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   VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05   

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https://dejure.org/2005,22261
VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05 (https://dejure.org/2005,22261)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2005 - 3 A 303.05 (https://dejure.org/2005,22261)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2005 - 3 A 303.05 (https://dejure.org/2005,22261)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Anhörung einer Schulkonferenz bei der Zusammenlegung von Schulen; Notwendigkeit der Anhörung einer Schulkonferenzen; Unbedingter Rechtsanspruch von Eltern auf Zuweisung ihrer Kinder zu bestimmten Klassen und Unterrichtung bestimmter Schulklassen in ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schulfusion rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schulfusion rechtmäßig - Verwaltungsgericht bestätigt die von einem Bezirk geplante Zusammenlegung zweier Gymnasien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1984 - 5 B 403/84
    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05
    Die Entscheidung über die Zusammenlegung einer Schule mit einer anderen berührt als schulorganisatorische Maßnahme im Sinne des § 35 Satz 2 a.E. VwVfG sowohl die Rechtsstellung der Schüler dieser Schule als auch die Rechtsstellung ihrer Eltern (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. April 1984, NVwZ 1984, 804 [OVG Nordrhein-Westfalen 02.04.1984 - 5 B 403/84] ).

    Ein öffentliches Bedürfnis für die Beibehaltung der vorhandenen Schulstandorte mit der - sich aus den höheren Schülerzahlen der Vergangenheit ergebenden - Zahl von jeweils mindestens drei Klassenzügen läge demgegenüber nur dann vor, wenn dies nach dem vorhandenen Ausbildungsbedarf zur Gewährleistung eines leistungsfähigen Schulangebots erforderlich wäre (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 1. Juni 1984 - 5 A 736.84 -, NVwZ 1984, 804 f. [OVG Nordrhein-Westfalen 02.04.1984 - 5 B 403/84] ).

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05
    Diese Rechte werden nicht nur durch die Aufhebung einer Schule (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1964, BVerwGE 18, 40; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1978, DVBI. 1979, 352, und Beschluss vom 7. Januar 1992, DVBI. 1992, 1025), sondern auch durch die Zusammenlegung einer Schule mit einer anderen berührt.
  • BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Schulwechsels in ein anderes

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05
    Letzteres kann nur dann angenommen werden, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, das heißt solche, die die Rechte der Eltern und Schüler in ihrem Kernbereich antasten (OVG Bremen, Urteil vom 2. Juni 1987 - 1 BA 49/86 -, SPE 132 Nr. 32 m.w.N.) bzw. wenn schwere und unabweisbare Nachteile für die weitere schulische Entwicklung der betroffenen Schüler entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1996-1 BvR 1600/96 -, NVwZ 1997, 781).
  • OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 49/86
    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05
    Letzteres kann nur dann angenommen werden, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, das heißt solche, die die Rechte der Eltern und Schüler in ihrem Kernbereich antasten (OVG Bremen, Urteil vom 2. Juni 1987 - 1 BA 49/86 -, SPE 132 Nr. 32 m.w.N.) bzw. wenn schwere und unabweisbare Nachteile für die weitere schulische Entwicklung der betroffenen Schüler entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1996-1 BvR 1600/96 -, NVwZ 1997, 781).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 15 A 900/90

    Auflösung einer Hauptschule; Ersatzvornahme; Klage von Eltern und Schülern

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05
    Die Grundrechte der Eltern und Schüler gewähren ihnen nicht das Recht, dass die einmal besuchte Schule für die Dauer der Schulzeit der jeweiligen Schüler erhalten bleibt und neue Eingangsklassen im bisherigen Umfang bildet (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995 - 15 A 900/90 -, SPE 132, Nr. 45 m.w.N.).
  • VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09

    Keine erste Klasse in der Grundschule im Taunus-Viertel

    Hieraus folgt die Verpflichtung des Staates, organisatorische Maßnahmen dieser Art so einzurichten, dass das Recht der Eltern, Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, und das Recht der Schüler, die begonnene Ausbildung fortsetzen zu können, nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (vgl. Kammerbeschluss vom 10. August 2005 - VG 3 A 303.05 - und vom 26. März 2004 - VG 3 A 97.04 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, [...] Rn. 32; Beschluss vom 23. Oktober 1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl 1979, 352, [...] Rn. 4, 10).
  • VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09

    Vorerst keine Teilschließung der Dahlmann-Schule in Berlin-Marzahn

    Die Schulkonferenz als ein Gremium, das mit den Belangen der jeweiligen Schule und der dieser Schule zugehörenden Lehrkräfte, Schüler und Erziehungsberechtigten vertraut ist, soll dadurch die Gelegenheit erhalten, diese Belange in den anstehenden Entscheidungsprozess einzubringen und damit den Entscheidungsprozess zu verbessern (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2005 - VG 3 A 303.05 -).
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