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   VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16   

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https://dejure.org/2017,23316
VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16 (https://dejure.org/2017,23316)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.02.2017 - 3 L 846.16 (https://dejure.org/2017,23316)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 3 L 846.16 (https://dejure.org/2017,23316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1004 BGB, Art 2 Abs 1 GG
    Einstweilige Anordnung auf Unterlassung bestimmter Äußerungen über die Anerkennungsfähigkeit und Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse; Zweideutigkeit des Begriffs Partneruniversität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Ungeachtet der Frage, ob das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte (verfassungsrechtliche) allgemeine Persönlichkeitsrecht seinem Wesen nach (Art. 19 Abs. 3 GG) auch auf juristische Personen anwendbar ist oder ob sein enger Bezug zur Menschenwürde dem entgegensteht (vgl. dazu BVerfG, NJW 1994, 1784), kommt jedenfalls das gesetzliche Recht auf Schutz der Ehre als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (analog § 823 Abs. 1 BGB) nicht nur natürlichen, sondern auch Personenvereinigungen mit ideeller Zielsetzung zu, wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen ist (vgl. dazu u.a. BVerwG NJW 1989, 2272 [2273] m.w.Nachw.) Dies gilt auch für die Antragstellerin als inländische juristische Person.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Kennzeichnend für ein Werturteil sind dagegen die charakteristischen Merkmale der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens (vgl. BVerfGE 61, 1 [8 f.] = NJW 1983, 1415; BVerfGE 85, 1 [14 f.] = NJW 1992, 1439).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Kennzeichnend für ein Werturteil sind dagegen die charakteristischen Merkmale der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens (vgl. BVerfGE 61, 1 [8 f.] = NJW 1983, 1415; BVerfGE 85, 1 [14 f.] = NJW 1992, 1439).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 12 B 2197/03

    Erfordernis eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Dies gilt umso mehr, als auch die einzelnen zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche je nach Rechtsgebiet unterschiedlich strengen Voraussetzungen unterliegen (vgl. dazu: OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 12 B 2197/03, juris, Rn. 3 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Die hierfür erforderliche Unterscheidung, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil einzustufen ist, ist danach zu beurteilen, ob ihr Gehalt einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht (OVG Münster, Urteil vom 23. April 1999 - 21 A 490/97, NVwZ-RR 2000, 599 [600]) mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Die zweite Aussage, wonach Abschlüsse aus dem Ausland, die sich auf Studienleistungen der Antragstellerin beziehen, deutschen Abschlüssen als nicht gleichwertig beurteilt werden, stellt eine Rechtsauffassung dar und kann ebenfalls nicht als "wahr" oder "unwahr" eingestuft werden (BGH NJW 2005, 279; BGH NJW-RR 1999, 1251).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013 - VG 1 K 280/12, juris, Rn. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05, NVwZ-RR 2006, 273 [274]; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11, NVwZ-RR 2011, 615 [616]).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Die zweite Aussage, wonach Abschlüsse aus dem Ausland, die sich auf Studienleistungen der Antragstellerin beziehen, deutschen Abschlüssen als nicht gleichwertig beurteilt werden, stellt eine Rechtsauffassung dar und kann ebenfalls nicht als "wahr" oder "unwahr" eingestuft werden (BGH NJW 2005, 279; BGH NJW-RR 1999, 1251).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Ungeachtet der Frage, ob das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte (verfassungsrechtliche) allgemeine Persönlichkeitsrecht seinem Wesen nach (Art. 19 Abs. 3 GG) auch auf juristische Personen anwendbar ist oder ob sein enger Bezug zur Menschenwürde dem entgegensteht (vgl. dazu BVerfG, NJW 1994, 1784), kommt jedenfalls das gesetzliche Recht auf Schutz der Ehre als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (analog § 823 Abs. 1 BGB) nicht nur natürlichen, sondern auch Personenvereinigungen mit ideeller Zielsetzung zu, wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen ist (vgl. dazu u.a. BVerwG NJW 1989, 2272 [2273] m.w.Nachw.) Dies gilt auch für die Antragstellerin als inländische juristische Person.
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
    Dies ist der Fall, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht (vgl. dazu BGH, NJW 1974, 1762 [1763] m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

  • VG Stuttgart, 13.04.2011 - 7 K 602/11

    Rechtmäßigkeit einer amtlichen Äußerung

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13

    Der Generalstaatsanwalt und der "Vertuschungsvorwurf"

  • VG Köln, 14.10.2013 - 7 L 936/13

    Brustimplantate; PIP; Silikon; Unterlassungsanspruch

  • VG Berlin, 23.09.2013 - 1 K 280.12

    Aufruf eines Berliner Bezirksamtes zur friedlichen (Gegen-)Demonstration

  • OLG München, 28.06.2012 - 29 U 539/12
  • VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

  • VG Potsdam, 08.06.2018 - 6 L 1097/17

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Eine Prüfung danach, ob die mit der Aussage verbundene rechtliche Bewertung im Einklang mit dem Gesetz steht, ist nicht Gegenstand des Unterlassungsverfahrens (VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 3 L 846/16 -, juris Rn. 26; ebenso VG Hannover, Beschluss vom 30. März 2015 - 4 B 546/15 -, juris Rn. 66, 75 ff.).
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