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   VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08   

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VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08 (https://dejure.org/2008,18888)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.04.2008 - 10 A 15.08 (https://dejure.org/2008,18888)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. April 2008 - 10 A 15.08 (https://dejure.org/2008,18888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage; Voraussetzungen des Verbandsklagerechtes eines Naturschutzverbandes; Umfang der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz); Aus dem Naturschutzrecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Windrad in Pankow darf gebaut werden

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 1054/03

    Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen entgegenstehender Belange des

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Außerdem hat die Beigeladene einen vom zweiten Vorsitzenden und Greifvogelexperten des Klägers (Herrn A.) verfassten Artikel mit dem Titel "Die Bestandssituation des Rotmilans (Milvus milvus) in Brandenburg und Berlin im Jahr 2000 und die Bestandsentwicklung seit 1986" (Anlage B 15 zum Schriftsatz der Beigeladenen vom 3. April 2008) vorgelegt, in dem dieser ausführt, der Rotmilan suche bei seinem großräumigen Suchflug in konstant niedriger Flughöhe (zur Flughöhe auch OVG Thüringen, Urteil vom 20. Mai 2007, 1 KO 1054/03, Rn. 52 - juris).

    Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass für die relativ hohe Anzahl von Schlagopfern unter Rotmilanen als Grund angeführt wird, dass Windenergieanlagen weder optisch noch wegen der von ihnen ausgehenden Geräuschemissionen als Störung wahrgenommen werden und sie während der Nahrungssuche durch Windenergieanlagen nicht im Sinne einer Scheuchwirkung gestört oder vertrieben werden (vgl. Gutachten Dr. R. - zitiert vom OVG Thüringen, Urteil vom 29.Mai 2007 - 1 KO 1054/03 - juris; sowie Loske, zitiert von Dürr in: Zur Gefährdung des Rotmilans, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Der Schutzanspruch besteht nicht nur innerhalb ausgewiesener oder faktischer Europäischer Vogelschutzgebiete (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006, 1 A 10884/05 - juris).

    Die Kammer bezieht sich auf die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und auf in mehreren Bundesländern existierenden und vom Kläger auch nicht bestrittenen Tierökologischen Abstandskriterien (u.a. für Niedersachsen, AG Windenergie beim Niedersächsischen Landtag; für Sachsen, Regionale Planungsgemeinschaft Halle; Deutscher Naturschutzring), sowie auf Gerichtsentscheidungen (beispielhaft VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2005 - 13 K 5609/03; OVG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2006, 1 A 11312/04 sowie vom 16. März 2006, 1 A 10884/05; VG Cottbus, Urteil vom 13. Dezember 2007, 3 K 1923/03 - juris; auch OVG Thüringen a.a.O) die einen Tabubereich von 1000 m bis maximal 3000m errechnet von der Nist- bzw. Brutstätte von Rotmilanen in Bezug auf die Errichtung von Windenergieanlagen als notwendig ansehen.

  • VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen in Schorbus rechtmäßig

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Die Kammer bezieht sich auf die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und auf in mehreren Bundesländern existierenden und vom Kläger auch nicht bestrittenen Tierökologischen Abstandskriterien (u.a. für Niedersachsen, AG Windenergie beim Niedersächsischen Landtag; für Sachsen, Regionale Planungsgemeinschaft Halle; Deutscher Naturschutzring), sowie auf Gerichtsentscheidungen (beispielhaft VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2005 - 13 K 5609/03; OVG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2006, 1 A 11312/04 sowie vom 16. März 2006, 1 A 10884/05; VG Cottbus, Urteil vom 13. Dezember 2007, 3 K 1923/03 - juris; auch OVG Thüringen a.a.O) die einen Tabubereich von 1000 m bis maximal 3000m errechnet von der Nist- bzw. Brutstätte von Rotmilanen in Bezug auf die Errichtung von Windenergieanlagen als notwendig ansehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 A 11312/04

    Windenergieanlage im Vogelzugkorridor nicht erlaubt

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Die Kammer bezieht sich auf die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und auf in mehreren Bundesländern existierenden und vom Kläger auch nicht bestrittenen Tierökologischen Abstandskriterien (u.a. für Niedersachsen, AG Windenergie beim Niedersächsischen Landtag; für Sachsen, Regionale Planungsgemeinschaft Halle; Deutscher Naturschutzring), sowie auf Gerichtsentscheidungen (beispielhaft VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2005 - 13 K 5609/03; OVG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2006, 1 A 11312/04 sowie vom 16. März 2006, 1 A 10884/05; VG Cottbus, Urteil vom 13. Dezember 2007, 3 K 1923/03 - juris; auch OVG Thüringen a.a.O) die einen Tabubereich von 1000 m bis maximal 3000m errechnet von der Nist- bzw. Brutstätte von Rotmilanen in Bezug auf die Errichtung von Windenergieanlagen als notwendig ansehen.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    (b) Selbst wenn die Kammer die seit dem 18. Dezember 2007 - also nach dem hier maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Genehmigung - geltende Fassung des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu Grunde legt und den ersatzlosen Wegfall des § 43 Abs. 4 BNatSchG (Absichtsbegriff) berücksichtigt, um damit der in der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzten europarechtlichen Vorgaben (Urteil des EuGH vom 10. Januar 2006 in der Rs. C-98/03, in dem der Gerichtshof im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik die mangelhafte Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen festgestellt hat) Rechnung zu tragen, ändert sich an dem Ergebnis nichts.
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Mit der Realisierung des hier in Rede stehenden Vorhabens im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 31. Januar 2002 - C 103/00 - NuR 2004, 596, zugrunde liegenden Fall, bei der die Störung der Art (Meeresschildkröte Caretta caretta) durch Mopedfahrer und Bootsanlagestellen auf der Hand liegt, ist eine absichtliche Tötung bzw. Verletzung der Art durch die Errichtung einer Windenergieanlage an diesem Standort nicht gegeben.
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Auch fallen die Nahrungsbereiche der Tiere, ihre Jagd- und ihre Überwinterplätze nicht unter das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - 4 C 6/00 -, BVerwGE 112, 321).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Diese Maßstäbe zieht die Kammer auch für die Beurteilung des Vorbringens des Klägers heran und stellt fest, dass der Kläger nicht einmal die vermeintlich betroffenen Wasservogelarten näher definiert und auch nicht nachvollziehbar dargelegt hat, welche Zugvögel betroffen sein sollen (vgl. zu diesen Maßstäben OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 220/05 - juris).
  • VG Stuttgart, 03.05.2005 - 13 K 5609/03

    Windenergie und Vogelschlag

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Die Kammer bezieht sich auf die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und auf in mehreren Bundesländern existierenden und vom Kläger auch nicht bestrittenen Tierökologischen Abstandskriterien (u.a. für Niedersachsen, AG Windenergie beim Niedersächsischen Landtag; für Sachsen, Regionale Planungsgemeinschaft Halle; Deutscher Naturschutzring), sowie auf Gerichtsentscheidungen (beispielhaft VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2005 - 13 K 5609/03; OVG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2006, 1 A 11312/04 sowie vom 16. März 2006, 1 A 10884/05; VG Cottbus, Urteil vom 13. Dezember 2007, 3 K 1923/03 - juris; auch OVG Thüringen a.a.O) die einen Tabubereich von 1000 m bis maximal 3000m errechnet von der Nist- bzw. Brutstätte von Rotmilanen in Bezug auf die Errichtung von Windenergieanlagen als notwendig ansehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 5 S 2312/02

    Naturschutz - Abwägung - Alternativenprüfung - Minimierungsgebot

    Auszug aus VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08
    Abgesehen davon, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung Wechselflüge zwischen Vogelschutzgebieten nicht geschützt sein sollen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 2002 - 5 S 2312/02; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 S 115/05 - juris), hat der Kläger sein Vorbringen nicht hinreichend substantiiert.
  • VG Würzburg, 22.05.2007 - W 4 K 06.697
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2008 - 2 M 339/07

    Keine Beteiligung von Umweltverbänden bei Genehmigung für Windkraftanlagen

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • Drs-Bund, 30.03.2005 - BT-Drs 15/5188
  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hat das Verwaltungsgericht sich insoweit in nicht zu beanstandender Weise auf die im Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. April 2008 (10 A 15/08 -, juris Rn. 57) wiedergegebene und als einhellig bezeichnete naturschutzfachliche Ansicht gestützt, wonach diese Tiere sich regelmäßig in einer Flughöhe von 40 bis 80 m und damit auch im Bereich der Rotorblätter aufhalten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 10 S 13.08

    Bauleitplanung: Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in einem

    Daraufhin hat der Antragsteller am 14. Juli 2008 einen Normenkontrollantrag gegen den Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin gestellt (OVG 10 A 15.08), dessen vorläufige Außervollzugsetzung er im vorliegenden Verfahren erreichen will.

    Mit dem vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt der Antragsteller, den Flächennutzungsplan der Stadt V_____ in der Feststellungsfassung vom 23. Februar 2006, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt V_____ am 15. Juli 2006, hinsichtlich der Darstellungen von Sondergebieten für die Windkraftnutzung bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag OVG 10 A 15.08 einstweilen außer Vollzug zu setzen und ("hilfsweise") für diesen Fall festzustellen, dass der streitgegenständliche Flächennutzungsplan keine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfaltet.

  • VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10
    In seine Prognose hat der Beklagte zunächst eingestellt, dass es sich beim Rotmilan um eine Vogelart handelt, welche artspezifisch häufiger an Windenergieanlagen verunglückt als andere und daraus auf eine allgemeine Gefährdung von Exemplaren dieser Vogelart durch Windkraftanlagen geschlossen (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - juris Rn. 70; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - juris Rn. 154; Thüringer OVG, Urteil vom 29. Mai 2007 - 1 KO 1054/03 - juris Rn. 54;VG Halle, Urteil vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 33; VG Schwerin, Urteil vom 25. November 2010 - 7 A 1583/09 - n. v., S. 16 EA; VG Berlin, Urteil vom 4. April 2008 - 10 A 15.08 - juris Rn. 55; Urteil der Kammer vom 23. Juni 2011 - 4 K 1400/07 - S. 13 f. EA).
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