Rechtsprechung
VG Berlin, 11.06.2012 - 10 L 236.11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,15802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 Abs 3 BBodSchG, § 13 Abs 1 S 1 BBodSchG, § 13 Abs 1 S 4 BBodSchG, § 13 Abs 3 S 1 BBodSchG, Art 14 GG
Vorliegen einer qualifizierten Altlast; gesteigerte Gefährlichkeit angesichts der Belastungen des Grundwassers mit 4510 ?g/l Tetrachlorethen (PER); Heranziehung des Grundstückseigentümers zur Gefahrenabwehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 11 B 10.09
Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung; …
Auszug aus VG Berlin, 11.06.2012 - 10 L 236.11
§ 4 Abs. 3 BBodSchG gibt insoweit kein Rangverhältnis hinsichtlich der möglichen Adressaten bodenschutzrechtlicher Anordnungen vor, sondern lässt eine in erster Linie an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierte Auswahlentscheidung zu (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24. Februar 2011 - OVG 11 B 10.09, Rn. 45 - zitiert nach juris). - VG Berlin, 26.08.2011 - 10 L 167.11
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Bodenverunreinigung
Auszug aus VG Berlin, 11.06.2012 - 10 L 236.11
Aufgrund ihrer hohen Mobilität und ihrer zum Teil langen Lebensdauer stellen leicht flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe eine erhebliche Umweltbelastung dar (vgl. zuletzt VG Berlin, Beschluss vom 26. August 2011 - 10 L 167.11, Rn. 22 - zitiert nach juris). - VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91
Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen - …
Auszug aus VG Berlin, 11.06.2012 - 10 L 236.11
Dem Gebot materieller Gerechtigkeit wird in diesen Fällen anhand des nachträglichen internen zivilrechtlichen Ausgleichs unter mehreren Verantwortlichen in § 24 Abs. 2 BBodSchG hinreichend Rechnung getragen (…vgl. Dombert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band 11, 63. Ergänzungslieferung 2011, § 24 BbodSchG, Rn. 15;… Schoeneck in Sanden/Schoeneck, BbodSchG, § 4 Rn. 50; s. auch VGH Kassel, Beschluss v. 3. März 1992 - 14 TH 2158/91, Rn. 16 zur weitgehend inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 HAbfAG). - BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VG Berlin, 11.06.2012 - 10 L 236.11
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, den Zustandsverantwortlichen als stets nachrangig Haftenden anzusehen, dessen Inanspruchnahme nur dann ermessensfehlerfrei wäre, wenn der Verursacher der Gefahr nicht (mehr) vorhanden oder zur Gefahrenbeseitigung außerstande ist (BVerfG, Beschluss v. 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99, Rn. 53 - zitiert nach juris).
- VG Berlin, 07.09.2012 - 10 K 125.10
Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung
§§ 4 Abs. 3 und 9 BBodSchG erlauben aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr jedoch selbst dann gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks vorzugehen, wenn der höchst wahrscheinliche Verursacher der Belastung bekannt ist und noch in Anspruch genommen werden könnte (vgl. den Beschluss der Kammer vom 11. Juni 2012 - VG 10 L 236.11).