Rechtsprechung
   VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55038
VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14 (https://dejure.org/2014,55038)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 (https://dejure.org/2014,55038)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 19 L 311.14 (https://dejure.org/2014,55038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,55038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Wenn dadurch etwaige Zweifel an der Bestimmtheit beseitigt werden, geht diese Möglichkeit der Annahme der Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit vor (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 2/92 -, juris Rdn. 8 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt eines Bescheides unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994, a.a.O. Rdn. 8; objektiver Empfängerhorizont: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 37 Rdn. 9).

  • KG, 20.08.1996 - 1 W 371/96

    Maßgebender Zeitpunkt für Sanierungsgenehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Dementsprechend wird auch für die Anwendung des § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB mit Recht als rechtsgeschäftliche Veräußerung das dingliche Erfüllungsgeschäft angesehen (KG, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 W 371/96 -, juris Rdn. 5).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 16.78

    Wertsteigerung - Städtebauförderungsgesetz - Sanierung - Entschädigungsanspruch -

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Der vereinbarte Gegenwert im Sinne des § 153 Abs. 2 BauGB liegt nur solange nicht über dem nach § 153 Abs. 1 BauGB zu bestimmenden Verkehrswert, wie nicht Werte vereinbart oder zugrundegelegt werden, die in einer für den Rechtsverkehr erkennbaren Weise, das deutlich verfehlen, was auch sonst im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (BVerwG, Urteil vom 24. November 1978 - 4 C 56.76 -, BVerwGE 57, 87,91; Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 -, NJW 1982, 398).
  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Erklärungen an einen Empfangsboten gehen in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Adressaten zu erwarten war (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87 -, NJW-RR 1989, 757).
  • BVerwG, 08.01.1998 - 4 B 221.97

    Sanierungsrechtliche Genehmigung;; Veräußerung eines Grundstücks; Kaufpreis;;

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Durch diese vom Gesetzgeber als unwiderlegbare Vermutung ausgestaltete Regelung (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1998 - 4 B 221/97 -, juris Rdn. 4) soll ausgeschlossen werden, dass sich der Veräußerer eines Grundstücks der Abschöpfung sanierungsrechtlicher Werterhöhungen durch Verlangen eines entsprechend hohen Kaufpreises entzieht; zum anderen soll der Erwerber davor geschützt werden, für die sanierungsbedingten Werterhöhungen doppelt zu zahlen, nämlich einmal bei der Entrichtung des überhöhten Kaufpreises und ferner bei der Zahlung des zu erwartenden Ausgleichsbetrages.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2014 - 8 E 10972/14

    Streitwert bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für einen Grundstückskaufvertrag ist der Streitwert analog der Ziff. 9.6.2 des Streitwertkatalogs in Höhe der Differenz des Kaufpreises zum Verkehrswert festzusetzen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2014 - 8 E 10972/14 -, juris).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter handelnde bevollmächtigt ist (BGH, Urteil vom 14. Mai 2002 - XI ZR 155/01 -, NJW 2002, 2325 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 56.76

    Vereinbarter "Gegenwert" i.S. von § 15 Abs. 3 S. 2 StBauFG

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Der vereinbarte Gegenwert im Sinne des § 153 Abs. 2 BauGB liegt nur solange nicht über dem nach § 153 Abs. 1 BauGB zu bestimmenden Verkehrswert, wie nicht Werte vereinbart oder zugrundegelegt werden, die in einer für den Rechtsverkehr erkennbaren Weise, das deutlich verfehlen, was auch sonst im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (BVerwG, Urteil vom 24. November 1978 - 4 C 56.76 -, BVerwGE 57, 87,91; Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 -, NJW 1982, 398).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14
    Dies folgt aus den zivilrechtlichen Grundsätzen der Rechtsscheinsvollmacht, die auch im öffentlichen Recht anwendbar sind, soweit sich nicht etwas anderes aus bestimmten Vorschriften des öffentlichen Rechts ergibt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LB 27/10 -, juris Rdn. 48 m.w.N).
  • VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15

    Streitwert für Verpflichtungsklage auf sanierungsrechtliche Genehmigung eines

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint jedenfalls (weitgehend) Einigkeit zu bestehen, dass das Interesse, die Wirksamkeit des schwebend unwirksamen Kaufvertrages herbeizuführen, nicht identisch mit dem Erfüllungsinteresse aus dem Vertrage ist ("nicht vom vollen Kaufpreis auszugehen": VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 - juris, Rn. 4; im Ergebnis ebenfalls OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2014, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.10.1992 - 1 O 67/92 - juris, Orientierungssatz und Rn. 16, VG Berlin, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 - juris, Rn. 37; für die Klage gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechtes: ThürOVG, Beschluss vom 15.09.2015 - 1 VO 388/15 - amtlicher Abdruck S. 2, das davon ausgeht, dass das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Anfechtung der Ausübung eines Vorkaufsrechts mit dem Kaufpreis zu hoch angesetzt ist; a. A. OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 32 W 681/14 WEG - juris, Rn. 3, 6).

    Zwar gelte nach Ziffer 9.6.1 eine andere Wertbestimmung für den Käufer (25 % des Kaufpreises), die Kammer erachtete es jedoch als sach- und interessengerecht, für den Streitwert die Differenzbetrachtung heranzuziehen (VG Berlin, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 L 311.14 - juris Rn. 37).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht