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   VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13   

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VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13 (https://dejure.org/2016,6412)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2016 - 13 K 217.13 (https://dejure.org/2016,6412)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2016 - 13 K 217.13 (https://dejure.org/2016,6412)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.1995 - 4 L 299/93

    Wechsel des Beklagten; Berufungsinstanz; Zustimmung des neuen Beklagten;

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Der Bereich der nördlichen S...straße wurde durch jahrzehntelanges Brachliegen nicht derart "renaturiert", dass sich das Gelände in einem Zustand befand, wie er vor der ursprünglichen Baumaßnahme bestand (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 -).

    Auf dem westlichen Gehweg fand weiterhin Fußgängerverkehr statt; im Bereich östlich der Mauer verkehrten DDR-Grenztruppen (Streifengänge und -fahrten; ein solcher "militärischer" Verkehr wird vom OVG Berlin-Brandenburg in seinem Vergleichsvorschlag vom 25. März 2009 in der Sache OVG 9 B 5.09 zur Aufrechterhaltung der Verkehrsfunktion für ausreichend erachtet; ähnlich OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 -).

    Der Wiederaufbau der S...straße ab 1995 stellt sich nach alledem nicht als erstmalige Herstellung einer neuen Erschließungsanlage, sondern als - intensive - Instandsetzung einer existent gebliebenen Erschließungsanlage dar (vgl. zu ähnlichen Konstellationen OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 - für die Wiederherstellung der Brockenbahn; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 2 S 18.90 -: Wiederherstellung einer teilungsbedingt stillgelegten S-Bahn-Strecke als "Extremfall einer Unterhaltungsmaßnahme").

  • OVG Berlin, 08.02.1993 - 1 S 4.93

    August 1961; Potsdamer Platz; Sperre; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Sie war zumindest einseitig zum Anbau bestimmt und weiterhin für den öffentlichen Verkehr gewidmet (vgl. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 1 S 4.93 - Rn. 10 bei juris).

    Dem entspricht es, dass der nördliche Teil der S...straße auf zeitgenössischen Stadtplänen - auch solchen der DDR - nach wie vor auftauchte (OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 1 S 4.93 - z. B. Berlin Stadtplan, VEB Tourist Verlag, 4. Aufl. 1987).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07

    ErschlBeitrG BE § 15 Abs 2 verbietet die Durchsetzung von

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Wie diese hindert sie das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn. 11).

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05

    Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt; Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Klarzustellen bleibt lediglich, dass § 15a Abs. 1 EBG auch auf derartige "historische" Straßen Anwendung findet; nicht erforderlich ist, dass die Herstellung erst zu DDR-Zeiten stattgefunden hat (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5/06 - Rn. 29 bei juris; Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2/02 - Rn. 21 bei juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 37, jeweils zur Parallelvorschrift des § 242 Abs. 9 BauGB).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Klarzustellen bleibt lediglich, dass § 15a Abs. 1 EBG auch auf derartige "historische" Straßen Anwendung findet; nicht erforderlich ist, dass die Herstellung erst zu DDR-Zeiten stattgefunden hat (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5/06 - Rn. 29 bei juris; Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2/02 - Rn. 21 bei juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 37, jeweils zur Parallelvorschrift des § 242 Abs. 9 BauGB).
  • VG Berlin, 15.06.1990 - 13 A 121.90
    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Das Gelände ist erst recht nicht dauerhaft einer neuen Nutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 7 A 19/94 -), etwa durch Überbauung mit genehmigten, bestandsgeschützten Hauptbaukörpern, die eine Wiederöffnung des allgemeinen Straßenverkehrs dauerhaft verhindert hätte (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 1990 - 13 A 121.90 -), zugeführt worden.
  • OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90

    Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht, - Neubau, - wesentliche Änderung, - S-Bahn

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Der Wiederaufbau der S...straße ab 1995 stellt sich nach alledem nicht als erstmalige Herstellung einer neuen Erschließungsanlage, sondern als - intensive - Instandsetzung einer existent gebliebenen Erschließungsanlage dar (vgl. zu ähnlichen Konstellationen OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 - für die Wiederherstellung der Brockenbahn; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 2 S 18.90 -: Wiederherstellung einer teilungsbedingt stillgelegten S-Bahn-Strecke als "Extremfall einer Unterhaltungsmaßnahme").
  • BVerwG, 03.02.2009 - 9 B 5.09

    Statthaftigkeit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Auf dem westlichen Gehweg fand weiterhin Fußgängerverkehr statt; im Bereich östlich der Mauer verkehrten DDR-Grenztruppen (Streifengänge und -fahrten; ein solcher "militärischer" Verkehr wird vom OVG Berlin-Brandenburg in seinem Vergleichsvorschlag vom 25. März 2009 in der Sache OVG 9 B 5.09 zur Aufrechterhaltung der Verkehrsfunktion für ausreichend erachtet; ähnlich OVG Magdeburg, Urteil vom 29. März 1995 - 4 L 299/93 -).
  • VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13
    Die Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 Satz 1 EBG erfordert darüber hinaus, dass zum Stichtag - 3. Oktober 1990 - eine Erschließungsanlage mit den in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Merkmalen anzunehmen ist (Driehaus, a.a.O.; VG Potsdam, Urteil vom 26. September 2005 - 12 K 227/03 - Rn. 21 bei juris, für die Parallelvorschrift des § 242 Abs. 9 BauGB).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
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