachverhalt eine nicht ausreichende Begründung moniert hat (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F -, BeckRS 2019, 32312, Rn. 49 ff.).

    Soweit die Klägerin insofern verschiedentlich auf Entscheidungen des Verwaltungsgericht Frankfurt verweist (VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F, BeckRS 2019, 32312; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F -, juris) und aus diesen einen verstärkten grundrechtlichen Schutz nach Art. 12 Abs. 1, Art. 14 GG ableiten möchte, kann auch aus diesen aufgrund der Unterschiede zwischen Außenwirtschaftsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz für die hiesige Konstellation nichts abgeleitet werden.

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Die Rolle des Parlaments als Gesetzgebungsorgan ist schon aus Gründen der Funktionsgerechtigkeit in diesem Bereich beschränkt (BVerfGE 104, 151 ; vgl. auch schon BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ).

    Eine erweiternde Auslegung der Zustimmungs- oder Mitwirkungsbefugnisse des Bundestages würde die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung ungerechtfertigt beschneiden und auf eine nicht funktionsgerechte Teilung der Staatsgewalt hinauslaufen (BVerfGE 104, 151 ).".

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15

    Auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative und des

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Soweit die Klägerin insofern verschiedentlich auf Entscheidungen des Verwaltungsgericht Frankfurt verweist (VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F, BeckRS 2019, 32312; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F -, juris) und aus diesen einen verstärkten grundrechtlichen Schutz nach Art. 12 Abs. 1, Art. 14 GG ableiten möchte, kann auch aus diesen aufgrund der Unterschiede zwischen Außenwirtschaftsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz für die hiesige Konstellation nichts abgeleitet werden.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Gesichtspunkte, die die Anforderungen an Inhalt und Umfang bestimmen, sind u.a. die Besonderheiten des Rechtsgebiets, die Komplexität des Sachverhalts, welche Rechte betroffen sein können oder auch der allgemeine Kenntnisstand der Beteiligten sowie die Frage, ob es sich um eine Regel- oder um eine Ausnahmeentscheidung handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 -, juris; BeckOK VwVfG/Tiedemann, 48. Ed. 1.7.2020, VwVfG § 39 Rn. 26; Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 39 Rn. 43 f.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen, wobei es vom jeweiligen Sachbereich und der Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes abhängt, wann es aufgrund der Wesentlichkeit einer Entscheidung einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris Rn. 85).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Die Rolle des Parlaments als Gesetzgebungsorgan ist schon aus Gründen der Funktionsgerechtigkeit in diesem Bereich beschränkt (BVerfGE 104, 151 ; vgl. auch schon BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung;

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines

  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11

    Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für den G-8-Gipfel

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