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   VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09   

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VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09 (https://dejure.org/2011,22019)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.02.2011 - 10 K 57.09 (https://dejure.org/2011,22019)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 10 K 57.09 (https://dejure.org/2011,22019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 2 Abs 1 TEHG, § 3 Abs 3 TEHG
    Einordnung einer Immissionsrechtschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage in den Tätigkeitskatalog des Anhangs 1 zum TEHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Die Kammer hat daher eine etwaige Bevorzugung von Industriekraftwerken, die immissionsschutzrechtlich als Anlagenteil oder Nebeneinrichtung einer Industrieanlage i. S. d. Ziffern VI bis XVIII des Anhangs 1 des TEHG genehmigt sind, in Gestalt einer Zuteilung nach § 6 ZuG 2012 gegenüber einer Zuteilung nach den §§ 7, 4 Abs. 3 und 20 ZuG 2012 für Anlagen der Energiewirtschaft im Sinne der Ziffern I bis V des Anhangs 1 des TEHG grundsätzlich für sachlich gerechtfertigt gehalten (vgl. die Urteile der Kammer vom 13. April 2010 - VG 10 K 27.09 - und vom 25. August 2010 - VG 10 K 33.09).

    Wie die Kammer im Urteil vom 13. April 2010 im Einzelnen dargelegt hat (VG 10 K 27.09, S. 42 ff.), wäre eine Verletzung des Eigentumsrechtes des Betreibers einer Bestandsanlage erst dann anzunehmen, wenn der Anspruch auf kostenlose Zuteilung von Berechtigungen nicht mehr ausreichend wäre, um den durch die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (§ 6 Abs. 1 TEHG) begründeten Eingriff angemessen auszugleichen (vgl. zum ZuG 2007 BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 33/07 -, BVerwGE 129, 328, 344 Rn. 46).

    Im Übrigen verweist die Kammer auch insoweit auf ihre Ausführungen in genanntem Urteil vom 13. April 2010 (a. a. O. S. 45 ff.).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    3.1 Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, einen wirksamen Grundrechtsschutz gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, wird eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Gemeinschaftsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, BVerfGE 118, 79, 95 m. w. Nw.).

    Dem Gesetzgeber sind desto engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann; die gerechteste und zweckmäßigste Lösung zu treffen, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG vom Gesetzgeber indes auch in diesen Fällen nicht (Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, BVerfGE 118, 79, 100, 107, 112 zu § 12 ZuG 2007).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Kürzungen nach §§ 5 und 4 Abs. 4 ZuG 2007 im Umfang der Kürzung einen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht und die Berufsausübungsfreiheit angenommen, der im Rahmen der Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG zu berücksichtigen und durch sachliche Gründe zu rechtfertigen sei (BVerfGE 118, 79, 107).

  • VG Berlin, 23.02.2011 - 10 K 274.09

    Zuteilung von Treibhausgasemissionsberechtigungen und Mehrproduktion

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Die Kammer hat sich dem in ihren Urteilen vom 23. Februar 2011 in den Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09, die Strom und Wärme produzierende Anlagen der Energiewirtschaft betrafen, nicht angeschlossen und es für ausreichend erachtet, dass hinsichtlich der Gesamtheit der Produkte einer bzw. aller vergleichbaren Anlagen eine Produktionssteigerung um mindestens 10 Prozent vorliegt.

    Zum Zeitpunkt der Entscheidung im hiesigen Verfahren war der Kammer indes der erst in den später entschiedenen Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09 erkannte Rechtsirrtum der Beklagten nicht bekannt, so dass er noch nicht berücksichtigt werden konnte.

  • VG Berlin, 23.02.2011 - 10 K 266.09

    Zuteilung von Emissionshandelsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Die Kammer hat sich dem in ihren Urteilen vom 23. Februar 2011 in den Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09, die Strom und Wärme produzierende Anlagen der Energiewirtschaft betrafen, nicht angeschlossen und es für ausreichend erachtet, dass hinsichtlich der Gesamtheit der Produkte einer bzw. aller vergleichbaren Anlagen eine Produktionssteigerung um mindestens 10 Prozent vorliegt.

    Zum Zeitpunkt der Entscheidung im hiesigen Verfahren war der Kammer indes der erst in den später entschiedenen Verfahren VG 10 K 274.09 und VG 10 K 266.09 erkannte Rechtsirrtum der Beklagten nicht bekannt, so dass er noch nicht berücksichtigt werden konnte.

  • VG Berlin, 02.02.2007 - 10 A 261.06
    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Wie die Kammer im den Beteiligten bekannten Urteil vom 2. Februar 2007 (VG 10 A 261.06) bereits dargelegt hat, bestimmt die Reichweite der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung infolge ihrer Tatbestandswirkung den Umfang einer Tätigkeit i. S. d. §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 2 Satz 1 TEHG.

    2.4 Die kompetenzrechtlichen Erwägungen, die für eine Anknüpfung des Umfangs einer Tätigkeit an die immissionsschutzrechtliche Genehmigung streiten (vgl. wiederum das den Beteiligten bekannte Urteil vom 2. Februar 2007, a. a. O. S. 20 f. der UA), gelten für die Zuordnung der Tätigkeit zu einer der Ziffern des Anhangs 1 zum TEHG in gleicher Weise.

  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 33.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsregel; Bestandsanlage;

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Wie die Kammer im Urteil vom 13. April 2010 im Einzelnen dargelegt hat (VG 10 K 27.09, S. 42 ff.), wäre eine Verletzung des Eigentumsrechtes des Betreibers einer Bestandsanlage erst dann anzunehmen, wenn der Anspruch auf kostenlose Zuteilung von Berechtigungen nicht mehr ausreichend wäre, um den durch die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (§ 6 Abs. 1 TEHG) begründeten Eingriff angemessen auszugleichen (vgl. zum ZuG 2007 BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 33/07 -, BVerwGE 129, 328, 344 Rn. 46).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG geht insofern hinsichtlich bereits vor Inkrafttreten des TEHG in Betrieb befindlicher Anlagen nicht über die Rechte der Anlagenbetreiber aus Art. 14 Abs. 1 GG hinaus, weil Vertrauen in den Fortbestand der Nutzungsmöglichkeiten des Anlageneigentums insofern nicht in Rede steht (vgl. zum Gemeinschaftsrecht BVerwGE 124, 47, 62).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Das Grundrecht erfasst vielmehr nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426, 1428 m. w. Nw. zur Rspr. des BVerfG).
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2009; 1 BvR 3151/07, S. 18 ff. der Beschlussabschrift) war der Beklagten hinsichtlich der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der in der ersten Handelsperiode vorgenommenen anteiligen Kürzung gemäß § 4 Abs. 4 ZuG 2007 ein Beurteilungsspielraum einzuräumen.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss vom 27, Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, 300f.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvF 4/61

    Kreditwesen

  • VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Dies bezieht sich nach Wortlaut, systematischer Stellung der Regelung im unmittelbaren Anschluss an § 3 Abs. 3 Satz 1 TEHG sowie aufgrund ihrer Genese sowohl auf den Umfang der einzelnen Tätigkeit (vgl. das Urteil der Kammer vom 2. Februar 2007 - VG 10 A 261.06 - NVwZ-RR 2008, 235) als auch auf ihre Qualifizierung (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 10. Februar 2011 - VG 10 K 57.09 - und vom 18. Februar 2011 - VG 10 K 229.09).
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