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   VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16   

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VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16 (https://dejure.org/2017,10353)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2017 - 6 K 136.16 (https://dejure.org/2017,10353)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2017 - 6 K 136.16 (https://dejure.org/2017,10353)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Wohnräume unterfallen auch dann dem zweckentfremdungsrechtlichen Bestandsschutz, wenn sie sich noch "mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbaren Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand" in einen bewohnbaren Zustand versetzen lassen (vgl. zur insoweit übertragbaren alten Rechtslage BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 8 C 38.89 -, juris Rn. 9 f.; zur Renditeberechnung OVG Berlin, Urteil vom 13. Februar 1997 - OVG 5 B 45.95 -, juris und Grundeigentum 1997, 623).

    Nur wenn entweder kein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Wohnraums besteht oder wenn bei der gebotenen Abwägung die vorrangigen öffentlichen Interessen oder schutzwürdigen privaten Interessen stärker ins Gewicht fallen als das öffentliche Interesse an der Erhaltung kann eine Genehmigung (ggf. befristet, bedingt oder unter Auflagen) zu erteilen sein, um in besonders gelagerten Einzelfällen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Übermaßverbot Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 40 f., 68; BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1977 - BVerwG VIII C 44.76 -, juris Rn. 33 f.).

    Dem Grundeigentümer ist das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum aufgrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums zuzumuten, wenn Wohnraummangel herrscht und er den Wohnraum weiterhin privatnützig - insbesondere durch eine längerfristige Vermietung - verwenden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - BverfG 2 BvL 5/74 - juris Rn. 68).

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Insofern wird Bezug genommen auf die Urteile der Kammer vom 8. Juni 2016, da die anwaltlich vertretenen Kläger zu 1) und zu 2) insoweit weder neue Einwände vorgebracht und noch sich mit der Rechtsprechung der Kammer auseinandergesetzt haben (vgl. ausführlich Urteile der Kammer vom 8. Juni 2016 - VG 6 K 103.16 -, juris Rn. 27-76; - VG 6 K 108.16 -, juris Rn. 28-77; - VG 6 K 160.16 -, juris Rn. 24-73; - VG 6 K 243.16 -, juris Rn. 30-79).

    Entsprechendes gilt für die pauschal geltend gemachte Verletzung der Berufsausübungsfreiheit (vgl. Urteile der Kammer vom 8. Juni 2016 - VG 6 K 103.16 u. a. -, juris).

  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 112.16

    Zweckentfremdungsgenehmigung für Ferienwohnung nur bei echter Zweitwohnung

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Demgegenüber überlassen die Kläger zu 1) und zu 2) die Einliegerwohnung an Verwandte, Freunde und zahlende Feriengäste, ohne dass dies eine eigene Nutzung der Einliegerwohnung zu Wohnzwecken durch die Kläger zu 1) und zu 2) begründete (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. August 2016 - VG 6 K 112.16 -, juris Rn. 27).

    Für das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Einliegerwohnung für Wohnzwecke unerheblich ist die Frage, ob der Beklagte auf der Grundlage von § 4 Satz 1 ZwVbG die Rückführung der Einliegerwohnung verlangen dürfte, wenn die Kläger zu 1) und zu 2) die Einliegerwohnung nicht mehr als Ferienwohnung vermieteten, sondern ausschließlich unentgeltlich an Verwandte überließen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. August 2016 - VG 6 K 112.16 -, juris Rn. 36 ff.; VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VG 6 K 146.16 -, juris Rn. 19 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1996 - 14 B 3227/95

    Glaubhaftmachung ernsthafter Bemühungen; Leerstehende Wohnung; Vermietung;

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    An einen solchen Nachweis, für den sie die materielle Beweislast tragen, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 1986 - OVG 2 B 122.84 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 1996 - 14 B 3227/95 -, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Berlin, 10.06.1986 - 2 B 122.84
    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    An einen solchen Nachweis, für den sie die materielle Beweislast tragen, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 1986 - OVG 2 B 122.84 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 1996 - 14 B 3227/95 -, juris Rn. 13 ff.).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16

    Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Dies führte dem allgemeinen Wohnungsmarkt keinen zusätzlichen Wohnraum zu, da auch die im Sinne des vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 ZwVbG genutzte Zweitwohnung bereits als Teil des allgemeinen Wohnungsmarkts genutzt wird, eben weil sie zu Wohnzwecken verwendet wird (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. August 2016 - VG 6 K 91.16 -, juris Rn. 42 f.).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 108.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Insofern wird Bezug genommen auf die Urteile der Kammer vom 8. Juni 2016, da die anwaltlich vertretenen Kläger zu 1) und zu 2) insoweit weder neue Einwände vorgebracht und noch sich mit der Rechtsprechung der Kammer auseinandergesetzt haben (vgl. ausführlich Urteile der Kammer vom 8. Juni 2016 - VG 6 K 103.16 -, juris Rn. 27-76; - VG 6 K 108.16 -, juris Rn. 28-77; - VG 6 K 160.16 -, juris Rn. 24-73; - VG 6 K 243.16 -, juris Rn. 30-79).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 160.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Insofern wird Bezug genommen auf die Urteile der Kammer vom 8. Juni 2016, da die anwaltlich vertretenen Kläger zu 1) und zu 2) insoweit weder neue Einwände vorgebracht und noch sich mit der Rechtsprechung der Kammer auseinandergesetzt haben (vgl. ausführlich Urteile der Kammer vom 8. Juni 2016 - VG 6 K 103.16 -, juris Rn. 27-76; - VG 6 K 108.16 -, juris Rn. 28-77; - VG 6 K 160.16 -, juris Rn. 24-73; - VG 6 K 243.16 -, juris Rn. 30-79).
  • VG Berlin, 14.12.2016 - 6 K 146.16

    Genehmigungsbedürftigkeit der mietfreien Überlassung von Genossenschaftswohnungen

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Für das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Einliegerwohnung für Wohnzwecke unerheblich ist die Frage, ob der Beklagte auf der Grundlage von § 4 Satz 1 ZwVbG die Rückführung der Einliegerwohnung verlangen dürfte, wenn die Kläger zu 1) und zu 2) die Einliegerwohnung nicht mehr als Ferienwohnung vermieteten, sondern ausschließlich unentgeltlich an Verwandte überließen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. August 2016 - VG 6 K 112.16 -, juris Rn. 36 ff.; VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VG 6 K 146.16 -, juris Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 8 C 38.89

    Mietrecht: Begriff des zweckentfremdungsrechtlichen Wohnraums, Zumutbarkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Wohnräume unterfallen auch dann dem zweckentfremdungsrechtlichen Bestandsschutz, wenn sie sich noch "mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbaren Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand" in einen bewohnbaren Zustand versetzen lassen (vgl. zur insoweit übertragbaren alten Rechtslage BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 8 C 38.89 -, juris Rn. 9 f.; zur Renditeberechnung OVG Berlin, Urteil vom 13. Februar 1997 - OVG 5 B 45.95 -, juris und Grundeigentum 1997, 623).
  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 243.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

  • VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119

    Zweckentfremdungsrecht - Fremdenbeherbergung sogenannter Medizintouristen

    So liegt die WE bspw. nicht auf derselben Ebene wie die Wohnräume der Kläger (für einen weniger eindeutigen Fall vgl. VG Berlin, U.v. 3.3.2017 - 6 K 136.16 - juris); weiter ist sie über das Treppenhaus separat erreichbar, vgl. den Ermittlungsbericht zur Ortseinsicht, Bl. 71 d. BA: "Im Erdgeschoss führt eine Tür wohl in die Räume des Ehepaars F. (nicht Gegenstand der Besichtigung).
  • VG Berlin, 12.04.2017 - 6 K 1634.16

    Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigung unter einer Auflage;

    Denn auch in diesem Fall besteht ein öffentliches Erhaltungsinteresse darin, einer Verfestigung des dem Zweck des ZwVbG widersprechenden Zustandes des Wohnraumverlusts entgegenzuwirken (vgl. Urteil der Kammer vom 9. August 2016 - VG 6 K 112.16 -, juris Rn. 33 ff.; Urteil der Kammer vom 3. März 2017 - VG 6 K 136.16 -, juris Rn. 36 ff.).
  • VG Berlin, 11.11.2020 - 6 K 373.19

    Erteilung zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungen zur kurzfristigen Vermietung

    Die Zweckentfremdung soll grundsätzlich verhindert und eine Genehmigung nur im Ausnahmefall erteilt werden (vgl. Urteil der Kammer vom 3. März 2017 - VG 6 K 136.16 -, juris Rn. 34).
  • VG Berlin, 13.06.2017 - 6 L 318.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Rückführungsanordnung für zweckentfremdeten

    Wohnräume unterfallen auch dann dem zweckentfremdungsrechtlichen Bestandsschutz, wenn sie sich noch "mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbaren Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand" in einen bewohnbaren Zustand versetzen lassen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 3. März 2017, VG 6 K 136.16 -, juris Rn. 30; zur insoweit übertragbaren alten Rechtslage BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 8 C 38.89 -, juris Rn. 9 f.; zur Renditeberechnung OVG Berlin, Urteil vom 13. Februar 1997 - OVG 5 B 45.95 -, juris und Das Grundeigentum 1997, 623).
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