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   VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14   

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VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14 (https://dejure.org/2014,16616)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.07.2014 - 4 L 142.14 (https://dejure.org/2014,16616)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 4 L 142.14 (https://dejure.org/2014,16616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 1 Nr 3 GastG, § 12 Abs 1 GastG, § 22 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG
    Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG; gaststättenrechtliche Gestattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lärm auf dem Weinfest

  • Jurion (Kurzinformation)

    Weinfest am Rüdesheimer Platz bleibt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 10 S 46.09

    Nachbarbeschwerde; Gaststätte mit Schankvorgarten; Garten- und

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Obwohl Freiluftgaststätten aus dem Anwendungsbereich der aufgrund von § 48 BImSchG erlassenen Regelungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz) vom 26. August 1998 (GMBl. 1998, 503, im Folgenden: TA Lärm) nach deren Ziff. 1 Abs. 2 b herausgenommen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 10 S 46.09 -, GewArch 2010, 416), mag man sich in Übereinstimmung mit den Beteiligten in einem ersten Schritt an den dort für Tageszeiten (bis 22.00 Uhr) und Nachtzeiten (22.00 bis 6.00 Uhr) bestimmten Werten orientieren (vgl. für Gaststättenvorgärten Urteil der Kammer vom 18. April 2008 - VG 4 A 232.06 -).

    Denn die Zumutbarkeit des durch Menschen verursachten Lärms hängt von einem Bündel von Faktoren ab, die nur unvollkommen in einem einheitlichen Messwert aggregierend erfasst werden können (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 10 S 46.09, a.a.O.).

    Hintergrund der Beschränkung auf den Gebietsbezug ist vor allem die Vermeidung der durch den An- und Abfahrtverkehr erzeugten, sich nicht mit einem allgemeinen Wohngebiet vertragenden Unruhe, so dass die überörtlich eine Gaststätte mit dem Kraftfahrzeug anfahrenden Gäste nicht zu der Zielgruppe gehören, deren Versorgung § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ermöglichen will (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 a.a.O.; Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, Rn. 13, zitiert nach juris.).

  • OVG Berlin, 26.02.1993 - 2 S 1.93

    Konferenzhotel im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Das kann offen bleiben (vgl. aber OVG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 1993 - OVG 2 S 1.93 -, NVwZ-RR 1993, 458; von Feldmann/Knuth, Berliner Planungsrecht, 1998, Rn. 93; Dürr/Korbmacher, Baurecht für Berlin, 2. Auflage, 2001, Rn. 194).

    Davon, dass hier ein Gaststättenbetrieb vorläge, der keinen nennenswerten Bezug zu der Wohnnutzung der Umgebung aufweist (OVG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 1993, aaO.), kann keine Rede sein.

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Ein Erfolg des Widerspruchs des Antragstellers gegen die den Beigeladenen erteilten gaststättenrechtliche Gestattungen hat zur Voraussetzung, dass die Gestattungen rechtswidrig sind und der Antragsteller dadurch zugleich in seinen Rechten verletzt wird (vgl. zum Erfordernis der Verletzung eines subjektiven Rechts BVerwG, Urteile vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 = Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 3 und vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 73 = juris Rn. 22; Beschluss vom 7.März 2012 - BVerwG 5 B 56.11, ZOV 2012, 100-101).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Solches ist dann anzunehmen, wenn die so ermöglichte Nutzung bauplanungsrechtlich unzulässig ist (BVerwG, Urteil vom 17.Oktober1989 -1 C 18.87 -, E 84, 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. August 2011 - OVG 1 B 60.09 -).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Unter schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG sind Immissionen zu verstehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG -); § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verlangt von den Betreibern nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, zu denen auch Gaststätten gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 C 10.95 -), dass solche schädlichen Umwelteinwirkungen verhindert werden.
  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Ein verbrauchernaher Einzugsbereich liegt nicht vor, wenn die Gaststätte auf Besucher ausgerichtet ist, die realistischerweise zum Besuch ein Kraftfahrzeug benutzen, oder wenn die Gaststätte eine Kapazität aufweist, die nicht erwarten lässt, dass sie durch die Bewohner des "Gebiets" in einem ins Gewicht fallenden Umfang ausgelastet wird (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, NJW 1998, 3792).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Gebietsbezug ist gegeben, wenn der Gaststättenbetrieb eine Größe hat, die erwarten lässt, dass die Kapazität in einem erheblichen Umfang von Bewohnern aus dem umgebenden Gebiet ausgelastet werden wird (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -, NVwZ 1999, 417).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 5 B 56.11

    Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Ein Erfolg des Widerspruchs des Antragstellers gegen die den Beigeladenen erteilten gaststättenrechtliche Gestattungen hat zur Voraussetzung, dass die Gestattungen rechtswidrig sind und der Antragsteller dadurch zugleich in seinen Rechten verletzt wird (vgl. zum Erfordernis der Verletzung eines subjektiven Rechts BVerwG, Urteile vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 = Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 3 und vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 73 = juris Rn. 22; Beschluss vom 7.März 2012 - BVerwG 5 B 56.11, ZOV 2012, 100-101).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 1 N 52.08

    Behördliche Pflichten bei der Ermittlung eines Sachverhalts; Lärmschutzgutachten

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Demgegenüber erscheint es sogar sachnäher, langjährig bestätigte Durchschnittswerte, wie sie in das von dem Antragsgegner verwendete Verfahren Eingang gefunden haben, rechnerisch einzusetzen (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. August 2009 - OVG 1 N 52.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11

    Baugenehmigung; Erweiterung einer Gaststätte; Bestimmung der näheren Umgebung;

    Auszug aus VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14
    Hintergrund der Beschränkung auf den Gebietsbezug ist vor allem die Vermeidung der durch den An- und Abfahrtverkehr erzeugten, sich nicht mit einem allgemeinen Wohngebiet vertragenden Unruhe, so dass die überörtlich eine Gaststätte mit dem Kraftfahrzeug anfahrenden Gäste nicht zu der Zielgruppe gehören, deren Versorgung § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ermöglichen will (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 a.a.O.; Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, Rn. 13, zitiert nach juris.).
  • VG Berlin, 18.04.2008 - 4 A 232.06

    Untersagung eines Vorgartenbetriebes in der Nachtzeit aufgrund prognostizierter

  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 1 B 14.16

    Zumutbarkeit der Lärmimmissionen einer Freiluftgaststätte; Schutzwürdigkeit der

    Gegen diese Gestattungen erhob der Kläger Widerspruch und beantragte vorläufigen Rechtsschutz, den das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Juli 2014 (VG 4 L 142.14) abgelehnt hat, soweit das Eilverfahren nicht bereits wegen Zeitablaufs für erledigt erklärt worden war.
  • VG Berlin, 16.03.2016 - 4 K 293.14

    Gewerberecht: Auf Wiederholungsgefahr gestütztes Feststellungsinteresse;

    Mit Beschluss vom 10. Juli 2014 wies das Verwaltungsgericht den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - soweit der Antragsteller diesen wegen des zeitlichen Ablaufs der angegriffenen Gestattungen nicht für erledigt erklärt hatte - zurück (VG 4 L 142.14).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Streitakte sowie die Akte des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens VG 4 L 142.14 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (zwei Ordner und fünf Hefter) verwiesen, welche vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung gewesen sind.

    Wer sich danach weiter im Mittelteil des Platzes aufhält, um sich weiter zu unterhalten oder Getränke und Speisen zu sich zu nehmen, verfolgt einen eigenständigen und neuen Zweck (so bereits VG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2014 - VG 4 L 142.14 -, juris, Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15

    Abwehrrecht des Nachbarn gegen Gaststättenerlaubnis bei Verstoß gegen

    Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.1989 (a.a.O.) und dem Beschluss des VG Berlin vom 10.07.2014 - 4 L 142/14 - (juris) nichts anders.
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