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   VG Berlin, 07.05.2015 - 2 K 247.12   

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https://dejure.org/2015,13783
VG Berlin, 07.05.2015 - 2 K 247.12 (https://dejure.org/2015,13783)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2015 - 2 K 247.12 (https://dejure.org/2015,13783)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 2 K 247.12 (https://dejure.org/2015,13783)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 09.06.2011 - 2 K 46.11

    Bundesjustizministerium muss Akten zur Laufzeitverlängerung deutscher

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 2 K 247.12
    Der Schutz aus internationalen Verhandlungen herauszuhaltender Informationen durch § 3 Nr. 3 lit. a IFG scheitert nicht daran, dass wie bei der Parallelvorschrift des § 3 Nr. 3 lit. b IFG nur der eigentliche Vorgang der Entscheidungsfindung, d.h. die Besprechung, Beratschlagung und Abwägung, mithin der eigentliche Vorgang des Überlegens, nicht jedoch die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung, geschützt wäre (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2011 - VG 2 K 46.11 -, JZ 2012, 796 = juris Rdnr. 22).
  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 2 K 247.12
    Während dort vor allem die offene Meinungsbildung und ein freier Meinungsaustausch im Beratungsvorgang geschützt werden soll (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 -, Buchholz 400 IFG Nr. 5 = juris Rdnr. 5), bezieht sich der Schutz hier gerade darauf, wie die Bundesrepublik in internationale Verhandlungen hineingeht, also auch auf das Vorbereiten der Verhandlungsstrategie.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 2 K 247.12
    Dass bis zu diesem Zeitpunkt doppelte Rechtshängigkeit vorlag, ist unerheblich, denn zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist dies nicht mehr der Fall (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 17/13 R -, juris Rdnr. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2015 - 12 N 88.13

    Zulassungsbegehren; stattgebendes Urteil; Bundesstiftung; Aufarbeitung

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 2 K 247.12
    Dieser von der Kammer zu § 3 Nr. 3 lit. b IFG entwickelte Maßstab (Urteil der Kammer vom 22. Oktober 2008 - VG 2 A 114.08 -, juris Rdnr. 20; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2015 - OVG 12 N 88.13 -, juris Rdnr. 8) findet auch hier Anwendung, da sich das Merkmal "beeinträchtigt werden" ungeachtet der unglücklichen Absatzbildung auf beide Fälle des § 3 Nr. 3 IFG bezieht (Schoch, IFG § 3 Rdnr. 113).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 6.10

    Informationsanspruch; informationspflichtige Behörde; Bundesministerium;

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 2 K 247.12
    Erforderlich ist eine einzelfallbezogene, hinreichend substantiierte und konkrete Darlegung, aus welchen Gründen öffentliche oder private Schutzbelange gemäß §§ 3 bis 6 IFG dem geltend gemachten Anspruch auf Informationsgewährung entgegenstehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 6.10 -, juris Rdnr. 31).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2015 - 2 K 247.12
    Nur die Bundesregierung kann bestimmen, ob eine von ihr erwartete oder befürchtete Einwirkung auf die auswärtigen Beziehungen mit Blick auf insoweit verfolgte Ziele hingenommen werden kann oder vermieden werden soll (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, Buchholz 400 IFG Nr. 1 = juris Rdnr. 15).
  • VG Berlin, 20.05.2020 - 2 K 164.17

    Zugang zu Informationen aus Sitzungen der Regierung; hier: im Zusammenhang mit

    Wenn auch der Wortlaut der amtlichen Begründung damit vordergründig nur auf das vorläufige Zurückhalten von Informationen abstellt, rechtfertigt es der bezweckte Schutz der gesamten Verhandlungsposition gleichwohl, ein Zurückhalten von Informationen auf Dauer als geschützt anzusehen (VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2015 - VG 2 K 247.12 - juris Rn. 24).

    Während dort vor allem die offene Meinungsbildung und ein freier Meinungsaustausch im Beratungsvorgang geschützt werden soll (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - juris Rn. 5), bezieht sich der Schutz hier gerade darauf, wie die Bundesrepublik in internationale Verhandlungen hineingeht, also auch auf das Vorbereiten der Verhandlungsstrategie (VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2015, a.a.O., juris Rn. 25).

    Etwas anderes kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn es um die Einschätzung möglicher Haltungen von Verhandlungspartnern bei zukünftigen internationalen Verhandlungen ginge (VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2015, a.a.O., juris Rn. 26).

  • VG Berlin, 11.11.2016 - 2 K 106.16

    Anspruch auf Zugang zu den Daten einer bestimmten Projektförderung; Zugang zu

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die Akten der Verfahren VG 2 K 107.16, VG 2 K 247.12, VG 2 K 272.12 und VG 2 K 200.13 sowie den von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Hinsichtlich der erledigten Teile war zu berücksichtigen, dass die vorliegende Klage wegen Überschneidungen mit den älteren Verfahren VG 2 K 247.12, 256.12 und 272.12 teilweise unzulässig war und sich die Erledigungserklärung hinsichtlich der Fragen 3 - bis auf die Akronyme - und 7 - im Hinblick auf das Urteil vom 7. Mai 2015, VG 2 K 247.12 - als verdeckte Klagerücknahme darstellt; lediglich im Übrigen ist die Erledigung darauf zurückzuführen, dass die Beklagte den Kläger klaglos gestellt hat.

  • VG Berlin, 11.11.2016 - 2 K 107.16

    Anspruch auf Informationserteilung über ein Luftfahrtforschungsprogramm

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die Akten der Verfahren VG 2 K 106.16, VG 2 K 247.12, VG 2 K 272.12 und VG 2 K 200.13 sowie den von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • VG Berlin, 02.12.2021 - 2 K 45.19

    Informationszugang zu ministerialen Formulierungshilfen für den Bundestag zum

    Der Schutz bezieht sich über den eigentlichen Vorgang der Entscheidungsfindung hinaus gerade darauf, wie die Bundesrepublik in internationale Verhandlungen hineingeht, also auch auf das Vorbereiten der Verhandlungsstrategie (vgl. Urteile der Kammer vom 7. Mai 2015 - VG 2 K 247/12 -, juris Rn. 24 f. und vom 20. Mai 2020 - VG 2 K 164/17 -, juris Rn. 33 f.; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 168).
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