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VG Berlin, 09.05.2005 - 61 A 6.05 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98
Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz
Auszug aus VG Berlin, 09.05.2005 - 61 A 6.05
Auch hat der Arbeitgeber keine Legitimation, durch Rauchverbot in die private Lebensführung des Arbeitnehmers einzugreifen, wenn es ihm dabei allein darum geht, das andere sich das Rauchen abgewöhnen und sie zu einer gesünderen Lebensführung anzuhalten (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - [zit. bei Juris]). - LAG Hessen, 11.08.2000 - 2 Sa 1000/99
Arbeitsverhältnis: Ausgestaltung - Nikotinverbot am Arbeitsplatz
Auszug aus VG Berlin, 09.05.2005 - 61 A 6.05
So ist etwa auch der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag nicht berechtigt, eine generelles Rauchverbot durchzusetzen, wenn dies nicht durch die Verrichtung der Arbeitsleistung geboten ist (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. August 2000 - 2 Sa 1000/99 m.w.N. [zit. bei Juris]). - BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88
Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung
Auszug aus VG Berlin, 09.05.2005 - 61 A 6.05
Mitbestimmungsfrei sind danach nur solche Regelungen, bei denen die Diensterfüllung eindeutig im Vordergrund steht und bei denen Verhaltens- und Ordnungsmaßnahmen sich nur als zwangsläufige Folge dieser Zielsetzung darstellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Oktober 1989 - 6 P 7/88 - [zit. bei Juris]).