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   VG Berlin, 07.03.2014 - 10 K 200.13   

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https://dejure.org/2014,15588
VG Berlin, 07.03.2014 - 10 K 200.13 (https://dejure.org/2014,15588)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.03.2014 - 10 K 200.13 (https://dejure.org/2014,15588)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. März 2014 - 10 K 200.13 (https://dejure.org/2014,15588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 78 Abs 1 S 3 Nr 1 AufenthG 2004, § 42 VwVfG, Art 10 Abs 1 BGBEG
    Änderung/Berichtigung der Namensschreibweise entgegen den Eintragungen im Pass oder Passersatzpapier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2014 - 10 K 200.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch die Änderung allein der Schreibweise - so der Austausch eines Umlautes durch einen Vokal mit angefügtem "e" im Familiennamen - in rechtlicher Hinsicht eine Namensänderung (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.1990 - 1 S 2648/89 - m. w. N.; zitiert nach juris; siehe auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.09.1992 - 1 C 41/90 - Rz 21; zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1990 - 1 S 2648/89

    Zur Sicherung von Familiennamen mit Umlaut im Personalausweis

    Auszug aus VG Berlin, 07.03.2014 - 10 K 200.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch die Änderung allein der Schreibweise - so der Austausch eines Umlautes durch einen Vokal mit angefügtem "e" im Familiennamen - in rechtlicher Hinsicht eine Namensänderung (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.1990 - 1 S 2648/89 - m. w. N.; zitiert nach juris; siehe auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.09.1992 - 1 C 41/90 - Rz 21; zitiert nach juris).
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