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   VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07   

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https://dejure.org/2011,14152
VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07 (https://dejure.org/2011,14152)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.11.2011 - 27 A 62.07 (https://dejure.org/2011,14152)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. November 2011 - 27 A 62.07 (https://dejure.org/2011,14152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 JMStVtr, § 5 Abs 4 S 3 JMStVtr, § 17 Abs 1 S 3 JMStVtr, § 17 Abs 1 S 4 JMStVtr, § 17 Abs 1 S 5 JMStVtr
    Jugendmedienschutz und Sendezeitbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92

    Jugendgefährdung - Unmittelbare Anfechtungsklage - Antragsverfahren -

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07
    Diese setzt stets einen Austausch von Argumenten unter den Mitgliedern voraus, was nicht nur mündlich, sondern auch durch "Übersendung eines Entscheidungsentwurfs im Umlaufverfahren" erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 21.92 -, juris, Rn. 15).

    Keine kollegiale Entscheidung, also die Entscheidung des Gremiums selbst, ist dagegen ein Verfahren, das sich als "Summe von parallelisierten Einzelentscheidungen" darstellt (BVerwG, Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.).

    Denn nur durch diese gegenseitige Kenntnis kann es zu einer gegenseitigen Beeinflussung der Gremienmitglieder hinsichtlich der Entscheidung kommen, die - mit den Worten des BVerwG (Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.) - "gerade Sinn der kollegialen Entscheidungsfindung" ist.

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07
    aa) Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen (zur Begriffsbestimmung vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 JMStV) zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen - geschweige denn hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV verstößt -, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris, Rn. 37 ff., sowie BayVGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, juris, Rn. 32 ff., jeweils m.w.N.).

    Die mögliche Wirkung auf bereits gefährdungsgeneigte Kinder und Jugendliche ist angemessen zu berücksichtigen (vgl. 3.1.2 der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes [Jugendschutzrichtlinien - JuSchRiL] vom 8./9. März 2005, abgedruckt in Hahn/Vesting, a.a.O., Anhang zu § 15 JMStV; Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 44; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, a.a.O., § 5 JMStV, Rn. 12; a.M. Erdemir, a.a.O., Rn. 8 f., nach dem auf das durchschnittlich entwickelte Kind bzw. den durchschnittlich entwickelten Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe abzustellen ist).

    Diese sachverständigen Aussagen im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen, erfordert denselben Aufwand, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009, a.a.O., Rn. 40 f., und BayVGH, a.a.O., Rn 45 f., jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2008 - 10 LA 101/07

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07
    Das OVG Lüneburg (Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 10 LA 101/07 -, juris) hat hierzu ausgeführt:.

    Damit liegt jedoch - was das OVG Lüneburg (Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 10 LA 101/07 -, a.a.O., Rn. 10 f.) in seinen Ausführungen zur Zulässigkeit des "Umlaufverfahrens" im KJM-Prüfausschuss nicht berücksichtigt - gerade kein "Umlaufverfahren" vor.

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07
    Einer ohne Auseinandersetzung mit Gegenargumenten aufrechterhaltenen Behauptung braucht das Gericht nicht - durch Einholung eines (zusätzlichen) Sachverständigengutachtens - nachzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 -, juris, Rn. 7, m.w.N.).

    Das Gericht hält es nicht für erforderlich, eine Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuordnen, da es die sachverständigen Aussagen der KJM aus den dargelegten Gründen nicht für ungenügend erachtet (§ 98 VwGO i.V.m. §§ 404 Abs. 1, 412 Abs. 1 ZPO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1992, a.a.O., Rn. 5).

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07
    "...Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 -, DVBl. 2008, 507 = NVwZ 2008, 658 m.w.N.) enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einen Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit, der auf eine Ordnung zielt, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.
  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07
    Die Verwertung sachverständiger Aussagen ist - wie diejenige von Sachverständigengutachten und fachgutachterlichen Äußerungen - insbesondere dann unzulässig, wenn die Aussagen unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 -, juris, und vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512

    Jugendmedienschutz bei medialer Darstellung von Schönheitsoperationen

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07
    aa) Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen (zur Begriffsbestimmung vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 JMStV) zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen - geschweige denn hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV verstößt -, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 -, juris, Rn. 37 ff., sowie BayVGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, juris, Rn. 32 ff., jeweils m.w.N.).
  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.598

    Fernsehformat "MTV I want a famous face", Folge 2

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07
    Eine Beeinträchtigung der Entwicklung können insbesondere Angebote verursachen, welche die charakterliche, sittliche (einschließlich religiöse) oder geistige Erziehung hemmen, stören oder schädigen, zu falschen oder abträglichen Lebenserwartungen verführen (vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Grundsätze der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH - FSK-Grundsätze -, abgedruckt in Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, a.a.O., Anhang Nr. 1 zu § 19 JMStV; Liesching in: Scholz/Liesching, a.a.O., § 14 JuSchG, Rn. 7; insoweit zurückhaltend Erdemir, a.a.O., § 5 JMStV, Rn. 5) oder die Erziehung zu verantwortungsbewussten Menschen in der Gesellschaft hindern (vgl. VG München, Urteil vom 17. Juni 2009 - M 17 K 05.598 -, juris, Rn. 102; Ukrow, a.a.O., Rn. 442; Hertel, in: Hahn/Vesting, Beck' scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, § 5 JMStV, Rn. 5; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, a.a.O., § 5 JMStV, Rn. 12; Landmann, in: Eberle/Rudolf/Wasserburg [Hrsg.], Mainzer Rechtshandbuch der Neuen Medien, Kapitel VI: Jugendmedienschutzrecht, Rn. 87).
  • VG Berlin, 28.08.2019 - 27 L 164.19

    Unwirksamkeitserklärung der Anerkennung einer Einrichtung als

    Zweifel an den Ergebnissen des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs), der seit 1998 unabhängige Basisdaten zum Medienumgang von Kindern und Jugendlichen in Deutschland erhebt (vgl. https://www.mpfs.de/ueber-den-mpfs/, zuletzt aufgerufen am 26. Juli 2019) hat die Kammer nicht (vgl. auch VG Berlin, Urteile vom 9. November 2011 - 27 A 62.07 - juris Rn. 103, - 27 A 63.07 - juris Rn. 99 und - 27 A 64.07 - juris Rn. 113).
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