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   VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15   

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VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15 (https://dejure.org/2017,29478)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.01.2017 - 10 K 239.15 (https://dejure.org/2017,29478)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 10 K 239.15 (https://dejure.org/2017,29478)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.09.2016 - C-180/15

    Borealis u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit

    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    Denn der Europäische Gerichtshof hat in den aktuellen Entscheidungen zum Emissionshandelsrecht betont, dass das Hauptziel der Emissionshandelsrichtlinie der Schutz der Umwelt durch eine Verringerung der Treibhausgasemissionen ist (st. Rspr. EuGH, vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - Rs. C-457/15 - Rn. 39, sowie Urteil vom 8. September 2016, Rs. C-180/15, Rn. 73).

    Der EuGH hat im Urteil vom 8. September 2016 bei der dort streitgegenständlichen Frage, ob im Produkt-Benchmark für Heißmetall die Verbrennung von Restgasen enthalten sei, zur Beantwortung dieser Frage auf den Inhalt des Guidance Documents Nr. 8 der Kommission verwiesen (Rs. C-180/15, Rn. 105).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-457/15

    Vattenfall Europe Generation - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den

    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    Denn der Europäische Gerichtshof hat in den aktuellen Entscheidungen zum Emissionshandelsrecht betont, dass das Hauptziel der Emissionshandelsrichtlinie der Schutz der Umwelt durch eine Verringerung der Treibhausgasemissionen ist (st. Rspr. EuGH, vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - Rs. C-457/15 - Rn. 39, sowie Urteil vom 8. September 2016, Rs. C-180/15, Rn. 73).
  • VG Köln, 10.02.2016 - 16 K 5268/14
    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    Es ist daher ausreichend, wenn in einem Massenverfahren wie bei der Antragstellung zu Beginn der Handelsperiode die Erörterungs- und Betreuungspflicht nicht nur konkret-individuell, sondern gerade auch abstrakt-generell durch entsprechend eindeutiges Informationsmaterial und standardisierte Merkblätter erfüllt wird (vgl. VG Köln, Gerichtsbescheid vom 10. Februar 2016 - 16 K 5268/14 -, Rn. 39, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.2007 - 6 B 23.07
    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    Der Ausgang des Rechtsstreits kann die Rechtsposition der Europäischen Kommission weder verbessern noch verschlechtern, da die Kommission keine Rechte in Bezug auf den hier in Rede stehenden Streitgegenstand hat, sondern nur die ihr aus dem Vertrag über die Europäische Gemeinschaft folgenden Zuständigkeiten (vgl. zur Beiladung der Europäischen Kommission: BVerwG, Beschluss vom 19. November 2007 - BVerwG 6 B 23.07 - Bl. 6 EA).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 7 C 9.13

    Heizkraftwerk; Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage; Zuteilungsantrag; Haupt- und

    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    Nur ergänzend wird ausgeführt, dass bei dieser Frage trotz der Unterschiede in den Regelungen zwischen der 2. und der 3. Handelsperiode die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Problematik der sog. "bedingten Antragstellung" in der 2. Handelsperiode (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 7 C 9/13 -, BVerwGE 150, 266-275, Rn. 18) herangezogen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - 13 A 2975/06

    Pflicht zur Einreichung von Unterlagen zur Mängelbeseitigung nach einer

    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    Maßgeblich sind dabei u.a. der Verfahrensstand sowie die Kenntnisse und Fertigkeiten des Antragstellers (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. April 2007 - 13 A 2975/06 - juris).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    In Verfahren, in denen Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen eine Zuteilung von weiteren Emissionshandelsberechtigungen begehren, liegt nach Auffassung der Kammer eine besondere Konstellation vor, wo der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes die Zulässigkeit der bedingten Verpflichtungsklage gebietet, um den durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975, 2 BvR 630/73 - juris) zu gewährleisten.
  • EuG, 26.09.2014 - T-629/13

    Molda / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten erfolgt nach den Unionsvorschriften und muss gemäß Art. 11 Abs. 3 der RL 2003/87/EG von der Kommission genehmigt werden (vgl. EuG, Urteil vom 26. September 2014 - Rs. T-629/13, Rn. 108).
  • BVerwG, 12.12.2012 - 7 C 24.11

    Emissionshandel; Treibhausgase; Kohlendioxid; Erfüllungsfaktor; Kürzung,

    Auszug aus VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15
    In dieser Entscheidung führte das BVerwG aus, dass es Sache des Anlagenbetreibers sei, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Allokationsregelungen abzuwägen und entsprechende Zuteilungen innerhalb der Frist zu beantragen (vgl. auch Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 7 C 24.11 - Buchholz 406.253 § 11 ZuG 2007 Nr. 1 Rn. 26).
  • VG Berlin, 22.05.2019 - 10 K 244.17

    Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für ein Braunkohlekraftwerk;

    Deshalb hält die Kammer eine bedingte Verpflichtungsklage grundsätzlich bei Verpflichtungsbegehren in der 3. Handelsperiode für statthaft (vgl. Urteil der Kammer vom 12. Januar 2017 - VG 10 K 239.15 - juris).

    Die Amtsermittlungspflicht ist durch die Mitwirkungspflicht des Antragstellers begrenzt (vgl. das Urteil der Kammer vom 12. Januar 2017 im Verfahren VG 10 K 239.15, juris Rn. 59 ff.).

  • VG Berlin, 01.11.2018 - 10 K 220.16

    Teilweise Rücknahme der Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Aus Art. 9 des Beschlusses 2011/278/EU folgt keine Verpflichtung der nationalen Behörden zu einer Alternativberechnung bei jedem Zuteilungsantrag (so schon VG Berlin, Urteil vom 12.01.2017 - VG 10 K 239.15 - Rz. 57).
  • VG Augsburg, 30.09.2020 - Au 4 K 20.655

    Bewilligung, Bescheid, Frist, Eigenheimzulage, Antragstellung, Auskunft,

    Eine gesonderte, konkretindividuelle Aufforderung zur Übermittlung des Papierantrages kann vom Beklagten - zumal in dieser kurzen Zeitspanne - nicht gefordert werden, da es sich bei der Gewährung der Eigenheimzulage um ein Massenverfahren handelt und es daher ausreicht, wenn die Erörterungs- und Betreuungspflicht nicht konkretindividuell, sondern abstraktgenerell durch entsprechend eindeutiges Informationsmaterial und standardisierte Merkblätter erfüllt wird (VG Berlin, U.v. 12.1.2017 - 10 K 239.15 - juris Rn. 59; siehe auch Ziffer 9.3 Satz 2, Ziffer 10 EHZR).
  • VG Berlin, 26.09.2017 - 10 K 471.15

    Zuteilung weiterer kostenloser Emissionsberechtigungen

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hat die Beklagte ihrer Pflicht zur Amtsermittlung und ihrer Hinweispflicht damit Genüge getan (zu §§ 24, 25 VwVfG im emissionshandelsrechtlichen Zuteilungsverfahren vgl. das Urteil der Kammer vom 12. Januar 2017 - VG 10 K 239.15 -), um die Klägerin zu präziseren Angaben zu bewegen.
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16

    Feststellung des Beginns einer Emissionshandelspflicht eines Steinkohlekraftwerks

    Da die Rückgabe der vorsorglich abgegebenen Berechtigungen die Mitwirkung der Europäischen Kommission voraussetzen würde und eine unbedingte Verurteilung der Beklagten zur Rückerstattung von Berechtigungen nicht möglich wäre (vgl. Urteil der Kammer vom 12. Januar 2016 - VG 10 K 239.15), ist im vorliegenden Fall die Leistungsklage nicht rechtsschutzintensiver.
  • VG Berlin, 21.09.2023 - 10 K 333.21
    Dieser Verfahrensschritt kann nicht durch das Urteil eines nationalen Gerichts ersetzt werden (vgl. Urteil der Kammer vom 12. Januar 2017 - VG 10 K 239.15 - juris).
  • VG Berlin, 02.06.2022 - 10 K 26.22
    Die fehlende Zustimmung der Europäischen Kommission kann nicht durch das Urteil eines nationalen Gerichts ersetzt werden (vgl. Urteil der Kammer vom 12. Januar 2017 - VG 10 K 239.15 - juris).
  • VG Augsburg, 29.09.2021 - Au 4 K 21.1449

    Papierform eines Antrags auf Eigenheimzulage

    Eine gesonderte, konkret-individuelle Aufforderung zur Übermittlung des Papierantrages kann vom Beklagten nicht gefordert werden, da es sich bei der Gewährung der Eigenheimzulage um ein Massenverfahren handelt und es daher ausreicht, wenn die Erörterungs- und Betreuungspflicht nicht konkret-individuell, sondern abstrakt-generell durch entsprechend eindeutiges Informationsmaterial und standardisierte Merkblätter erfüllt wird (VG Berlin, U.v. 12.1.2017 - 10 K 239.15 - juris Rn. 59; siehe auch Ziffer 9.3 Satz 2, Ziffer 10 EHZR).
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