Rechtsprechung
   VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41789
VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18 (https://dejure.org/2018,41789)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.05.2018 - 5 L 122.18 (https://dejure.org/2018,41789)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 5 L 122.18 (https://dejure.org/2018,41789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Denn es zielt darauf ab, dem zuvor beschäftigungslosen Antragsteller den abstrakten Aufgabenbereich eines Senior Project Managers der Telekom Placement Services am Beschäftigungsort Köln zu übertragen (vgl. so ebenfalls OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 28. Juli 2016 - VG 28 L 175.16 - BA S. 3).

    In diesem Fall ist der Betriebsrat des abgebenden Betriebs mit dem Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs identisch (so auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 11).

    Dementsprechend geht auch die ständige oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, auch soweit sie zum Rechtsstand nach dem 31. Dezember 2015 ergangen ist, davon aus, dass eine organisationsrechtliche Versetzung zu nicht in § 1 DTAGBefugAno genannten Betrieben der Deutschen Telekom AG in Betracht kommt und die Betriebsräte der jeweiligen Betriebe zur Mitbestimmung berufen sind (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 ZB 18.324 -, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 28. April 2017 - 1 B 358/16 - juris Rn. 6; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4; siehe weiter VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 6 ZB 18.324

    Rechtmäßige Versetzung eines Beamten zur Vermeidung von Beschäftigungslosigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Dementsprechend geht auch die ständige oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, auch soweit sie zum Rechtsstand nach dem 31. Dezember 2015 ergangen ist, davon aus, dass eine organisationsrechtliche Versetzung zu nicht in § 1 DTAGBefugAno genannten Betrieben der Deutschen Telekom AG in Betracht kommt und die Betriebsräte der jeweiligen Betriebe zur Mitbestimmung berufen sind (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 ZB 18.324 -, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 28. April 2017 - 1 B 358/16 - juris Rn. 6; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4; siehe weiter VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 - juris Rn. 22).

    Dies gilt umso mehr, wenn die Personalmaßnahme - wie hier - wesentlich auch das Ziel verfolgt, einem zuletzt beschäftigungslosen, jedoch in voller Höhe alimentierten, Beamten eine dauerhafte Beschäftigung zu übertragen (vgl. zuletzt VGH München, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 ZB 18.324 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Sie können sich auch aus den organisatorischen und personellen Strukturen des Unternehmens und deren beabsichtigter Weiterentwicklung ergeben (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10; vorausgehend [zu § 46 Abs. 5 BBG] BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - Rn. 16).
  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 358/16

    Versetzung eines (nach Ablauf einer Beurlaubung) beschäftigungslosen Beamten

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Dementsprechend geht auch die ständige oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, auch soweit sie zum Rechtsstand nach dem 31. Dezember 2015 ergangen ist, davon aus, dass eine organisationsrechtliche Versetzung zu nicht in § 1 DTAGBefugAno genannten Betrieben der Deutschen Telekom AG in Betracht kommt und die Betriebsräte der jeweiligen Betriebe zur Mitbestimmung berufen sind (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 ZB 18.324 -, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 28. April 2017 - 1 B 358/16 - juris Rn. 6; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4; siehe weiter VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 - juris Rn. 22).
  • VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17

    Ablehnung der Versetzung an den Dienstort Köln - Versetzung

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Dementsprechend geht auch die ständige oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, auch soweit sie zum Rechtsstand nach dem 31. Dezember 2015 ergangen ist, davon aus, dass eine organisationsrechtliche Versetzung zu nicht in § 1 DTAGBefugAno genannten Betrieben der Deutschen Telekom AG in Betracht kommt und die Betriebsräte der jeweiligen Betriebe zur Mitbestimmung berufen sind (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 ZB 18.324 -, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 28. April 2017 - 1 B 358/16 - juris Rn. 6; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4; siehe weiter VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Sie können sich auch aus den organisatorischen und personellen Strukturen des Unternehmens und deren beabsichtigter Weiterentwicklung ergeben (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10; vorausgehend [zu § 46 Abs. 5 BBG] BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - Rn. 16).
  • VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versetzung eines

    Die Antragsgegnerin erwiderte darauf mit Schreiben vom 11.5.2018 und 14.5.2018 und verwies hierzu noch auf eine Entscheidung des VG Berlin (B.v. 9.5.2018, 5 L 122.18).

    Auch wird unter Verweis auf die zuletzt von der Antragsgegnerin vorgelegte Entscheidung des VG Berlin (B.v. 9.5.2018, 5 L 122.18), der sich das Gericht anschließt, davon auszugehen sein, dass eine Versetzung zur Organisationseinheit TPS, auch wenn diese keine mit den Befugnissen einer Dienstbehörde ausgestattete Organisationseinheit ist, grundsätzlich möglich ist.

  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RN 1 S 18.340

    Versetzung zur TPS gestoppt

    Es werde auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Mai 2018 (Az. VG 5 L 122.18) hingewiesen.

    Eine solche Aufgabe war dem Antragsteller während der Zeit seiner Beschäftigungslosigkeit nicht zugewlesen (BayvGH, B.v. 13.7.2018 -6 CS 18.1205; VG Berlin, B.v. 9.5.2018 -VG 5 L 122.18).

  • VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19

    Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auf die Frage, ob die jeweilige Organisationseinheit gemäß § 3 Abs. 1 PostPersRG in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dieser Befugnis im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO) die Befugnisse einer Dienstbehörde wahrnimmt, kommt es deshalb - entgegen der Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen - nicht an (VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2018, a.a.O., Rn. 49; im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 09.05.2018 -5 L 122.18 - juris Rn. 15).
  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20

    Versetzung

    Auf die Frage, ob die jeweilige Organisationseinheit gemäß § 3 Abs. 1 PostPersRG in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dieser Befugnis im Bereich der xxxx die Befugnisse einer Dienstbehörde wahrnimmt, kommt es deshalb - entgegen der Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen - nicht an (VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 49; im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2018 - VG 5 L 122.18 -, juris, Rn. 15).
  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 186/17

    Versetzung zur Organisationseinheit Telekom Project Management

    Auf die Frage, ob die jeweilige Organisationseinheit gemäß § 3 Abs. 1 PostPersRG in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dieser Befugnis im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO) die Befugnisse einer Dienstbehörde wahrnimmt, kommt es deshalb - entgegen der vom Kläger vorgelegten Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen - nicht an (im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2018 - VG 5 L 122.18 - n.V.).
  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 12 B 78/18

    Versetzung eines ehemaligen Postbeamten zur Telekom Placement Services

    Auf die Frage, ob die jeweilige Organisationseinheit gemäß § 3 Abs. 1 PostPersRG in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dieser Befugnis im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO) die Befugnisse einer Dienstbehörde wahrnimmt, kommt es deshalb - entgegen der Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen - nicht an (VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 49; im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2018 - VG 5 L 122.18 -, juris, Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht