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   VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14   

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VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14 (https://dejure.org/2015,38646)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2015 - 28 K 207.14 (https://dejure.org/2015,38646)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 28 K 207.14 (https://dejure.org/2015,38646)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68

    Antrag auf Gewährung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung - Anspruch auf

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14
    Diese soll dem Dienstherrn die Versorgung der "nachgeheirateten" Witwe völlig oder teilweise ersparen, soweit ihm diese Versorgung nicht zuzumuten oder soweit sie aus fürsorgerischen Gründen nicht geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969 - II C 46.68 -, juris Rn. 17).

    Vielmehr handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 25. April 1978, - XII A 1810/76 -, juris), so dass nicht nur die in den angefochtenen Bescheiden zum Ausdruck kommenden Erwägungen Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sind, wie dies etwa bei einer Ermessensentscheidung der Fall wäre (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 4 S 1384/90 -, juris Rn. 4,).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 4 S 1384/90

    Volle Versagung des Unterhaltsbeitrags an die Witwe eines Ruhestandsbeamten nach

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14
    Vielmehr handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 25. April 1978, - XII A 1810/76 -, juris), so dass nicht nur die in den angefochtenen Bescheiden zum Ausdruck kommenden Erwägungen Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sind, wie dies etwa bei einer Ermessensentscheidung der Fall wäre (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 4 S 1384/90 -, juris Rn. 4,).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14
    Die Gerichte sind hieran dagegen nicht gebunden; den Verwaltungsvorschriften kommt nur eine Hilfsfunktion im Sinne einer indiziellen Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - VII C 28.74 -, juris Rn. 60).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1978 - XII A 1810/76
    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14
    Vielmehr handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 25. April 1978, - XII A 1810/76 -, juris), so dass nicht nur die in den angefochtenen Bescheiden zum Ausdruck kommenden Erwägungen Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sind, wie dies etwa bei einer Ermessensentscheidung der Fall wäre (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 4 S 1384/90 -, juris Rn. 4,).
  • OVG Berlin, 10.09.2004 - 4 N 62.04

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Darlegungsanforderungen an

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14
    Denn erst wenn keine besonderen Umstände im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG vorliegen, die eine volle Versagung des Unterhaltsbeitrages rechtfertigen, gelangt man nämlich zu der Frage, ob der Umstand eines erheblichen Altersunterschiedes der Ehegatten zumindest für die Höhe der Leistungen von Bedeutung ist - und nicht umgekehrt (Nds. OVG, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Berlin, Beschl. v. 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2008 - 5 LA 32/05

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Versagung eines Anspruches auf einen

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14
    Denn erst wenn keine besonderen Umstände im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG vorliegen, die eine volle Versagung des Unterhaltsbeitrages rechtfertigen, gelangt man nämlich zu der Frage, ob der Umstand eines erheblichen Altersunterschiedes der Ehegatten zumindest für die Höhe der Leistungen von Bedeutung ist - und nicht umgekehrt (Nds. OVG, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Berlin, Beschl. v. 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14
    Der Unterhaltsbeitrag stellt keine Alimentation dar und gehört nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikels 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 148/81 -, juris Rn. 20).
  • VG Minden, 16.06.2016 - 4 K 1725/15

    Verkürzung der Probezeit eines Beamten wegen seiner Tätigkeit als

    vgl. u.a. VG Berlin, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 28 K 207.14 -, juris, Rdn. 18, und VG Aachen, Urteil vom 23. Oktober 2015 - 7 K 1424/12 -, juris, Rdn. 51, jeweils m.w.N.
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