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   VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13   

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https://dejure.org/2013,5058
VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13 (https://dejure.org/2013,5058)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.03.2013 - 10 L 89.13 (https://dejure.org/2013,5058)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. März 2013 - 10 L 89.13 (https://dejure.org/2013,5058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 5 ZuG 2012, § 9 Abs 1 ZuG 2012, § 9 Abs 2 ZuG 2012, § 9 Abs 3 ZuG 2012
    Emissionshandel bei Energieträgerwechsel: Betrieb von Öfen mit Braunkohlestaub statt mit Erdgas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 88.13

    Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13
    Die Antragstellerin hat im Übrigen in der Vergangenheit bereits in den Brennöfen ihres Werks Fl... Erdgas als Brennstoff eingesetzt (vgl. Beschluss der Kammer vom heutigen Tag in der Sache VG 10 L 88.13).

    Ein solcher Ofen erreicht schon nach den eigenen Angaben der Antragstellerin im Parallelverfahren (Werk Fl..., VG 10 L 88.13) einen Wärmeenergiebedarf von 3, 77GJ/t. Der Hersteller des von Antragstellerin im Werk Fl... benutzten Ofenpaares, die Fa. Mä..., gibt den Gesamtwärmeverbrauch eines GR-Ofens sogar mit ca. 3.500 kJ/ kg Branntkalk an (vgl. ).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10

    Emissionshandel; Treibhausgase; Kohlendioxid; Veräußerungskürzung; Versteigerung;

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13
    Eine derartige Produktionsweise soll vielmehr tendenziell soweit verteuert werden, dass ein Umstieg hin zu einer weniger Treibhausgas emittierenden Produktionsweise (auch) ökonomisch angezeigt erscheint (vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Oktober 2012 -BVerwG 7 C 10/10 - zitiert nach juris, Rn. 74ff.).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 11.10

    Treibhausgasemissionen; Emissionshandel; Emissionsverlagerung;

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13
    Bei der Bestimmung des Streitwertes folgt das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Streitwertbeschlüsse zu den Urteilen vom 10. Oktober 2012: BVerwG 7 C 8.10, BVerwG 7 C 9.10 und BVerwG 7 C 11.10), orientiert sich entsprechend am Börsenpreis eines Zertifikats bei Antragseingang und nimmt eine Deckelung nicht mehr vor.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 8.10

    Emissionshandel; Treibhausgase; Veräußerungskürzung; Versteigerung; anteilige

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13
    Bei der Bestimmung des Streitwertes folgt das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Streitwertbeschlüsse zu den Urteilen vom 10. Oktober 2012: BVerwG 7 C 8.10, BVerwG 7 C 9.10 und BVerwG 7 C 11.10), orientiert sich entsprechend am Börsenpreis eines Zertifikats bei Antragseingang und nimmt eine Deckelung nicht mehr vor.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 9.10

    Emissionshandel; Treibhausgase; Veräußerungskürzung; Versteigerung; anteilige

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13
    Bei der Bestimmung des Streitwertes folgt das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Streitwertbeschlüsse zu den Urteilen vom 10. Oktober 2012: BVerwG 7 C 8.10, BVerwG 7 C 9.10 und BVerwG 7 C 11.10), orientiert sich entsprechend am Börsenpreis eines Zertifikats bei Antragseingang und nimmt eine Deckelung nicht mehr vor.
  • VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10

    Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13
    Die Antragstellerin hat am 19. Februar 2010 die Klage VG 10 K 98.10 erhoben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 12 B 31.14

    Emissionshandelsrecht; Handelsperiode 2008-2012; Mehrzuteilung von

    Mit Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) hat das Verwaltungsgericht einen auf vorläufige Zuteilung von 35.127 Berechtigungen gerichteten Eilantrag der Klägerin abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Gerichtsakten zu den Verfahren VG 10 L 89.13 und OVG 12 S 37.13 und die von der Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gewesen sind.

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts wird zudem - unabhängig von der Anwendbarkeit der Kollegialgerichtslinie - durch den Umstand gestärkt, dass sowohl das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) als auch der Senat im Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) einen auf vorläufige Zuteilung von Berechtigungen gerichteten Eilantrag der Klägerin abgelehnt haben.

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 20.16

    Amtshaftungsanspruch; Anspruchsuntergang; Banking; Eigentumsbeeinträchtigung;

    Das zentrale Problem des für die Kapazitätserweiterung maßgeblichen Emissionswertes wird in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13 ) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13 ) eingehend behandelt.
  • VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10

    Übertragung von Zuteilungsansprüchen

    Mit Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) lehnte die Kammer einen auf vorläufige Zuteilung von 35.127 Berechtigungen gerichteten Eilantrag der Klägerin ab und führte zur Begründung unter anderem aus, der von der Klägerin geltend gemachte Emissionswert von 1, 324 t CO 2 /t Branntkalk sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht.

    Bezüglich des Klagebegehrens der weiteren Zuteilung von 35.127 Berechtigungen haben sowohl das Verwaltungsgericht Berlin im Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem ausführlichen Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) - jeweils als Kollegialgericht entscheidend - einen auf vorläufige Zuteilung von Berechtigungen in diesem Umfang gerichteten Eilantrag der Klägerin abgelehnt bzw. die dagegen erhobene Beschwerde zurückgewiesen.

  • VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 88.13

    Emissionshandel bei Brennstoffwechsel: Betrieb von Öfen mit Braunkohlestaub statt

    Zudem setzt die Antragstellerin nach eigenen Angaben im Parallelverfahren VG 10 L 89.13 (Werk Hö...) im dortigen Ofen auch derzeit zu 9 % Erdgas ein, so dass ihr Vorbringen, sie müsse in den hiesigen Öfen aus wirtschaftlichen Gründen ausschließlich Braunkohlenstaub einsetzen, auch deshalb nicht überzeugt.
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