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   VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02   

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VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02 (https://dejure.org/2002,27916)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2002 - 10 A 355.02 (https://dejure.org/2002,27916)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2002 - 10 A 355.02 (https://dejure.org/2002,27916)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Zulässigkeit des Dosenpfandes

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Dass das Grundgesetz den Bund stillschweigend ermächtigt, Verwaltungsakte auf Gebieten zu erlassen, die nicht zur bundeseigenen Verwaltung nach den Art. 86, 87 ff. GG gehören, kann nur im Ausnahmefall angenommen werden; insbesondere genügt hierfür nicht, dass im Einzelfall die Ausführung eines Gesetzes durch den Bund zweckmäßiger wäre (vgl. BVerfGE 11, 6, 17 f.; 22, 180, 216 f.)" (Rn. 48 des von der Antragstellerin selbst eingereichten, als Blatt 82 bis 91 in die Gerichtsakte eingegangenen Entscheidungsabdrucks).

    Die in Bezug genommenen Passagen der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen vom 15. März 1960 (BVerfGE 11, 6) und vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180) lauten dahin: "Für den Fall der gesetzesakzessorischen Verwaltung nach Art. 83 ff. GG hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, es könne nur im Ausnahmefall angenommen werden, dass das Grundgesetz den Bund stillschweigend ermächtige, Verwaltungsakte auf Gebieten zu erlassen, die nicht zur bundeseigenen Verwaltung nach Art. 86 ff. GG gehörten.

  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Damit stimmt die Beschwerdeentscheidung (OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2002 - OVG 2 S 6.01 -NVwZ-RR 2002, 270 = UPR 2002, 200 LS = DVBl. 2002, 630) überein: BA S. 25/26: "Der Senat vermag auch die aus der in Art. 83 GG geregelten verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung hergeleiteten Bedenken nicht zu teilen, die die Antragstellerinnen in diesem Zusammenhang gegen die Zuweisung der Maßnahmen nach § 9 Abs. 2 und 3 VerpackV an die Bundesregierung erheben.

    Insoweit verweist die Kammer auf die eingehenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Beschluss vom 20. Februar 2002 (OVG 2 S 6.01), S. 52 ff. des amtl.

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Dass das Grundgesetz den Bund stillschweigend ermächtigt, Verwaltungsakte auf Gebieten zu erlassen, die nicht zur bundeseigenen Verwaltung nach den Art. 86, 87 ff. GG gehören, kann nur im Ausnahmefall angenommen werden; insbesondere genügt hierfür nicht, dass im Einzelfall die Ausführung eines Gesetzes durch den Bund zweckmäßiger wäre (vgl. BVerfGE 11, 6, 17 f.; 22, 180, 216 f.)" (Rn. 48 des von der Antragstellerin selbst eingereichten, als Blatt 82 bis 91 in die Gerichtsakte eingegangenen Entscheidungsabdrucks).

    Die in Bezug genommenen Passagen der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen vom 15. März 1960 (BVerfGE 11, 6) und vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180) lauten dahin: "Für den Fall der gesetzesakzessorischen Verwaltung nach Art. 83 ff. GG hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, es könne nur im Ausnahmefall angenommen werden, dass das Grundgesetz den Bund stillschweigend ermächtige, Verwaltungsakte auf Gebieten zu erlassen, die nicht zur bundeseigenen Verwaltung nach Art. 86 ff. GG gehörten.

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Dampfkessel

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Solche kommen ausnahmsweise zum Tragen, wenn der Zweck des Gesetzes durch das Verwaltungshandeln eines Landes nicht erreicht werden kann (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299, 302), wenn bestimmte Sachgebiete nur durch eine einheitliche Verwaltung durch den Bund geregelt werden können, weil anders - nämlich im Falle der Landesverwaltung - eine reibungslose und vollständige Ausführung der Bundesgesetze nicht möglich ist (Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 9. Auflage 1999, vor Art. 83 Rn. 10).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Unzulässig sind nach Art. 28 EGV als Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung alle Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (EuGH, Urteil vom 24. November 1993 - Rs. C-267/91 und C-268/91 - (Keck und Mithouard) - Slg. I 6097, 6130 Rn. 11).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Art. 12 Abs. 1 GG, welches Grundrecht über Art. 19 Abs. 3 GG auch der Antragstellerin als juristischer Person des privaten Rechts zur Seite steht, schützt u.a. die Erwerbszwecken dienende freie unternehmerische Betätigung; im Rahmen der bestehenden Wirtschaftsordnung ist das Verhalten des Unternehmers im Wettbewerb Bestandteil dieser unternehmerischen Betätigung (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 3 C 23.94 - NJW 1996, 3161 = DVBl. 1996, 807).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-391/92

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Hiernach spricht einiges dafür, dass es sich bei dem Rücknahme- und Bepfandungssystem nicht um eine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Art. 28 EGV, sondern nur um eine vertriebsbezogene Verkaufsmodalität ähnlich beispielsweise dem als so angesehenen Verbot des Vertriebs von verarbeiteter Säuglingsmilch außerhalb von Apotheken (EuGH, Urteil vom 5. Januar 1992 - Rs.C-391/92 - Slg. 1995, 1642) handelt.
  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Zweifel an der Zuständigkeit der Bundesregierung, die Bekanntgabe der Nacherhebungszahlen zu veröffentlichen, lassen sich aus Art. 83 GG nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Januar 2003 - 7 C 31.02 - UPR 2003, 193 = DVBl. 2003, 544 = NVwZ 2003, 864) schon grundsätzlich nicht herleiten, greifen jedenfalls auch nicht durch.
  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    Einen Einen anderen rechtlichen Ansatz vermag die Kammer auch nicht aus der von der Antragstellerin nunmehr herausgestellten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 15. Juli 2003 - 2 BvF 6/98) herauszulesen.
  • VG Berlin, 12.11.2003 - 10 A 415.03

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2002 - 10 A 355.02
    VG 10 A 415.03 .
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74
  • BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02

    Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der L ... GmbH & Co. KG, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gert Meier, Dagobertstraße 23-29, 50668 Köln - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 44.02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Oktober 2002 - VG 10 A 353.02 -, und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 2. der R ... oHG, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gert Meier, Dagobertstraße 23-29, 50668 Köln - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 47.02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. November 2002 - VG 10 A 355.02 -, und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 3. der W ... oHG, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gert Meier, Dagobertstraße 23-29, 50668 Köln - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 41.02 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. Oktober 2002 - VG 10 A 354.02 -, und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. Dezember 2002 einstimmig beschlossen:.
  • VG Berlin, 12.11.2003 - 10 A 415.03

    Zwangspfand für Einweggetränkeverpackungen nach wie vor rechtmäßig

    Die Kammer hat im Übrigen hierzu bereits in einem anderen vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Beschluss vom 5. November 2002 - VG 10 A 355.02 - BA S. 7-9) ausgeführt:.
  • VG Berlin, 10.06.2003 - 10 A 713.00
    I 6 097, 6130 Nr. 11), bestehen aus den von der Kammer im Beschluss vom 5. November 2002 - VG 10 A 355.02 - (bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 47.02 ) dargelegten Gründen erhebliche Bedenken, ob der Schutzbereich des Art. 28 EGV vorliegend überhaupt berührt ist.
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