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   VG Berlin, 08.05.2008 - 9 A 179.06   

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https://dejure.org/2008,12128
VG Berlin, 08.05.2008 - 9 A 179.06 (https://dejure.org/2008,12128)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2008 - 9 A 179.06 (https://dejure.org/2008,12128)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 9 A 179.06 (https://dejure.org/2008,12128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf berufliche Rehabilitierung für den Zeitraum nach der Haftentlassung und Überstellung in die Bundesrepublik ; Beendigung der Verfolgungszeit mit dem Verlassen des Beitrittsgebiets; Verhaftung wegen landesverräterischer Agententätigkeit in der DDR; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rehabilitierung nach Verlassen der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine berufliche Rehabilitierung nach Verlassen der DDR

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine berufliche Rehabilitierung nach Verlassen der DDR - Verfolgter hätte sich beruflich neu orientieren können

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 476
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 3 PKH 7.07

    Anerkennung eines während der Schulzeit inhaftierten Schülers als Verfolgter

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2008 - 9 A 179.06
    Diesem Gebot hat der Gesetzgeber aber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit zur Regelung der Unrechtsbereinigung im BerRehaG ausreichend Rechnung getragen (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 3 PKH 7/07 (3 B 34/07) - [...]).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2008 - 9 A 179.06
    Diese gesetzliche Beschränkung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2004 - 3 B 119.03).
  • BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03

    Dauer einer nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2008 - 9 A 179.06
    Nach seiner Ausbildung (auf die es in diesem Zusammenhang allein ankommt - vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2004 - 3 B 103.03 - [...]) ist der Kläger Bibliothekar und Diplom-Philosoph.
  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2008 - 9 A 179.06
    Vielmehr besteht ein Auswahl- und Differenzierungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 C 5.98).
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