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   VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13   

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VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13 (https://dejure.org/2014,32778)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2014 - 3 K 519.13 (https://dejure.org/2014,32778)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2014 - 3 K 519.13 (https://dejure.org/2014,32778)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Als belastende Nebenbestimmung eines begünstigenden Verwaltungsaktes kann der Widerrufsvorbehalt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 - und vom 10. Juli 1980 - 3 C 136/79 - ) isoliert mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Als belastende Nebenbestimmung eines begünstigenden Verwaltungsaktes kann der Widerrufsvorbehalt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 - und vom 10. Juli 1980 - 3 C 136/79 - ) isoliert mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.
  • FG Hessen, 05.11.2007 - 6 K 2291/07

    Rücknahme der Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Anderenfalls stünde sich der Adressat eines rechtswidrigen Verwaltungsakts besser als derjenige, der den Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts in Kauf nehmen muss (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 5. November 2007 - 6 K 2291/07 -, juris).
  • LSG Bayern, 18.01.2007 - L 4 B 955/06

    Rechtmäßigkeit von Beitragsfestsetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Er führt dazu, dass bei einer auf ihn gestützten Rücknahme des Bescheides Vertrauensschutzgesichtspunkte nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Dezember 2009 - Au 3 K 09.672 -, juris; Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Januar 2007 - L 4 B 955/06 KR ER -, juris); denn die Rücknahme eines eine Geldleistung betreffenden Verwaltungsakts ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Begünstigte auf den Fortbestand des Verwaltungsakts vertraut hat und dieses Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist (§ 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG); jedoch kann er sich unter anderem dann nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts gekannt bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat.
  • LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 772/03

    Beitragsbemessung in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung,

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Mit der Argumentation, ein Widerrufsvorbehalt sei nur zulässig um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes, dem er beigefügt wird, (zukünftig) erfüllt werden (so wohl auch Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juli 2005 - L 6 KR 772/03 -, juris; anders jedoch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Februar 1993 - 3 B 92.2525 -, juris), kann der Kläger nicht durchdringen.
  • VG Augsburg, 08.12.2009 - Au 3 K 09.672

    Widerruf; Ausnahmegenehmigung; zulässiges Gesamtgewicht

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Er führt dazu, dass bei einer auf ihn gestützten Rücknahme des Bescheides Vertrauensschutzgesichtspunkte nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Dezember 2009 - Au 3 K 09.672 -, juris; Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Januar 2007 - L 4 B 955/06 KR ER -, juris); denn die Rücknahme eines eine Geldleistung betreffenden Verwaltungsakts ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Begünstigte auf den Fortbestand des Verwaltungsakts vertraut hat und dieses Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist (§ 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG); jedoch kann er sich unter anderem dann nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts gekannt bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat.
  • VG Berlin, 29.06.2006 - 3 A 2299.99
    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Klagen, die darauf gerichtet waren, die staatlichen Zuschüsse an der Ausstattung für den Schulversuch "Staatliche Internationale Gesamtschule mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe" zu orientieren (Urteile vom 29. Juni 2006 - VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 -) blieben erfolglos, ebenso eine auf Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung für einen Schulversuch gerichtete Klage (Urteil vom 1. April 2009 - VG 3 A 263.07 -).
  • VG Berlin, 29.06.2006 - 3 A 2300.99
    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Klagen, die darauf gerichtet waren, die staatlichen Zuschüsse an der Ausstattung für den Schulversuch "Staatliche Internationale Gesamtschule mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe" zu orientieren (Urteile vom 29. Juni 2006 - VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 -) blieben erfolglos, ebenso eine auf Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung für einen Schulversuch gerichtete Klage (Urteil vom 1. April 2009 - VG 3 A 263.07 -).
  • VG Berlin, 01.04.2009 - 3 A 263.07

    Genehmigung einer Teilnahme an dem Schulversuch, Bekanntgabe eines

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Klagen, die darauf gerichtet waren, die staatlichen Zuschüsse an der Ausstattung für den Schulversuch "Staatliche Internationale Gesamtschule mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe" zu orientieren (Urteile vom 29. Juni 2006 - VG 3 A 2299.99 und VG 3 A 2300.99 -) blieben erfolglos, ebenso eine auf Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung für einen Schulversuch gerichtete Klage (Urteil vom 1. April 2009 - VG 3 A 263.07 -).
  • VGH Bayern, 18.02.1993 - 3 B 92.2525
    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13
    Mit der Argumentation, ein Widerrufsvorbehalt sei nur zulässig um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes, dem er beigefügt wird, (zukünftig) erfüllt werden (so wohl auch Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juli 2005 - L 6 KR 772/03 -, juris; anders jedoch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Februar 1993 - 3 B 92.2525 -, juris), kann der Kläger nicht durchdringen.
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