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   VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13   

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https://dejure.org/2014,42035
VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13 (https://dejure.org/2014,42035)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.11.2014 - 2 K 201.13 (https://dejure.org/2014,42035)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. November 2014 - 2 K 201.13 (https://dejure.org/2014,42035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Das Informationsfreiheitsgesetz wird nur durch Normen verdrängt und ist diesen gegenüber subsidiär, die einen mit § 1 Abs. 1 IFG identischen sachlichen Regelungsgegenstand aufweisen und sich als abschließend verstehen (BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 7 C 1.12 - Juris Rn. 46) .

    Hierfür sprechen die Systematik, Sinn und Zweck und die Entstehungsgeschichte der Norm: Die Einführung des § 96 Abs. 4 BHO geht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2012 - BVerwG 7 C 1.12 - zurück, mit dem höchstrichterlich klargestellt wurde, dass der Bundesrechnungshof auch hinsichtlich seiner Prüfungstätigkeit anspruchsverpflichtete Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09

    Privatisierung Leuna/Minol; Treuhandanstalt; Anspruch auf Informationszugang;

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Vielmehr ist das Erfordernis einer Wettbewerbsrelevanz der betreffenden Information dem Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses immanent (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 - UA Seite 14; VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2014 - VG 2 K 221.13 - Juris Rn. 49).

    Selbst wenn diese Teile des Vermerks des Bundesministeriums des Innern vom 11. November 2002 exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen des Beigeladenen enthielten, träfe die Beklagte eine spezifische Darlegungslast (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 -), warum dieses Wissen auch angesichts des Zeitablaufs von 12 Jahren noch als schutzwürdig anzusehen ist.

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Sie müssen in gleicher Weise wie das Informationsfreiheitsgesetz Regelungen über den Zugang zu amtlichen Informationen treffen; nur insoweit kann dem Fachrecht Geltung verschafft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - Juris Rn. 9).

    Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs ist maßgebend, ob die Behörde ein Verfügungsrecht kraft Gesetzes oder - gegebenenfalls stillschweigender - Vereinbarung erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - Juris Rn. 27 f.).

  • VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Diese muss das Vorliegen von Ausschlussgründen plausibel darlegen; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - VG 2 K 177.11 - UA S. 12).
  • VG Berlin, 11.04.2013 - 2 K 145.11

    Zugang zu Informationen, die als Grundlage für die Vereinbarung von

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Eine in diesem Sinne speziellere Norm liegt dann vor, wenn zwei Normen denselben Sachverhalt regeln und eine Norm alle Tatbestandsmerkmale einer anderen sowie mindestens ein weiteres Tatbestandsmerkmal enthält, so dass alle Anwendungsfälle der spezielleren Norm zugleich unter den Tatbestand der allgemeineren Norm fallen, nicht aber umgekehrt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 11. April 2013 - VG 2 K 145.11 - Juris Rn. 75).
  • VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 221.13

    Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vormals

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Vielmehr ist das Erfordernis einer Wettbewerbsrelevanz der betreffenden Information dem Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses immanent (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 - UA Seite 14; VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2014 - VG 2 K 221.13 - Juris Rn. 49).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Während jedoch bei inhaltlichen Fehlern die Nichtigkeit die regelmäßige Folge des Verfassungsverstoßes ist, führt ein Mangel im Gesetzgebungsverfahren mit Rücksicht auf die Rechtssicherheit nur dann zur Nichtigkeit des Gesetzes, wenn er evident ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 - Juris Rn. 77; Entscheidung vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - Juris Rn. 58; Beschluss vom 11.01.1994 - 1 BvR 337/92 - Juris Rn. 132).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis geht es bereits dann, wenn die offengelegte Information lediglich Rückschlüsse auf ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 7 C 2.09 - Juris Rn. 55).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 91/03

    Verlust des Individualeigentums bei Eintragung von Volkseigentum

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    An der Evidenz eines Verstoßes gegen formelles Verfassungsrecht fehlt es im vorliegenden Fall, weil sich die aufgeworfene Frage einer etwaigen Denaturierung der Gesetzesvorlage (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 91/03 - Juris Rn. 15 m.w.N.) nur nach eingehender Prüfung des Gesetzgebungsverfahrens beantworten lässt, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass der Haushaltsauschuss des Bundestages, der die Änderungen der Bundeshaushaltsordnung mit Beschluss vom 12. Juni 2013 empfohlen hat, mit 41 Mitgliedern aus allen Fraktionen, mithin mit mehr als fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages besetzt war.
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13
    Während jedoch bei inhaltlichen Fehlern die Nichtigkeit die regelmäßige Folge des Verfassungsverstoßes ist, führt ein Mangel im Gesetzgebungsverfahren mit Rücksicht auf die Rechtssicherheit nur dann zur Nichtigkeit des Gesetzes, wenn er evident ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 - Juris Rn. 77; Entscheidung vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - Juris Rn. 58; Beschluss vom 11.01.1994 - 1 BvR 337/92 - Juris Rn. 132).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 15 B 200/17

    Gesetzliche Regelung der Informationsansprüche gegenüber dem Bundesrechnungshof

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 -, juris Rn. 21 (= NVwZ 2013, 431); vorhergehend OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 8 A 2593/10 -, juris Rn. 25 (= NWVBl. 2012, 222); zu diesem Regelungsanlass siehe VG Berlin, Urteil vom 6. November 2014 - 2 K 201.13 -, juris Rn. 22, unter Hinweis auf BT-Drs.

    vgl. zum Vorstehenden im Einzelnen: Rossi, Neue Zugänge des Bundesrechnungshofes zur Öffentlichkeit - zugleich ein Beitrag zur Gesetzgebung durch Ausschüsse, DVBl. 2014, 676, 679 ff.; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, Einl Rn. 267; siehe im Übrigen auch VG Berlin, Urteil vom 6. November 2014 - 2 K 201.13 -, juris Rn. 23.

    Die Evidenz eines Verstoßes gegen formelles Verfassungsrecht im Ergebnis verneinend auch VG Berlin, Urteil vom 6. November 2014 - 2 K 201.13 -, juris Rn. 23.

  • VG Köln, 31.01.2019 - 6 K 9164/16
    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.11.2012 - 7 C 1.12 -, juris, Rz. 21; vorhergehend OVG NRW, Urteil vom 26.10.2011 - 8 A 2593/10 -, juris, Rz. 25; zu diesem Regelungsanlass s.a. VG Berlin, Urteil vom 06.11.2014 - 2 K 201.13 -, juris, Rz. 22, unter Hinweis auf BT-Drs.
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