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   VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11   

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https://dejure.org/2013,43640
VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11 (https://dejure.org/2013,43640)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2013 - 5 K 158.11 (https://dejure.org/2013,43640)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 5 K 158.11 (https://dejure.org/2013,43640)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Dem entsprechend ist zum Einen in der Rechtsprechung des EuGH seit langem geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG sind (vgl. nur EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - "Neidel", juris Rn. 19 ff.; BVerwG, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.), und findet zum Anderen die Richtlinie 2003/88/EG auch beim Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Anwendung (vgl. auch VG Trier, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 K 1550/10.TR -, juris Rn. 34).

    Der EuGH betont stets, dass der Anspruch jedes Arbeitsnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen ist, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den in der Richtlinie selbst ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen dürfen (vgl. nur Urteil vom 20. Januar 2009, "Schultz-Hoff", a.a.O., Rn. 22, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - "Neidel", juris Rn. 28; zuletzt Beschluss vom 21. Februar 2013 - C-194/12 - "Maestre Garcia", juris Rn. 16).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Wie sich aus dem Urteil des EuGH vom 20. Januar 2009 (C-350/06 u.a. "Schultz-Hoff"), dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 sowie den Schlussanträgen der Generalanwältin T... in dieser Sache sowie der Sache C-214/10 ("KHS") ergebe, bestehe der Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub unabhängig vom Gesundheitszustand des Betroffenen.

    Der EuGH hat hierzu ausgeführt, dass die Vorschrift grundsätzlich einer nationalen Regelung, die für die Ausübung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust des Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums beinhalten, nicht entgegenstehen, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erloschen ist, tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ihm mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (vgl. Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - "Schultz-Hoff", juris Rn. 43, ebenso Urteil vom 22. November 2011 - C-214/10 - "KHS", - juris Rn. 26).

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Es soll der missbräuchliche Abkauf des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber bzw. ein Verzicht des Arbeitnehmers darauf aus rein finanziellen Erwägungen verhindert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2001- C-173/99 - "BECTU", juris Rn. 44; Urteil vom 16. März 2006 - C-131/04 - "Robinson-Steele", juris Rn. 60; vom 18. März 2004 - C-342/01 - "Merino Gomez", juris Rn. 30; Urteil vom 6. April 2006 - C-124/05 - "Federatie Nederlandse Vakbeweging", juris Rn. 32).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-342/01

    Merino Gómez

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Es soll der missbräuchliche Abkauf des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber bzw. ein Verzicht des Arbeitnehmers darauf aus rein finanziellen Erwägungen verhindert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2001- C-173/99 - "BECTU", juris Rn. 44; Urteil vom 16. März 2006 - C-131/04 - "Robinson-Steele", juris Rn. 60; vom 18. März 2004 - C-342/01 - "Merino Gomez", juris Rn. 30; Urteil vom 6. April 2006 - C-124/05 - "Federatie Nederlandse Vakbeweging", juris Rn. 32).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Es soll der missbräuchliche Abkauf des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber bzw. ein Verzicht des Arbeitnehmers darauf aus rein finanziellen Erwägungen verhindert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2001- C-173/99 - "BECTU", juris Rn. 44; Urteil vom 16. März 2006 - C-131/04 - "Robinson-Steele", juris Rn. 60; vom 18. März 2004 - C-342/01 - "Merino Gomez", juris Rn. 30; Urteil vom 6. April 2006 - C-124/05 - "Federatie Nederlandse Vakbeweging", juris Rn. 32).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Es soll der missbräuchliche Abkauf des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber bzw. ein Verzicht des Arbeitnehmers darauf aus rein finanziellen Erwägungen verhindert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2001- C-173/99 - "BECTU", juris Rn. 44; Urteil vom 16. März 2006 - C-131/04 - "Robinson-Steele", juris Rn. 60; vom 18. März 2004 - C-342/01 - "Merino Gomez", juris Rn. 30; Urteil vom 6. April 2006 - C-124/05 - "Federatie Nederlandse Vakbeweging", juris Rn. 32).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-194/12

    Maestre García - Art. 99 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2003/88/EG

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Der EuGH betont stets, dass der Anspruch jedes Arbeitsnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen ist, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den in der Richtlinie selbst ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen dürfen (vgl. nur Urteil vom 20. Januar 2009, "Schultz-Hoff", a.a.O., Rn. 22, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - "Neidel", juris Rn. 28; zuletzt Beschluss vom 21. Februar 2013 - C-194/12 - "Maestre Garcia", juris Rn. 16).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Aus dem Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 - 12 Sa 486/06 - (veröffentlicht bei juris), auf dem das Urteil des EuGH vom 20. Januar 2009, "Schultz-Hoff", a.a.O., beruht, folgt nichts Anderes.
  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    Dieser setzt nämlich, wie sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt, voraus, dass der Betroffene aus von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht in der Lage war, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszuüben (vgl. auch VG Trier, a.a.O., Rn. 37 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2011 - 2 A 11447/10 -, juris Rn. 66 ff, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 B 94/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2012 - 1 A 2122/10 -, juris Rn. 18; VG Münster, Urteil vom 25. September 2012 - 4 K 182/09 -, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
    § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), demzufolge Urlaub abzugelten ist, soweit er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden kann, findet nur auf Arbeitnehmer, nicht aber auf Beamte (auf Widerruf) Anwendung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10/12 -, juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 2010 - 2 A 11321/09 -, juris Rn. 18, 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2012 - 1 A 2122/10

    Anspruch eines Beamten auf finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 2 A 11321/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10

    Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar

  • VG Münster, 25.09.2012 - 4 K 182/09

    Finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen eines Regierungsgewerbeamtsrats

  • VG Trier, 10.05.2011 - 1 K 1550/10

    Landesbeamte: Kein finanzieller Ausgleich für nicht genommenen Jahresurlaub

  • VG Berlin, 14.11.2013 - 5 K 61.13

    Krankheitsbedingter Urlaubsabgeltungsanspruch im Fall eines Beamten

    Jedenfalls setzte ein solcher Anspruch voraus, dass der Betroffene "aus von seinem Willen unabhängigen Gründen" nicht in der Lage war, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszuüben (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - "Schultz-Hoff", juris Rn 43, 61; vgl. auch das Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013 - VG 5 K 158.11 - Entscheidungsabdruck S. 5 ff.).

    Von der Interessenlage entspricht die vorliegende Konstellation vielmehr eher dem Fall, dass ein Beamter vor seinem absehbaren Ausscheiden aus dem Dienst Erholungsurlaub nicht beantragt; auch dann besteht ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 3225/20

    Keine zusätzliche Vergütung für die Wahrnehmung eines freiwilligen

    Das Rechtsreferendariat unterfällt zwar auch der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 03.05.2013 - VG 5 K 158.11 -, BeckRS 2014, 46021).
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