Rechtsprechung
VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,33529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Schuldhafte Amtspflichtverletzung: Anrechnung des den Eltern zugeflossenen …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06
Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris). - BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90
Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages - …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06
Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris). - LG Leipzig, 15.02.2008 - 7 O 7667/03
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06
Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.1998 - A 2 S 393/96
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06
Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann dann gesprochen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadens- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 21/80 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. November 1998 - A 2 S 393/96 - jeweils zitiert nach Juris). - BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80
Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06
Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann dann gesprochen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadens- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 21/80 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. November 1998 - A 2 S 393/96 - jeweils zitiert nach Juris). - BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80
Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde - …
Auszug aus VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06
Ein berechtigtes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits erledigter Verwaltungsakte besteht dann, wenn entweder eine Wiederholungsgefahr besteht, der Verwaltungsakt diskriminierende Wirkung hatte oder mit ihm ein tief greifender Grundrechtseingriff verbunden war bzw. wenn in Fällen der Erledigung des Verwaltungsaktes nach Klageerhebung der Kläger einen Amtshaftungsprozess anstrebt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 1983 - 3 C 56.80 - m. w. N.).
- BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07
Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete …
Bislang liegt - soweit ersichtlich - nur eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. Mai 2009 vor (VG 10 A 183.06).