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   VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14   

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VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14 (https://dejure.org/2016,11231)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.05.2016 - 26 K 238.14 (https://dejure.org/2016,11231)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 26 K 238.14 (https://dejure.org/2016,11231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen nicht gewährter Beihilfe an Lebenspartner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht gewährte Beihilfe an den Lebenspartner eines Beamten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen nicht gewährter Beihilfe an Lebenspartner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen nicht gewährter Beihilfe an Lebenspartner - Damalige Auffassung über Nichtgewährung der Beihilfe mit verfassungs- und europarecht vereinbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Für die nationale Umsetzung in § 15 AGG gilt nichts anderes (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 - juris, Rn. 37).

    Hinsichtlich des Vertretenmüssens der Pflichtverletzung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 AGG kann auf die Vorschriften der §§ 276 bis 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - zurückgegriffen werden (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 16/1780, 38; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 - juris, Rn. 42).

    Eine letztlich vom Gericht als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung stellt sich danach als vertretbar dar, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen und weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt worden war (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 - juris, Rn. 42; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - juris, Rn. 26.).

    Danach ist in diesen Fällen die objektive Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 - juris, Rn. 51).

    Ein Verstoß gegen das Unionsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes offenkundig verkannt wird (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 - juris, Rn. 29; EuGH, Urteil vom 25. November 2010 - Rs. C-429/09 - Slg. 2010, I-12167 Rn. 51f.).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Dem steht nicht entgegen, dass eine Klage auf Entschädigung unbeziffert erhoben werden kann, da auch insoweit jedenfalls eine ungefähre Größenordnung des Anspruchs anzugeben ist (Bauer/Krieger, AGG, 4. Auflage 2015, § 15 Rn. 56 m. w. N.; Adomeit/Mohr, AGG, 2. Auflage 2011, § 15 Rn. 123; a. A. Däubler in: Däubler/Bertzbach, AGG, 3. Auflage 2013, § 15 Rn. 112; wohl auch BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 3/13 - juris, Rn. 50).

    Für die Frage, ob ein Verstoß eines Mitgliedstaates im genannten Sinne bereits hinreichend qualifiziert ist, ist nach der Spruchpraxis des EuGH auch der jeweilige Stand der Rechtsprechung der nationalen Gerichte von Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 3/13 -juris, Rn. 30 m. w. N.).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Selbst das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2008 noch entschieden, die Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf verheiratete Beamte sei verfassungsrechtlich und auch europarechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - juris), was auf die Beihilfegewährung für Lebenspartner übertragen werden kann.

    Noch im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung von verheirateten Beamten und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Regelung des Familienzuschlags im Einklang stehe mit der Richtlinie 2000/78/EG in der Auslegung, die sie durch den Europäischen Gerichtshof erfahren habe (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Es ist vielmehr ausschlaggebend, dass die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit der Nichtgewährung von Beihilfe an Lebenspartner mit Verfassungs- und Europarecht frühestens durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag im Jahr 2012 (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - juris) geklärt worden ist.

    Danach begann die Frist hier mit Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag im Jahr 2012 (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - juris); denn mit Erlass dieser Entscheidung stand außer Frage, dass aus den dort genannten Gründen auch die Ungleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften hinsichtlich der Beihilfegewährung nicht gerechtfertigt ist.

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u. a. - juris, Rn. 99).
  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Ein Verstoß gegen das Unionsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes offenkundig verkannt wird (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 - juris, Rn. 29; EuGH, Urteil vom 25. November 2010 - Rs. C-429/09 - Slg. 2010, I-12167 Rn. 51f.).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1939/07

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Die Geltendmachung eines Schadens im Sinne von § 15 Abs. 2 AGG ist eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf die §§ 130, 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (LAG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 2008 - 11 Sa 1939/07 - juris, Rn. 56; Bauer/Krieger, AGG, 4. Auflage 2015, § 15 Rn. 55; Kocher in: Schieck (Hrsg.), AGG, § 15 Rn. 61).
  • VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07

    Keine Beihilfe für Lebenspartner

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Noch in den Jahren bis 2007 haben Verwaltungsgerichte wiederholt entschieden, die Nichtgewährung von Beihilfe für Lebenspartner von Beamten verstoße nicht gegen Verfassungs- oder Europarecht (vgl. z. B. VG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 2 K 256/07 - juris; VG Schleswig, Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 39/04 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13

    Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Auch wenn der das Differenzierungskriterium für die Gewährung der Beihilfe bildende Familienstand dem betroffenen Beamten unabhängig von seiner sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss 19. Juni 2012 - BvR 1397/09 - juris, Rn. 63; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 5 LA 204/13 - juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 03.06.2009 - 2 B 25.09
    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
    Mit Beschluss vom 3. Juni 2009 ließ das Bundesverwaltungsgericht die Revision in einem Verfahren zu, in dem es um die Frage der Vereinbarkeit des Ausschlusses von Lebenspartnern von der Beihilfeberechtigung mit dem Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung ging (- BVerwG 2 B 25/09 - juris).
  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 39/04

    Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners auf Behandlung als

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • VG Berlin, 06.05.2009 - 5 A 177.05

    Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

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