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   VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09   

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https://dejure.org/2011,28674
VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09 (https://dejure.org/2011,28674)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.02.2011 - 10 K 111.09 (https://dejure.org/2011,28674)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 10 K 111.09 (https://dejure.org/2011,28674)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 02.02.2007 - 10 A 261.06
    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09
    Dies bezieht sich nach Wortlaut, systematischer Stellung der Regelung im unmittelbaren Anschluss an § 3 Abs. 3 Satz 1 TEHG sowie aufgrund ihrer Genese sowohl auf den Umfang der einzelnen Tätigkeit (vgl. das Urteil der Kammer vom 2. Februar 2007 - VG 10 A 261.06 - NVwZ-RR 2008, 235) als auch auf ihre Qualifizierung (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 10. Februar 2011 - VG 10 K 57.09 - und vom 18. Februar 2011 - VG 10 K 229.09).
  • VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 229.09

    Einordnung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage in den

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09
    Dies bezieht sich nach Wortlaut, systematischer Stellung der Regelung im unmittelbaren Anschluss an § 3 Abs. 3 Satz 1 TEHG sowie aufgrund ihrer Genese sowohl auf den Umfang der einzelnen Tätigkeit (vgl. das Urteil der Kammer vom 2. Februar 2007 - VG 10 A 261.06 - NVwZ-RR 2008, 235) als auch auf ihre Qualifizierung (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 10. Februar 2011 - VG 10 K 57.09 - und vom 18. Februar 2011 - VG 10 K 229.09).
  • VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09

    Einordnung einer Immissionsrechtschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage in

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09
    Dies bezieht sich nach Wortlaut, systematischer Stellung der Regelung im unmittelbaren Anschluss an § 3 Abs. 3 Satz 1 TEHG sowie aufgrund ihrer Genese sowohl auf den Umfang der einzelnen Tätigkeit (vgl. das Urteil der Kammer vom 2. Februar 2007 - VG 10 A 261.06 - NVwZ-RR 2008, 235) als auch auf ihre Qualifizierung (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 10. Februar 2011 - VG 10 K 57.09 - und vom 18. Februar 2011 - VG 10 K 229.09).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09
    Danach erlischt die Genehmigung, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren tatsächlich nicht mehr betrieben worden ist, wobei der Wille zur Betriebseinstellung zwar ein Indiz sein kann, es entscheidend aber auf den tatsächlichen Betrieb oder Nichtbetrieb der Anlage ankommt (BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - BVerwG 7 C 25.04).
  • Drs-Bund, 13.06.2007 - BT-Drs 16/5617
    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09
    Dieser wollte mit der Regelung des § 10 Abs. 5 ZuG 2012 Zuteilungen ausschließen, die sich als "Stilllegungsprämie auswirken" (so bereits die Begründung des Gesetzesentwurfs BT-Drucks. 16/5240, S. 29; ebenso die Stellungnahme der Bundesregierung BT-Drucks. 16/5617 S. 12).
  • VG Berlin, 11.04.2013 - 10 L 111.13

    Zuweisung von Emissionsberechtigungen

    Daher verbleibt es auch bei dem der Antragstellerin bereits im Hauptsacheverfahren gegebenen richterlichen Hinweis auf das vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte Urteil der Kammer vom 10. Februar 2011 im Verfahren VG 10 K 111.09, selbst wenn es dort um die Nichtberücksichtigung einer nicht mehr betriebenen Nebeneinrichtung zu einer emissionshandelspflichtigen Industrieanlage ging, deren Produktionsmenge nicht hätte durch andere Anlagenteile übernommen werden können.
  • VG Berlin, 25.05.2011 - 10 K 207.09

    Verpflichtung zur Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Die Zuteilung von Emissionsberechtigungen gemäß § 9 Abs. 1 TEHG erfolgt, wie die Kammer im Urteil vom 10. Februar 2001 (VG 10 K 111.09) erkannt hat, nicht bereits für das Innehaben einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, sondern für den mit der Abgabeverpflichtung aus § 6 Abs. 1 TEHG einhergehenden Betrieb einer emittierenden Anlage.
  • VG Berlin, 02.04.2013 - 10 L 126.13

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Ergänzend wird ausgeführt, dass wenn - wie die Antragstellerin meint - der Ofen LO3 bereits zum Zeitpunkt der Zuteilungsentscheidung mit Bescheid vom 13. Februar 2008 als stillgelegt zu behandeln gewesen wäre, die Emissionen dieses Ofens aus den Gesamtemissionen der Anlage in der Basisperiode unabhängig von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungslage hätten heraus gerechnet werden müssen (vgl. zur Bestimmung des zuteilungsrechtlich relevanten Umfangs einer Anlage: Urteil der Kammer vom 10. Februar 2011 - VG 10 K 111.09 - juris, Rn. 33ff., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. November 2012 - 12 B 26.11 - juris, Rn 25).
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