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   VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18   

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https://dejure.org/2019,325
VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18 (https://dejure.org/2019,325)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.01.2019 - 1 L 363.18 (https://dejure.org/2019,325)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 1 L 363.18 (https://dejure.org/2019,325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Vorerst kein Verbot von gefährlichen Werkzeugen im Berliner Nahverkehr (2/2019)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Allgemeinverfügung der Bundespolizei: Gefährliche Werkzeuge in Berliner S-Bahnen doch nicht verboten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorerst kein Verbot von gefährlichen Werkzeugen im Berliner Nahverkehr

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vorerst kein Verbot von gefährlichen Werkzeugen im Berliner Nahverkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorerst kein Verbot von gefährlichen Werkzeugen im Berliner Nahverkehr - Verbotsverfügung der Bundespolizei zu unbestimmt

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kontrollen der Bundespolizei in Berlin nach VG-Beschluss: Renitenz auf eigenes Risiko

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18
    Eine Gefahr im Sinne des § 14 BPolG liegt vor, wenn konkret im Einzelfall - tatsächlich oder jedenfalls aus der ex-ante-Sicht des für die Polizei handelnden Amtswalters - bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage in absehbarer Zeit die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8/01, juris Rn. 35; OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2014 - 7 A 10993/13, juris Rn. 28).

    Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8/01, juris Rn. 35).

  • VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13

    Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Alkoholverbots in Regionalzügen

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18
    Anders als in Sonderzügen für (gewaltbereite) Fußballfans (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 8. April 2014 - 3 A 192/13, abrufbar unter https://www.zvr-online.com/fileadmin/doc/VG_Schleswig_-_Alkoholverbot_in_Regionalexpress.pdf) ergibt sich in dem räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung typischerweise keine Gemengelage zwischen Ansammlungen gewaltbereiter Personen, Beamten der Bundespolizei und nicht beteiligten Dritten in stark ausgelasteten oder gar überfüllten Zügen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 1 S 31.07

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Pflicht zur

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18
    Trotz ihrer systematischen Stellung unter Ziffer 7. und damit vor der Zwangsgeldandrohung (unter Ziffer 8.) ist nach dem Wortlaut der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, der sich auf die (gesamte) Verfügung bezieht, davon auszugehen, dass dieser die bundesrechtlich nicht gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare Zwangsgeldandrohung erfasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 1 S 31.07, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18
    Es handelt sich in diesem Fall um eine "konkret-generelle" Regelung, die aus einem konkreten Anlass gegen einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Personenkreis erlassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9/10, juris Rn. 51).
  • VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11

    Streitige Allgemeinverfügung betreffend eine Sperrzone für das Mitführen und den

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18
    Dass sie dazu führen, dass sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, an einer Auseinandersetzung beteiligt zu sein und dabei ein gefährliches Werkzeug zu verwenden, belegt die Begründung der Allgemeinverfügung und der Inhalt des Verwaltungsvorgangs dagegen nicht (vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2011 - 6 K 2261/11, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18
    Formelhafte und pauschale Begründungen oder Wendungen, mit denen lediglich der Gesetzestext wiederholt wird, reichen nicht aus (OVG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14, juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2014 - 7 A 10993/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Platzverweises unter dem Gesichtspunkt

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18
    Eine Gefahr im Sinne des § 14 BPolG liegt vor, wenn konkret im Einzelfall - tatsächlich oder jedenfalls aus der ex-ante-Sicht des für die Polizei handelnden Amtswalters - bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage in absehbarer Zeit die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8/01, juris Rn. 35; OVG Koblenz, Urteil vom 27. März 2014 - 7 A 10993/13, juris Rn. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2018 - 11 S 12.18

    Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gewährleistung der

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2019 - 1 L 363.18
    Ob die zur Begründung angeführten Gründe die sofortige Vollziehung tatsächlich tragen, ist für die Erfüllung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 VwGO dagegen unerheblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. März 2018 - OVG 11 S 12.18, juris Rn. 22).
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