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   VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10   

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https://dejure.org/2010,28708
VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10 (https://dejure.org/2010,28708)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2010 - 10 L 206.10 (https://dejure.org/2010,28708)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 10 L 206.10 (https://dejure.org/2010,28708)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliches Bedürfnis an einer Durchführung, Etablierung und Weiterführung des "Citadel Music Festival" in Spandau; Beurteilung der Zumutbarkeit von Beeinträchtigungen durch Lärm von Freizeitanlagen (Konzertveranstaltungen); Bewertung und Zulassung der Veranstaltungen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine unzumutbare Lärmbelastung durch Konzertveranstaltungen in der Zitadelle Spandau

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine unzumutbare Lärmbelastung durch Konzertveranstaltungen auf Berliner Freiluftbühne - Aufgrund kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung besteht öffentliches Bedürfnis an Durchführung von Konzerten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Ist für weitere vier Konzerte ein Immissionswert von 60 dB(A) vorgegeben, ist bei der hier - wie ausgeführt - anzunehmenden Gemengelage davon auszugehen, dass ein gemäß Nr. 6.7 TA Lärm zu bildender Zwischenwert nur mehr 2 bis 3 dB(A) über dem im allgemeinen Wohngebiet zulässigen Immissionswert von 55 dB(A), die Differenz mithin an der Grenze der Wahrnehmbarkeit liegt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 51/87 - zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Beeinträchtigungen als erheblich anzusehen, die den Betroffenen und der Allgemeinheit nicht zuzumuten sind (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht in: DVBl. 1976, 214; 69, 37/43 = NVwZ 1984, 371 [BVerwG 17.02.1984 - BVerwG 7 C 8/82]; 90, 53/56 = NVwZ 1992, 886 [BVerwG 25.02.1992 - 1 C 7.90]).
  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Beeinträchtigungen als erheblich anzusehen, die den Betroffenen und der Allgemeinheit nicht zuzumuten sind (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht in: DVBl. 1976, 214; 69, 37/43 = NVwZ 1984, 371 [BVerwG 17.02.1984 - BVerwG 7 C 8/82]; 90, 53/56 = NVwZ 1992, 886 [BVerwG 25.02.1992 - 1 C 7.90]).
  • VG Berlin, 16.06.2011 - 10 K 175.09

    Konzerte in der Zitadelle Spandau gehen weiter

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Unter dem 4. Juni 2010 hat die Antragstellerin den Genehmigungsbescheid vom 20. Mai 2010 in das bis dato lediglich den Genehmigungsbescheid vom 19. Mai 2009 betreffende Klageverfahren VG 10 K 175.09 als weiteren Streitgegenstand eingeführt.
  • VG Berlin, 16.06.2009 - 10 L 160.09

    Kein Stopp für Konzertveranstaltungen in der Zitadelle Spandau

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Hierbei ist zunächst mit Blick auf den Gebietscharakter bezüglich des zumutbaren Lärmpegels darauf hinzuweisen, dass der Bereich der unbeplanten Zitadelle Spandau Mischgebietscharakter hat, so dass in jedem Fall ein gemittelter Wert zwischen dem dort nach der TA Lärm tagsüber bis 22:00 Uhr zulässigen Wert von 60 dB(A) und dem im allgemeinen Wohngebiet der Antragstellerin tagsüber zulässigen Wert von 55 dB(A) zu bilden ist (Gemengelage nach Nr. 6.7 TA Lärm; vgl. dazu auch VG Berlin, Beschluss vom 16. Juni 2009 - VG 10 L 160.09 - zur Mittelwertbildung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009, OVG 10 S 17.08).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Dieser Orientierung steht nicht entgegen, dass Freizeitanlagen aus dem Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen sind (vgl. Nr. 1 b TA Lärm) und bei Freizeitanlagen - jedenfalls grundsätzlich - auch die FreizeitlärmRichtlinie als Beurteilungsgrundlage - als Entscheidungshilfe mit Indizcharakter -herangezogen werden kann (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 2001 - 7 C 16/00 - zitiert nach [...]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Gebietserhaltungsanspruch bei Bauvorhaben in einem

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Hierbei ist zunächst mit Blick auf den Gebietscharakter bezüglich des zumutbaren Lärmpegels darauf hinzuweisen, dass der Bereich der unbeplanten Zitadelle Spandau Mischgebietscharakter hat, so dass in jedem Fall ein gemittelter Wert zwischen dem dort nach der TA Lärm tagsüber bis 22:00 Uhr zulässigen Wert von 60 dB(A) und dem im allgemeinen Wohngebiet der Antragstellerin tagsüber zulässigen Wert von 55 dB(A) zu bilden ist (Gemengelage nach Nr. 6.7 TA Lärm; vgl. dazu auch VG Berlin, Beschluss vom 16. Juni 2009 - VG 10 L 160.09 - zur Mittelwertbildung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009, OVG 10 S 17.08).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 11 S 35.09

    Durchführung von zwei Konzerten in der Zitadelle Spandau nur unter Auflagen

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Es kann dahinstehen, ob einzelne oder alle Konzerte jeweils auch an anderen Veranstaltungsorten durchgeführt werden könnten, denn dies wäre nicht geeignet, das öffentliche Bedürfnis für die Durchführung einer derartigen Konzertreihe auch und gerade vor der historischen Kulisse im Innenhof der Zitadelle Spandau zu beseitigen (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2009 - OVG 11 S 35.09 -).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Die danach allein problematische Zumutbarkeit der durch die genehmigten Veranstaltungen verursachten Geräuschimmissionen ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung einschlägiger technischer Regelwerke sowie aller sonst in Frage kommenden Umstände (z.B. Vorbelastung der Nachbarschaft, Häufigkeit und zeitliche Verteilung einzelner Veranstaltungen, etc.) des Einzelfalls zu prüfen (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25/01 - zitiert nach [...]; OVG Berlin-Brandenburg, Be-schluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
    Die danach allein problematische Zumutbarkeit der durch die genehmigten Veranstaltungen verursachten Geräuschimmissionen ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung einschlägiger technischer Regelwerke sowie aller sonst in Frage kommenden Umstände (z.B. Vorbelastung der Nachbarschaft, Häufigkeit und zeitliche Verteilung einzelner Veranstaltungen, etc.) des Einzelfalls zu prüfen (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25/01 - zitiert nach [...]; OVG Berlin-Brandenburg, Be-schluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

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