Rechtsprechung
VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Visumsfreiheit türkischer Fernfahrer, die bei Unternehmen mit Sitz in der Türkei beschäftigt sind und im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf in Deutschland zugelassenen Lastkraftwagen eingesetzt werden; Anwendung von sekundärem Gemeinschaftsrecht wie der ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
- VG Berlin, 03.07.2002 - 11 A 565.01
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05
- EuGH, 19.02.2009 - C-228/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- EuGH, 21.10.2003 - C-317/01
WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE …
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Diese sind beim EuGH als verbundene Rechtssachen C-317/01 ( "Abatay" ) und C-369/01 ( "Sahin" ) anhängig.(nach Ansicht der Kommission im o. g. Vorabentscheidungsverfahren - über die Frage der Arbeitserlaubnisfreiheit für türkische Fernfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr - soll das Ziel der Einführung der Arbeitserlaubnispflicht, illegale Praktiken zu bekämpfen, die darin bestehen, insbesondere Regelungen des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Aufenthaltsrechts sowie des Güterkraftverkehrsrechts bei der Beschäftigung von ausländischem Fahrpersonal zu umgehen, ein Ziel wirtschaftlicher Art wie der Schutz von inländischen Unternehmen darstellen, und ein solches Ziel könne grundsätzlich keine Rechtfertigung für eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit sein, vgl. die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 5. Februar 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-317/01 und C-369/01, S. 20).
Selbst wenn sich der bei einem in einem EG-Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringer beschäftigte Arbeitnehmer auf die bzw. dessen Dienstleistungsfreiheit nach dem EG-Vertrag berufen könnte, wäre diese Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereiches der Dienstleistungsfreiheit nach dem EG-Vertrag nicht auf das Assoziationsrecht übertragbar (eine Übertragbarkeit generell ablehnend die Europäische Kommission, vgl. Stellungnahme vom 5. Februar 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-317/01 und C-369/01, S. 22, mit der Begründung, Artikel 49 EG garantiere lediglich gemeinschaftsintern die Grundfreiheit des Dienstleistungsverkehrs, während im Assoziationsrecht mit der Türkei gerade kein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr bestehe).
- EuGH, 31.01.1984 - 286/82
Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Nach der Rechtsprechung des EuGH zum freien Dienstleistungsverkehr nach Artikel 49, 50 EG (vor dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages: Artikel 59, 60 des EG-Vertrages a.F. ) steht die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs zwar nicht nur dem Dienstleistenden - wie es der Wortlaut der Vorschriften nahe legt -, sondern darüber hinaus auch dem Dienstleistungsempfänger zu (vgl. EuGH, "Luisi und Carbone" , Urteil vom 31. Januar 1984, Slg. 1984, 377 [401] Randnr. 10;… "Vander Eist" , a.a.O., Randnr. 13). - EuGH, 03.02.1982 - 62/81
Seco / EVI
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Denn anders als in dem vom EuGH in der Rechtssache "Clean Car Autoservice" entschiedenen Fall der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist jede Regelung des Aufnahmestaates, die das von einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringer beschäftigte Personal betrifft, auch von der Dienstleistungsfreiheit erfasst (vgl. "Rush Portuguesa" , a.a.O., sowie "Vander Eist" , a.a.O., "Seco" , Slg. 1982, 223 [235] Randnr. 8) und kann daher vom Dienstleistungserbringer selbst "angefochten" werden.
- BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 76/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Auslegung von Art 41 Abs 1 EWGAbkTURZProt …
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
" Es kann dahinstehen, ob eine Beschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt vorliegt, wenn für Betätigungen, die als Fahrer in grenzüberschreitendem Güterverkehr nur kurzzeitig den deutschen Arbeitsmarkt berühren, eine Visumspflicht eingeführt wird (zweifelnd BSG, 7. Senat, Vorlagebeschluss vom 2. August 2001 - B 7 AL 76/00 R -, Seite 6 des Entscheidungsabdruckes). - BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Arbeitserlaubnis- bzw …
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
(…bejahend: Dienelt, a.a.O., Rdnrn. 146 ff.; zweifelnd BSG, 11. Senat, Vorlagebeschluss vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 89/00 R -, S. 10 des Entscheidungsabdruckes, unter Hinweis, es sei fraglich, ob das Argument des EuGH in den genannten Entscheidungen, es handele sich nur um einen vorübergehenden Ortswechsel und um kein Auftreten auf dem Arbeitsmarkt, auf den Fall einer generellen Arbeitserlaubnisfreiheit bei regelmäßiger Tätigkeit herangezogen werden könne),. - EuGH, 30.09.1987 - 12/86
Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Wesentlichen Programmcharakter hätten und nicht hinreichend genau und unbedingt seien (vgl. EuGH "Demirel" , Slg. 1987, 3719 [3753] Randnrn. 23 ff.;… "Savas" , a.a.O., Randnrn. 41 f. ). - EuGH, 24.01.2002 - C-164/99
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN …
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Die Mitgliedstaaten der EG sind jedoch nach Artikel 46 Abs. 1 EG (i.V.m. Artikel 55 EG) bzw. nach der Rechtsprechung des EuGH zu einer Rechtfertigung von die Dienstleistungsfreiheit beschränkenden Regelungen (vgl. zuletzt EuGH, "Portugaia" , Urteil vom 24. Januar 2002, EuZW 2002, 245 [246] Randnr. 19) unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, beschränkende bzw. diskriminierende Regelungen (nachträglich) einzuführen. - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 11 S 2990/94
Aufenthaltsrechtliche Privilegierung eines nicht-EG-angehörigen Arbeitnehmers, …
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Auch die vom Prozessbevollmächtigten der Klägers zitierte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 7. Dezember 1994 (AuAS 1995, 88 [89]) führt zu keiner anderen Beurteilung. - EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Der EuGH hat in mehreren Entscheidungen ausdrücklich bestätigt, dass türkische Staatsangehörige bei dem derzeitigen Stand des Assoziationsrechts keine Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft genießen, sondern nur bestimmte Rechte in dem Aufnahmemitgliedstaat haben, in dem sie rechtmäßig eingereist sind und in dem sie eine bestimmte Zeit lang eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausgeübt haben (vgl. EuGH "Tetik" , Urteil vom 23. Januar 1997, Slg. 1997, I-329 [350] Randnr. 29 "Günaydin" , Urteil vom 30. September 1997, Slg. 1997, 1-5143 [5167] Randnr. 22). - EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Was die Rechtsprechung betrifft, so ist insbesondere dem Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, 1-4921, Randnr. 84 bis 86) zu entnehmen, dass die Rechtfertigungsgründe des Artikels 48 Absatz 3 EG-Vertrag - öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit - nicht nur von den Mitgliedstaaten geltend gemacht werden können, um Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu rechtfertigen, die sich aus ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergeben, sondern auch von Einzelnen, um solche Beschränkungen zu rechtfertigen, die aus Verträgen oder sonstigen Akten folgen, die von Privatpersonen geschlossen bzw. vorgenommen werden. - EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; …
- EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
Kommission / Deutschland
- BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens …
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
- EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas