Rechtsprechung
VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15a Abs 1 S 1 AufenthG, § 15a Abs 1 S 6 AufenthG
Umverteilung von Ausländern: Verteilung eines Teilnehmers des "Einigungspapiers Oranienplatz" auf ein anderes Bundesland - milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zeit.de (Pressebericht, 06.11.2014)
Oranienplatz-Flüchtlinge: Berlin muss Vereinbarung mit Asylbewerbern einhalten
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14
- VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15
- BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14
Auszug aus VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14
Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. September 2014 (VG 24 K 253.14) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 15. September 2014 wird angeordnet.Über die hiergegen am 22. September 2014 erhobene Klage (VG 24 K 253.14) ist bislang nicht entschieden.
die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. September 2014 [VG 24 K 253.14] gegen den Bescheid vom 15. September 2014 anzuordnen,.
- VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer auf die Bundesländer
Auf den Eilantrag vom 13. Oktober 2014 hat die Kammer mit Beschluss vom 4.11.2014 (VG 24 L 293.14) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.Nach Auffassung der Kammer (Beschlüsse vom 4. November 2014 - VG 24 L 293.14 -, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - VG 24 L 332.14 -) handelt es sich bei dem "Einigungspapier Oranienplatz" nicht um eine rechtlich gänzlich unverbindliche, lediglich politische Willenserklärung, aus der keinerlei Rechte und Pflichten begründet werden können (vgl. hierzu: Gutachten von Prof. Dr. Fischer-Lescano und Dr. Lehnert, Die rechtliche Situation der Flüchtlinge vom Oranienplatz", Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Beauftragte für Integration und Migration, Juni 2014; a.A.: Prof. Dr. Dr. Hailbronner LL.M., Zur Rechtmäßigkeit aufenthaltsrechtlicher Maßstäbe der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Hinblick auf die Umsetzung des "Einigungspapiers" vom 18. März 2014 - "Flüchtlinge Oranienplatz", Rechtsgutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 8. Juli 2014).
- VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
Zum Anspruch eines Asylbewerbers auf länderübergreifende Umverteilung
Vielmehr sprechen die Hinweise auf die "(umfassende) Prüfung der Einzelfallverfahren" und der den Betroffenen "bei ihren Einzelverfahren" gewährten Unterstützung sowie der Verweis auf den zu beachtenden "Rahmen aller rechtlicher Möglichkeiten" dafür, dass eine ausländerbehördliche Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Stellung im jeweiligen Einzelfall erfolgen soll, ohne dass die Ausländerbehörde dabei von vornherein auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt ist (vgl. auch VG B-Stadt, Beschluss vom 4. November 2014 - 24 L 293.14 -, juris, Rn. 19 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15
Länderübergreifenden Verteilung; unerlaubt eingereister Ausländer; …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streit-akte, die Streitakte im Verfahren VG 24 L 293.14 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind. - VG Berlin, 21.11.2014 - 21 L 348.14
Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung
Der stattgebende Beschluss des 24. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. November 2014 - VG 24 L 293.14 - (Juris) zu einem anderen Teilnehmer der Oranienplatzvereinbarung rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. - VG Berlin, 12.12.2014 - 24 L 332.14
Abschiebung nach unerlaubter Einreise
Die Kammer hat zu Verteilentscheidungen gegenüber Teilnehmern der Oranienplatz-Vereinbarung in ihrem Beschluss vom 4. November 2014 - VG 24 L 293.14 - ausgeführt:.